Patrimonialgericht

Patrimonialgericht

Patrimonialgerichte waren die in Preußen und anderen Teilen Deutschlands bis Mitte des 19. Jahrhunderts bestehenden Gerichte der adligen Grundherren, die jeweils eine eigene Gerichtsbarkeit hatten. Die Gerichtsbarkeit war an den Besitz eines Gutes (patrimonium) gebunden. Der Grundherr (z. B. Besitzer eines Ritterguts) war damit Gerichtsherr. Zur Durchsetzung seiner Rechte bediente er sich jedoch meist eines juristisch gebildeten Gerichtsdirektors.

Patrimonialgerichte umfassten vielfach jedoch nur die niedere Gerichtsbarkeit, also vor allem Eigentums-, Familien-, Erb- und Gutsrechte, Gesindeordnung und teilweise auch niederes Strafrecht (z. B. Beleidigungen, Raufereien). Siehe dazu auch Regelungen im preußischen Allgemeinen Landrecht.

In bestimmten Fällen und Voraussetzungen konnten sich Kläger und Beklagte an das Obergericht wenden. Jedoch waren die Gutsherrengerichte oft auch die letzte Instanz für die Untertanen des Gutsherren und somit hatte dieser einen großen Einfluss auf seine Untertanen. Die Blut-, Hals- und peinliche Gerichtsbarkeit blieb in der Regel bei höheren Gerichten. In Mecklenburg und Pommern gehörte sie jedoch meist mit zur Patrimonialgerichtsbarkeit.

Ernst Moritz Arndt (1769–1860) wird ein wesentlicher Anteil daran zugesprochen, dass die Patriomonialgerichtsbarkeit in Schwedisch-Vorpommern bereits 1811 abgeschafft wurde[1]. Im Königreich Bayern wurden Patrimonialgerichte 1848 abgeschafft, in Preußen 1849. In Sachsen erfolgte die Abschaffung dieser Patrimonialgesetzgebung durch das Gerichtsverfassungsgesetz vom 11. August 1855.

Siehe auch

Literatur

  • Monika Wienfort: Patrimonialgerichte in Preußen: ländliche Gesellschaft und bürgerliches Recht 1770–1848/49. Vandenhoeck & Ruprecht, Göttingen 2001, ISBN 3525351631.
  • Wolfgang Wüst: Adeliges Selbstverständnis im Umbruch? Zur Bedeutung patrimonialer Gerichtsbarkeit 1806-1848, in: Walter Demel / Ferdinand Kramer (Hgg.), Adel und Adelskultur in Bayern (Zeitschrift für Bayerische Landesgeschichte, Beiheft 32) C.H. Beck, München 2008, S. 349-376, ISBN 9783406106736.

Einzelnachweise

  1. Constantin Graf von Hoensbroech: Streit um einen Patrioten in Märkische Oderzeitung, Blickpunkt, 29. Januar 2010, S. 3

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