Wirtschaft-, Sozial- und Währungsunion

Wirtschaft-, Sozial- und Währungsunion

Die Währungs-, Wirtschafts- und Sozialunion zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der DDR trat am 1. Juli 1990 aufgrund eines Staatsvertrages in Kraft, der am 18. Mai 1990 von den Finanzministern Theodor Waigel und Walter Romberg unterzeichnet wurde.

Inhaltsverzeichnis

Währungsunion

1:1
1. Juli 1990: In Gera stehen DDR-Bürger bei einer Bank an, um DM abzuheben

Die Währungsunion stellte für die meisten DDR-Bürger zunächst den größten Einschnitt dar, da sie nun DM in ihren Händen hielten, die für sie, wie auch im Ausland, das Symbol für das Wirtschaftswunder und den bundesdeutschen Wohlstand war.

Der Umtauschkurs wurde speziell gestaffelt und variierte je nach Alter und Gegebenheit. So durften Bürger ab 60 Jahren bis zu 6.000, Erwachsene bis zu 4.000 und Kinder bis 14 Jahren bis zu 2.000 DDR-Mark zum Kurs von 1:1 umtauschen. Darüberliegende Sparguthaben wurden zum Kurs 2:1 gewechselt, Schulden wurden ebenfalls halbiert. Löhne, Gehälter, Stipendien, Renten, Mieten und Pachten sowie weitere wiederkehrende Zahlungen wurden zum Kurs von 1:1 umgestellt.

Um Missbrauch an der Währungsreform von vornherein auszuschließen, wurde die Deutsche Bundesbank als alleinige Währungs- und Notenbank bestimmt.

Wirtschaftsunion

Die Wirtschaftsunion legte in der DDR eine Reihe von Bestimmungen fest, wie sie in der Bundesrepublik bereits Bestand hatten. So wurde die Zentralverwaltungswirtschaft durch eine soziale Marktwirtschaft ersetzt und die bis dahin bestehenden Volkseigenen Betriebe der Treuhandanstalt übergeben. Nun bestand die Möglichkeit, durch privates Kapital einen freien Markt zu formen, der sich durch freie Preisbildung und Angebot und Nachfrage selbst regulieren konnte. Es wurden außerdem gesetzliche Regelungen des bundesdeutschen Arbeits- und Wirtschaftsrechtes übernommen, und so rückten die beiden deutschen Staaten immer mehr zusammen.

Die schlagartige Einbeziehung der DDR in das Wirtschaftssystem der Bundesrepublik kam für die DDR allerdings einem wirtschaftlichen Desaster gleich. Durch die Öffnung des Marktes wurden die DDR-Kaufhallen mit Waren aus der Bundesrepublik überflutet - zu Lasten der heimischen Produkte. Die Industrie fand für ihre Güter keine Abnehmer mehr, und so ging die Wirtschaft nach der Währungsreform um mehr als die Hälfte zurück. Es kam zur Zerstörung ganzer Kombinate und zu Arbeitslosigkeit. DDR-Betriebe und Immobilien wurden von der Treuhandanstalt oft zu Spottpreisen an westdeutsche Firmen, häufig die Konkurrenz, verkauft. Die Währungsumstellung nutzten Spekulanten zu illegalen Geschäften, das Schlagwort von der „Vereinigungskriminalität“ entstand.

Die Wirtschaft der DDR erwies sich als zu schwerfällig und marode für diesen Prozess und international nicht wettbewerbsfähig. Von Seiten der Bundesrepublik mussten eine Reihe von Subventionen gezahlt werden, die den DDR-Haushalt ausgleichen sollten.

Sozialunion

Die Sozialunion umfasste eine Umstrukturierung der sozialen Gegebenheiten der DDR nach dem Vorbild der Bundesrepublik. Die bestehende Sozialversicherung in der DDR wurde in Renten-, Kranken-, Arbeitslosen- und Unfallversicherung aufgespaltet. Für das Arbeitslosengeld und die Rentenkasse wurde eine Anschubfinanzierung eingeführt.

In der DDR wurde nun nach westdeutschem Arbeitsrecht gearbeitet, was Koalitionsfreiheit, Tarifautonomie sowie Veränderungen an Arbeitskampfrecht (insbesondere Streikrecht) sowie Mitbestimmung und Kündigungsschutz beinhaltete.

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