Wirtschaftliche Macht

Wirtschaftliche Macht
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Als Wirtschaftsmacht gelten solche Staaten, deren Volkswirtschaft in besonderem Maß Einfluss auf die Entwicklung der Weltwirtschaft und die internationale Konjunktur hat. Das implizieren auch die beiden Wörter Wirtschaft und Macht, aus denen sich der Begriff zusammensetzt.

Charakteristisch für eine Wirtschaftsmacht sind ein großer Anteil am Welt-Bruttonationaleinkommen, -Export bzw. -Import sowie die Bedeutung der eigenen Währung in der Welt.

Die größten Wirtschaftsmächte auf der Erde sind zur Zeit in den G8 (Industrienationen und Russland) zusammengefasst.

Als erste bedeutende Wirtschaftsmacht der neueren Geschichte gilt das Britische Empire, da dort die Industrialisierung ihren Anfang nahm und es als Kolonialmacht über weltweite Ressourcen herrschte. Dies äußerte sich nicht zuletzt auch an der damaligen Bedeutung des Britischen Pfundes als wichtigster Währung der Welt. Im 20. Jahrhundert wurde Großbritannien von den USA als größter Wirtschaftsmacht der Welt abgelöst, der US-Dollar übernahm im Gefolge der beiden Weltkriege die Rolle des Britischen Pfundes als Weltreservewährung. Am Beginn des 21. Jahrhundert werden die USA als Wirtschaftsmacht ihrerseits wiederum von der sich immer mehr vergrößernden Europäischen Union und dem „Aufsteiger“ China herausgefordert.

Bisweilen wurde und wird von Politikern und Wirtschaftswissenschaftlern gefordert, dass die Wirtschaftsmächte der Welt als „Konjunkturlokomotive“ für die übrige Welt dienen sollen, insbesondere bei schwächelnder Weltkonjunktur.

Multinationale Konzerne als Wirtschaftsmacht

Neben staatlicher Wirtschaftsmacht können auch einzelne Unternehmen erhebliche regionale, nationale oder multinationale Wirtschaftsmacht repräsentieren. So übersteigt der Jahresumsatz von großen multinationalen Konzernen das BIP von vielen kleinen und mittleren Staaten. Neben Wirtschaftstimulation und Wohlfahrtsgewinnen, die solche Wirtschaftsmacht erzeugt, wirft diese aber auch kritische Fragen nach der gesellschaftlichen Kontrolle auf. Das Handeln von privatwirtschaftlichen, international agierenden Konzernen ist viel weniger verfassungsmäßig begründeten Rahmenbedingungen unterworfen als das staatliche Handeln. Die Globalisierung der Wirtschaft stellt damit neue Herausforderungen an die gesellschaftliche Kontrolle und die normativen Rahmenbedingungen, welche die Leitplanken des unternehmerischen Handeln legitimieren sollen.

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