- Wissenschaftliche Dienste des Deutschen Bundestages
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Die Wissenschaftlichen Dienste (WD) des Deutschen Bundestages sind eine Einrichtung, die es dem einzelnen Bundestagsabgeordneten ermöglichen soll, sich unabhängig von der Sachkompetenz der Bundesministerien unparteiisch zu bestimmten Themen zu informieren. Sie sollen so den Wissensvorsprung der Exekutive gegenüber der Legislative verringern helfen. Sie bilden eine Unterabteilung der Verwaltung des Bundestages.
Die Wissenschaftlichen Dienste sind in elf Fachbereiche gegliedert, die den 22 Ausschüssen des Parlaments entsprechen; ein Fachbereich ist jeweils für mehrere Ausschüsse tätig. Die rund hundert Mitarbeiter haben ein abgeschlossenes Hochschulstudium. Sie erhalten bis zu 3000 Anfragen im Jahr. Die Anfragen gehen bei einer Hotline W genannten Stelle ein, die zahlreiche Datenbanken abfragen und viele Auskünfte direkt erteilen kann. Werden Anfragen schriftlich beantwortet, so geschieht dies auf etwa 10-20 Seiten, um dem Abgeordneten einen schnellen Überblick zu ermöglichen.
Die Wissenschaftlichen Dienste können auf die mit rund 1,1 Millionen Exemplaren drittgrößte Parlamentsbibliothek der Welt, die Bibliothek des Deutschen Bundestages, zurückgreifen. Daneben werten sie auch das Archiv des Deutschen Bundestages aus. Der Abgeordnete fragt Ausarbeitungen für seine Arbeit an, also zur Vorbereitung von Reden, Vorträgen, Bürgergesprächen oder Ausschussreisen. Weniger bekannte Aufgaben der Wissenschaftlichen Dienste sind die Vorbereitung dreier Preisvergaben, des Medienpreises des Deutschen Bundestages, des Wissenschaftspreises sowie des Deutsch-französischen Parlamentspreises. Auch die Dauerausstellung zum Parlamentarismus im Berliner Deutschen Dom Wege - Irrwege - Umwege wird von den Wissenschaftlichen Diensten fortentwickelt.
Die Wissenschaftlichen Dienste werden auch von sich aus tätig: Zu „Aktuellen Begriffen“ stellen sie zweiseitige Informationen zusammen, die allen Abgeordneten zugänglich gemacht werden. Auf der Website gibt es auch Ausarbeitungen für die breite Öffentlichkeit.
Abgeordnete dürfen die Wissenschaftlichen Dienste nur im Rahmen ihrer mandatsbezogenen Tätigkeit nutzen, zudem bedarf es für eine Weiternutzung einer ausdrücklichen Genehmigung.[1]
Weblinks
- Wissenschaftliche Dienste beim Deutschen Bundestag
- Stefanie Heiß: Politikberatung aus der zweiten Reihe (Interview mit einem Mitarbeiter der WD), Süddeutsche Zeitung vom 22. Februar 2011, abgerufen am 22. Februar 2011
Einzelnachweise
- ↑ Umstrittene Doktorarbeit. Guttenberg kopierte auch von Bundestagsdienst. Spiegel Online, 19. Februar 2011, abgerufen am 20. Februar 2011.
Literatur
- Thomas von Winter: Die Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages; in: Svenja Falk u.a.: Handbuch Politikberatung, VS.Verlag für Sozialwissenschaften, Wiesbaden 2006, ISBN 978-3-531-14250-0 (S. 198-214)
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