Worms-Prozesse

Worms-Prozesse

Als Wormser Prozesse werden drei von 1993 bis 1997 andauernde Strafprozesse vor dem Landgericht Mainz bezeichnet, in denen 25 Personen aus Worms und Umgebung des massenhaften Kindesmissbrauchs im Rahmen eines Pornorings angeklagt wurden und die mit dem Freispruch aller Beschuldigten endeten. Sie gelten als die größten Missbrauchsprozesse der deutschen Rechtsgeschichte.

Inhaltsverzeichnis

Auslöser

Auslöser der Verfahren war ein Scheidungskrieg, in dem eine Frau ihrem Ex-Mann sexuellen Missbrauch der gemeinsamen Kinder vorwarf und der sich zu einer Feindschaft zwischen den Familien steigerte. Die beiden Kinder lebten damals bei der Großmutter, die sich an das Jugendamt Worms wandte und von diesem an den Verein Wildwasser Worms e.V. verwiesen wurde. Eine Wildwasser-Mitarbeiterin befragte die Kinder mittels Techniken, die auf den Münsteraner Psychiatrieprofessor Tilman Fürniss zurückgehen (anatomisch korrekte Puppen, Märchenerzählungen, „verhörähnliche“ Befragungen von Kindern, Fragestellungen mit impliziter Antwort etc.), und war daraufhin davon überzeugt, Beweise für einen massenhaften Kindesmissbrauch gefunden zu haben. Die Ergebnisse wurden von einem Kinderarzt, zu dem Wildwasser die Kinder daraufhin schickte, bestätigt. In der Folgezeit wurden 25 Personen unter dem Tatverdacht des sexuellen Missbrauchs von Kindern festgenommen, die insgesamt 16 eigene oder fremde Kinder missbraucht haben sollten. In der öffentlichen Meinung waren die Angeklagten bereits verurteilt, der Prozess fand ein gewaltiges Medienecho. So berichtete das Nachrichtenmagazin Der Spiegel zunächst: „Ein Großteil der medizinischen Befunde und die weitgehend übereinstimmenden Aussagen der Kinder lassen kaum Zweifel an vielen der Vorwürfe zu.“[1]

Hauptverfahren und Freispruch

Es wurden drei Hauptverfahren eröffnet, auch bezeichnet als „Worms I“, „II“ und „III“. In „Worms I“ wurden 7 Personen aus der Verwandtschaft der geschiedenen Frau angeklagt, in „Worms II“ dagegen 13 aus der Familie ihres ehemaligen Mannes, darunter auch die Großmutter, bei der die beiden gemeinsamen Kinder lebten. „Worms III“ betraf 5 Personen, die keiner der beiden Familien angehörten. Vorsitzender Richter in „Worms I“ war zunächst Ernst Härtter und nach dessen Erkrankung 1994 der SPD-Politiker Jens Beutel. Für „Worms II“ und „Worms III“ war Richter Hans E. Lorenz zuständig.

Eine Staatsanwältin fasste im Laufe der 131 Verhandlungstage empört und ungläubig die Vorwürfe der Verteidigung zusammen: „Die Verteidigung meint also: Blindwütige Feministinnen wirken auf ahnungslose Kinder ein, bis die von Missbrauch berichten, und skrupellose Staatsanwältinnen übernehmen das …“

Der Wormser Wildwasser-Verein brachte Anschuldigungen hervor, die einer Überprüfung nicht standhielten: Kinder waren zu angeblichen Tatzeiten noch nicht geboren, in anderen Fällen saßen die Eltern zur angeblichen Tatzeit bereits in Untersuchungshaft. Psychologische Glaubwürdigkeitsgutachten zum Beispiel durch Max Steller ergaben, dass die vielen, zum Teil sich widersprechenden Aussagen der Kinder durch Suggestion erzeugt wurden und nicht erlebnisbasiert waren.[2] Auch konnte die Polizei bei nicht angekündigten Hausdurchsuchungen keine Beweise finden, die auf sexuellen Missbrauch oder ähnliches schließen ließen. Somit basierte die gesamte Beweislage auf den Aussagen der wahrscheinlich indoktrinierten Kinder und dem Gutachten eines Kinderarztes, das jedoch eventuelle natürliche Ursachen für diverse Verletzungen der Kinder nicht berücksichtigte. Obwohl fast alles auf die Unschuld der Angeklagten deutete, wurden für sie bis zu dreizehn Jahre Haft gefordert. Alle drei Prozesse endeten 1996 und 1997 mit Freisprüchen in allen 25 Fällen. Der Vorsitzende Richter Hans E. Lorenz in „Worms III“ begann sein Urteil mit dem Satz: „Den Wormser Massenmissbrauch hat es nie gegeben.“[3][4][5]

Folgen

Die Prozesse hatten verheerende Wirkung auf Kinder und Angeklagte: Eine Angeklagte, die siebzigjährige Großmutter, starb in Untersuchungshaft, andere verbrachten bis zu 21 Monate in Haft. Mehrere Ehen zerbrachen, die Existenzen mancher Angeklagter und ihrer Familien wurden zum Teil durch die hohen Anwaltskosten völlig zerstört. Die Kinder wuchsen währenddessen größtenteils in Heimen auf und kehrten erst nach und nach zu ihren Eltern zurück. Sechs Kinder – es waren diejenigen, die im Kinderheim „Spatzennest“ in Ramsen untergebracht waren, darunter die aus dem Scheidungskonflikt, der die Verfahren ausgelöst hatte – kehrten überhaupt nicht zurück, da sie völlig von ihren Eltern entfremdet waren. Dem Heimleiter wurde seinerzeit vorgeworfen, die Kinder bewusst gegen die Eltern aufzustacheln. Die meisten dieser Kinder glauben bis zum heutigen Tag, dass ihre Eltern sie sexuell missbraucht haben.[6] Das „Spatzennest“ bestand bis zu seiner Auflösung im November 2007, als der Heimleiter auf Grund der Eröffnung eines Ermittlungsverfahrens wegen des Verdachts auf sexuellen Missbrauch Schutzbefohlener vom Arbeitgeber entlassen wurde.[7] Am 8. Februar 2008 wurde der Heimleiter in Untersuchungshaft genommen,[8] am 29. Juli 2008 begann der Prozess gegen ihn.[9] Am 22. August 2008 wurde er des sexuellen Missbrauchs von Kindern in Tateinheit mit sexuellem Missbrauch von Schutzbefohlenen in zwei Fällen für schuldig befunden und zu einem Jahr Haft auf Bewährung und befristetem Berufsverbot verurteilt.[10]

Nach den Freisprüchen trennte sich Wildwasser von der tätig gewordenen Mitarbeiterin. Die Berliner Zeitung berichtete Ende Juni 1997, dass diese von der Richtigkeit ihrer Vorgehensweise weiterhin überzeugt sei.[11] Eine öffentliche Entschuldigung gab es nie.

Auch unter dem Einfluss dieser Prozesse stellte der Bundesgerichtshof 1999 Mindestanforderungen an strafprozessuale Glaubhaftigkeitsgutachten auf.[12]

Literatur

Einzelnachweise

  1. „Der Fall sprengt die Grenzen“, Der Spiegel 7/1994, 14. Februar 1994, S. 75–78
  2. Max Steller: Aussagepsychologie vor Gericht – Methodik und Probleme von Glaubwürdigkeitsgutachten mit Hinweisen auf die Wormser Mißbrauchsprozesse, Recht & Psychiatrie 16, 1998, S. 11–18
  3. Michael Grabenströer: Nur noch die Fetzen eines Luftballons?, Frankfurter Rundschau, 18. Juni 1997; fehlerhafte Digitalisierung
  4. Gisela Friedrichsen: „Gut gemeint, schlecht gemacht“, Der Spiegel 26/1997, 23. Juni 1997, S. 78–79; dazu Hans Lorenz: Im eindeutigen Widerspruch (Leserbrief des Vorsitzenden Richters), Der Spiegel 38/1997, 15. September 1997, S. 14
  5. Vorsicht, Justizirrtum!, Menschen bei Maischberger, DasErste.de, 17. Mai 2005; Sendung als Realvideo
  6. Gisela Friedrichsen: „Ausgestanden ist die Sache nicht“, Der Spiegel 9/2005, 28. Februar 2005, S. 50–56
  7. Gisela Friedrichsen: „So etwas darf nicht sein“, Der Spiegel 48/2007, 26. November 2007, S. 63–64
  8. Reinhard Breidenbach: Haft wegen Missbrauchsverdacht – Polizei findet bei Ex-Leiter des Kinderheims Spatzennest belastende Bilder, Rhein Main Presse, 9. Februar 2008
  9. Ehemaliger Leiter des Spatzennestes vor Gericht, Panorama, DasErste.de, 14. Februar 2008
  10. Markus Fadl: Erzieher erhält Berufsverbot wegen Kindesmissbrauchs, Der Tagesspiegel, 22. August 2008
  11. Mechthild Henneke: Zurück in Pfeddersheim, Berliner Zeitung, 25. Juni 1997
  12. Bundesgerichtshof stellt Mindestanforderungen an strafprozessuale Glaubhaftigkeitsgutachten auf, BGH Pressemitteilung Nr. 63, 30. Juli 1999

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