- Zahnbehandlungsphobie
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Klassifikation nach ICD-10 F40.2 Spezifische (isolierte) Phobien ICD-10 online (WHO-Version 2011) Die Zahnbehandlungsphobie, auch Dentalphobie, Dentophobie oder Odontophobie genannt, ist eine spezifische Phobie. Die übersteigerte Angst führt fast immer zu einer jahrelangen Vermeidung des Zahnarzt(besuch)es und wird von der nicht krankhaften Zahnbehandlungsangst unterschieden.
Inhaltsverzeichnis
Ursachen
Häufige aber nicht alleinige Ursache der Zahnbehandlungsphobie sind negative Erfahrungen. Die erlernten Ängste können sich gegen bestimmte Aspekte der Zahnbehandlung richten, zum Beispiel eine Spritzenangst[1].
Prävalenz
Groß angelegte Studien über die Häufigkeit der auch sozialmedizinisch bedeutsamen Störung fehlen. Man geht davon aus, dass etwa 5 bis 15 % der Bevölkerung westlicher Staaten betroffen sind. In einer Studie mit 1000 Befragten gaben 52% der Befragten an, vor dem Besuch beim Zahnarzt Angst zu haben. Bei 17% der Teilnehmer war diese Angst so ausgeprägt, dass sie auch notwendige Untersuchungen hinauszögern.[2]
Zum Verhältnis von „spezifische Phobie“ und „einfach Angst“: Kvale et.al berichteten 2002 über 70 aufeinanderfolgende Patienten am Center for Odontophobia der Universität Bergen in Norwegen, von denen 33 (47 %) die Diagnosekriterien für eine Odontophobie erfüllten, 24 (33 %) nur schwerwiegende Ängste aufwiesen, während der Rest Mehrfachdiagnosen nach DSM-IV erhielt[3].
Vorbeugung und Therapie
Phobie als Behandlungserschwernis lässt schon bei der Praxiseinrichtung Wert auf eine entsprechende, angstmindernde Atmosphäre legen. Für die Diagnostik der Angst gibt es standardisierte Fragebögen, die in den spezialisierten Praxen zum Einsatz kommen. Dort werden die Patienten auch ernst genommen und nach einem wissenschaftlich fundierten Therapieplan behandelt. Z.B.: Beruhigungsmittel, eine wirksame Anästhesie bzw. bei Befähigung/Ausbildung auch hypnotische Verfahren lassen sich anbieten, und ein Anti-Angst-Training (AAT) zur Behandlung der Phobie. Letztendlich kann die Angst nämlich als psychische Erkrankung nur durch psychologische Therapieansätze gebessert oder geheilt werden. Mit Vollnarkose kann keine Angst geheilt werden, eine Sanierung aller Zähne ist auch oft nicht möglich, da z.B. parodontisch geschädigte Zähne oder Wurzelbehandlungen in mehreren Sitzungen therapiert werden müssen.
Da ohnehin nur bei 8–10 % der Betroffenen eine Vollnarkose erforderlich ist, kann den Patienten grundsätzlich durch psychologische Verfahren gut geholfen werden. Es gibt je nach Therapierichtung verschiedene Konzepte (Jöhren/Macher/Mehrstedt). Eine spezielle Schulung der Zahnärzte kann durch die wissenschaftliche Gesellschaft DGZMK und das Deutsche Institut für Psychosomatische Zahnmedizin erfolgen.
Kostenübernahme
Da die Bundesvereinigung der Gesetzlichen Krankenkassen die Zahnbehandlungsphobie als psychische Krankheit anerkennt (ICD-10 GM 2006 F40.2), übernehmen die Krankenkassen theoretisch die Kosten für eine Psychotherapie bei einem zur Kassenversorgung zugelassenen Psychotherapeuten oder Arzt. Zahnärzte können grundsätzlich keine psychotherapeutischen Leistungen zu Lasten der Krankenkassen erbringen. In der Praxis sind in Deutschland nur zwei Zahnärzte auch ärztlich-psychotherapeutisch tätig und zur Abrechnung gegenüber den Krankenkassen berechtigt.
Quellen
- ↑ Wissenschaftliche Stellungnahme der DGZMK
- ↑ Annika Olbrisch: Mutti, Mutti, er hat überhaupt nicht gebohrt! respondi AG, 24. November 2010, abgerufen am 25. November 2010.
- ↑ Treatment of dental anxiety disorders. Outcome related to DSM-IV diagnoses
Weblinks
- Angst vor Zahnbehandlung in einer repräsentativen Bevölkerungsgruppe in Bochum (engl., PubMed)
- Wallstreet Online zur These, dass Zahnarzt-Angst oft bei psychosozialen Problemen auftritt
Bitte den Hinweis zu Gesundheitsthemen beachten! Kategorien:- Krankheitsbild in der Zahnmedizin
- Phobische Störung
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