- Zentrale Datenbank Nachlässe
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Die Zentrale Datenbank Nachlässe (ZDN) ist eine vom Bundesarchiv erstellte Datenbank, in der 22.700 Nachlässe mit rund 25.000 Beständen und Teilbeständen erfasst sind. Durch fortlaufende Aktualisierung und Neuanmeldungen der Archive werden die Einträge ergänzt, so dass sowohl der historischen Forschung als auch den Archiven ein wertvolles Hilfsmittel zur Verfügung steht.
Geschichte
Die Zentrale Datenbank Nachlässe (ZDN) baut auf dem von Wolfgang A. Mommsen publiziertem Verzeichnis Die Nachlässe in den deutschen Archiven (Teil I 1971, Teil II 1981) auf, das ca. 7.000 Nachlässe mit ihren Standorten, kurzen Angaben zur Biografie sowie Art und Inhalt der Überlieferung nachweist. In der Vergangenheit war es ein mühsames Unterfangen, sich über den Verbleib eines Nachlasses zu informieren. Es war notwendig mehrere Verzeichnisse durchzusehen, die jedoch keine Garantie für eine Aktualität vorweisen konnten. Meist verging über ein Jahrzehnt, bis ein aktuelles Verzeichnis herausgegeben werden konnte, da jede Veröffentlichung eines Bandes langwierige Recherchen erforderte. Hinzu kommt, dass die Bände bei den Ablieferungen an die Buchhandlungen bereits überholt waren. Nach Abschluss seiner Erhebungen hatte Mommsen beispielsweise nicht weniger als vier Jahre Zeit für die Erstellung der umfangreichen Indizes und für die Drucklegung benötigt, so dass Band II mit dem Bearbeitungsstand Mitte des Jahres 1979 erst 1983 erscheinen konnte. Aus personellen Gründen war es in den folgenden Jahren nicht möglich, die Arbeit im Bundesarchiv weiterzuführen. Informationen zu Nachlässen wurden zwar in einer Nachlasskartei notiert und bei Anfragen weitergegeben, aber nicht mehr systematisch gesammelt.
Im Jahr 1986 verabschiedete der Verein Deutscher Archivare eine Resolution, in der die Fortschreibung der bekannten gedruckten Handbücher von Mommsen unter Einsatz der EDV als vordringliche Aufgabe bezeichnet wurde. Doch auch im Jahr 1992 konnte nicht mit dem Aufbau der Datenbank begonnen werden. Erst zu diesem Zeitpunkt bestanden im Bundesarchiv die personellen Voraussetzungen für eine neue Umfrageaktion. Ebenfalls waren die technischen Bedingungen für die Bearbeitung der Meldungen und ihre Speicherung in einem EDV-System vorher nicht gegeben. Es erwies sich im nachhinein für den Qualitätsstandard sogar als günstig, dass die Fortschreibung des Nachlassverzeichnisses nicht zu einem früheren Zeitpunkt gegeben war. Die Wiedervereinigung der beiden deutschen Staaten ermöglichte es, die unvollständigen Informationen über Nachlässe in Archiven der DDR zu ergänzen und damit ein wesentliches Defizit des Verzeichnisses von Mommsen zu beheben. Im Jahre 1988 wurde in der DDR unter Federführung der Staatsbibliothek zu Berlin – Preußischer Kulturbesitz mit der Erstellung eines Verzeichnisses der Nachlässe in Bibliotheken, Archiven und Museen begonnen, jedoch ergab sich trotzdem kein vollständiges Bild da der Rücklauf der Fragebögen viele Wünsche offen ließ. Viele Informationen durften aus politischen Gründen nicht weiter gegeben werden, so dass es galt, manche Lücke zu schließen.
Im Sommer des Jahres 1992 wurde im Bundesarchiv verlautet, dass die Staatsbibliothek zu Berlin – Preußischer Kulturbesitz ebenfalls eine Neuauflage des 1981 veröffentlichten Verzeichnisses Nachlässe in den Bibliotheken der Bundesrepublik Deutschland von Ludwig Denecke und Tilo Brandis plante. Die Idee, bei der Neubearbeitung der Nachlassverzeichnisse zusammenzuarbeiten, fand in beiden Institutionen positive Resonanz. Gemäß der Arbeitsteilung mit der Staatsbibliothek zu Berlin SPK, erfolgt der Nachweis von Nachlässen in Bibliotheken im dortigen Nachweissystem Kalliope.
Weblinks
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