- Zerfallsgesetz
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Zerfallsgesetz ist die in der Physik übliche Bezeichnung der Gleichung, die eine exponentielle zeitliche Abnahme von Größen beschreibt. In der Kernphysik gibt das Zerfallsgesetz die Anzahl N der zu einem Zeitpunkt t noch nicht zerfallenen Atomkerne einer radioaktiven Substanzprobe an. Diese Anzahl beträgt
wobei N0 die Anzahl der am Anfang (t = 0) vorhandenen Atomkerne und λ die Zerfallskonstante ist.
Inhaltsverzeichnis
Herleitung
Betrachtet man ein radioaktives Präparat mit anfänglich N0 Atomkernen und der Aktivität A, und bezeichnet die "Geschwindigkeit" der Abnahme durch die Zerfallskonstante λ (Lambda), so gilt für die Anzahl N der in der Zeit t noch nicht zerfallenen Kerne:
Nach der Zeit t sind also von N0 Ausgangskernen noch N(t) übrig.
Mittlere Lebensdauer
Die Zerfallskonstante λ (Lambda) ist zugleich das Reziproke der mittleren Lebensdauer τ = 1 / λ, also der Zeit, nach der die Zahl der Atome sich um den Faktor e = 2,71828... verringert hat. τ (Tau) unterscheidet sich von der Halbwertszeit T1 / 2 nur um den konstanten Faktor ln 2:
Damit ergibt sich für das Zerfallsgesetz auch folgende Form:
Siehe auch
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