- Zivilluftfahrt
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Unter ziviler Luftfahrt versteht man
- land- und seegestützte Luftfahrt zu zivilen Zwecken (zum Beispiel Passagier- und Frachttransport, Verkehrs- und Wetterüberwachung), oder
- Forschungseinrichtungen und Flugzeughersteller, die der zivilen Luftfahrt dienen.
Die zivile Luftfahrt steht der militärischen Luftfahrt gegenüber.
Allgemeine Luftfahrt (General Aviation) wird der nach der Anzahl der Luftfahrtgeräte größte Bereich der zivilen Luftfahrt genannt. Sie umfasst jeglichen zivilen Luftverkehr mit Ausnahme des Linien- und Charterverkehrs mit Verkehrsflugzeugen durch Luftverkehrsgesellschaften. Flugbetrieb, der die entgeltliche Beförderung von Fluggästen, Fracht oder Post umfasst, wird als gewerblicher Luftverkehr bezeichnet.
Um die Regeln der zivilen Luftfahrt international zu vereinheitlichen, wurde die ICAO gegründet. Sie spricht Empfehlungen und Richtlinien aus, die von den Mitgliedstaaten - mit gelegentlichen Modifikationen - umgesetzt werden. Auch Nichtmitgliedstaaten lehnen sich oft an diese Empfehlungen und Richtlinien an.
International Air Transport Association ist die internationale Organisation der Luftverkehrsgesellschaften.
Siehe auch: Zeittafel der zivilen Luftfahrt
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