- Zollnummer
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Eine siebenstellige Zollnummer wird zentral von der deutschen Bundeszollverwaltung vergeben.
Inhaltsverzeichnis
Nutzer
Die Nummer wird an Beteiligte vergeben, die an Verfahren mit IT-Unterstützung oder an Genehmigungsverfahren des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) oder der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) teilnehmen oder regelmäßig Zollanmeldungen abgeben.
Zweck
Die Zollnummer ist für den Nachweis der im IT-Fachverfahren ATLAS papierlos festgesetzten Einfuhrumsatzsteuer gegenüber dem Finanzamt erforderlich. Sie ist beim Informations- und Wissensmanagement Zoll (IWM) in Dresden zu beantragen.[1] Bis zum 18. August 2008 wurde die Zollnummer bei der Koordinierenden Stelle ATLAS (KoST-Atlas) in Karlsruhe beantragt.
EORI
Als zusätzliches Kennzeichen gibt es seit dem 1. November 2009 die sogenannte EORI-Kennnummer (EORI – Economic Operators’ Registration and Identification System). Die EORI-Nummer soll zukünftig alleiniges Identifikationsmerkmal in der EU sein. Zoll- und EORI-Nummer werden für einen Übergangszeitraum parallel zugewiesen.[2]
Pflicht zur Angabe einer EORI-Nummer/Zollnummer
Die Pflicht zur Angabe einer Zollnummer besteht für Wirtschaftsbeteiligte. Andere Personen als Wirtschaftsbeteiligte (Privatpersonen) sind nicht verpflichtet, in Zollanmeldungen eine Zollnummer anzugeben.
Antrag auf EORI-Nummer/Zollnummer
Die Zollnummer wird auf Antrag kostenlos vom Informations- und Wissensmanagement Zoll vergeben. Antrag 0870
Zollnummer versus Zolltarifnummer
Die Zollnummer ist nicht zu verwechseln mit der achtstelligen Zolltarifnummer zur Identifizierung von Waren im Außenhandel.
Siehe auch
Einzelnachweis
- ↑ Zollnummer. Website Bundesministerium der Finanzen, Zoll.de. Abgerufen am 18. Mai 2010
- ↑ EORI. Website Bundesministerium der Finanzen, Zoll.de. Abgerufen am 20. Mai 2010
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