- Zufallsverfahren
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Das Zufallsprinzip bezeichnet eine Operation, die sich hinsichtlich des Ergebnisses gezielt den Zufall zunutze macht.
Häufig verwendet wird der Ausdruck "Zufallsprinzip" bei den Teilnahmebedingungen für Gewinnspiele (auch "Losverfahren"). Hier ist gemeint, dass der Gewinner aus der Gruppe aller Teilnehmer bei völlig gleichen Chancen gezogen wird.
Auch in der Informationstechnologie wird das Zufallsprinzip angewandt: Aus Sicherheits-, Geschwindigkeits-, oder sonstigen Gründen verwendet man statt vordefinierter, fester Werte zufällige. IP-Adressen werden beispielsweise aus dem Pool verfügbarer Adressen zufällig zugewiesen, damit keine Voraussage über die künftige IP-Adresse eines Computers vor der Einwahl möglich ist.
Generell wird das Zufallsprinzip überall dort angewandt, wo keine Voraussage über den ausgewählten Wert möglich sein darf (vgl. auch Stichprobe): Die Polizei etwa führt Geschwindigkeitskontrollen in einer Stadt nicht progressiv fortschreitend oder nach einem sonstigen logischen Muster durch, sondern nach dem Zufallsprinzip.
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