- Zugpersonal
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Zugpersonal ist ein Begriff aus dem Eisenbahnwesen. Zum Zugpersonal gehören diejenigen Mitarbeiter eines Eisenbahnunternehmens, die während der Fahrt eines Zuges mitfahren. In Deutschland gehören zum Zugpersonal das Triebfahrzeugpersonal und die Zugbegleiter.
Inhaltsverzeichnis
Zugehörigkeit
Zum Triebfahrzeugpersonal gehören der Triebfahrzeugführer und der Triebfahrzeugbegleiter oder bei Dampflokomotiven der Heizer. Zu den Zugbegleitern gehören Zugführer und Zugschaffner, in den Fernverkehrszügen der Deutschen Bahn auch Zugchef bzw. Zugbetreuer genannt. Bei DB Regio (Nahverkehr) wird der Zugbegleiter auch als Kundenbetreuer im Nahverkehr (KiN) bezeichnet (dieser kann, muss aber nicht die Funktion des Zugführers wahrnehmen), außerdem fahren an Bord unbegleiteter Züge auch zeitweise sogenannte Fahrgeldsicherer mit (Bezeichnung: KiN/F). Diese werden in einigen Regionen auch zur Reisendenerfassung herangezogen.
Dieses Reisendenerfassungssystem (RES) erfasst Fahrgäste quantitativ und qualitativ, also entweder durch einfache Zählung oder durch Interviews, bei denen der Reisende fast monatlich wechselnde Fragen beantworten kann (über Service, Sauberkeit u.a.). Außerdem werden in einem Erfassungsbogen Daten aus dem Fahrschein festgehalten.
Rangfolge
Das Zugpersonal untersteht dem Zugführer, während des Aufenthaltes in den Bahnhöfen auch dem Fahrdienstleiter. Bei Unregelmäßigkeiten an Fahrzeugen entscheidet jedoch unterwegs wegen seiner umfassenderen technischen Vorbildung der Triebfahrzeugführer.
Schweiz
In der Schweiz werden diese als Zugchef und Reisezugbegleiter bezeichnet.[1]
Einzelnachweise
Weblinks
Kategorien:- Bahnbetrieb
- Eisenbahner (Beruf)
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