- Zuladung
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Den Begriff Zuladung (Formelzeichen GZ ) findet man meistens als Wert bei den technischen Daten eines Fahrzeugs. Damit wird die Summe des Gewichts bezeichnet, das sich aus Besatzung, Nutzlast sowie Kraft- und Schmierstoffen ergibt, die mitgeführt werden können.
Zuladung beim Flugzeug
Zusammen mit der Rüstmasse bildet die Zuladung das Startgewicht eines Flugzeugs. Als Einheit wird üblicherweise Kilogramm (kg) oder Tonne (t) verwendet.
Zuladung im Transportwesen
Im Transportwesen ist die Zuladung für Gespanne relevant, so darf bei gebremsten Anhängern die Zuladung des Fahrzeugs das Gesamtgewicht von 3,5 t und das zulässige Gesamtgewicht des Anhängers das zulässige Leergewicht des Zugfahrzeugs nicht überschreiten. Das tatsächliche Gewicht spielt hierbei keine Rolle. Außerdem darf das zulässige Gesamtgewicht des Hängers die maximal erlaubte gebremste Zugmasse des Zugfahrzeugs nicht überschreiten.
Bei nichtgebremsten Anhängern (unter 750 Kg maximalem Gesamtgewicht) darf das Gesamtgewicht des Anhängers die zulässige ungebremste Zugmasse des Zugfahrzeuges nicht überschreiten. Hier gilt jedoch das tatsächliche Gewicht des Hängers.
Beispiel: Der Wagen darf 500 Kg ungebremst ziehen, der Hänger wiegt komplett mit Ladung 450 Kg, also alles in grünen Bereich. Wiegt der Hänger jedoch 600 Kg, so darf ich nicht losfahren, da zwar das zulässige Gesamtgewicht des Hängers noch nicht erreicht, aber die zugelassene ungebremste Zugmasse der Zugfahrzeuges bereits überschritten wurde.
Nähere Details kann man § 42 StVZO entnehmen.
Weblinks
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