Zuteilungsgesetz

Zuteilungsgesetz

Das Zuteilungsgesetz (ZuG) ist ein im Rahmen des europäischen Emissionsrechtehandels in Deutschland erlassenes Gesetz, das

Betreiber von Anlagen festlegt, die dem Anhang 1 des Treibhausgas-Emissionshandelsgesetzes (TEHG) unterliegen.

Damit ist das ZuG die gesetzliche Ausgestaltung des deutschen Nationalen Zuteilungsplanes (NAP). Die Zuteilung von Berechtigungen an Betreiber von Anlagen die unter das TEHG fallen soll vom deutschen Parlament für jede Handelsperiode (Zuteilungsperiode) in einem gesonderten Gesetz geregelt werden, um flexibel auf neue Erkenntnisse oder Anforderungen reagieren zu können.

Inhaltsverzeichnis

ZuG 2007

Für die 1. Handelsperiode (2005 – 2007) wurde in Deutschland das ZuG 2007 [1] erlassen.

Basisdaten
Titel: Gesetz über den nationalen Zuteilungsplan
für Treibhausgasemissionsberechtigungen
in der Zuteilungsperiode 2005 bis 2007
Kurztitel: Zuteilungsgesetz 2007
Abkürzung: ZuG 2007
Art: Bundesgesetz
Geltungsbereich: Bundesrepublik Deutschland
Rechtsmaterie: Wirtschaftsverwaltungsrecht, Umweltrecht
Fundstellennachweis: 2129-41
Datum des Gesetzes: 26. August 2004
(BGBl. I S. 2211)
Inkrafttreten am: 31. August 2004
Letzte Änderung durch: Art. 9 G vom 21. Juli 2011
(BGBl. I S. 1475, 1500)
Inkrafttreten der
letzten Änderung:
28. Juli 2011
(Art. 15 Abs. 2 G vom 21. Juli 2011)
Bitte den Hinweis zur geltenden Gesetzesfassung beachten.

In § 4 des ZuG 2007 sind die nationalen Emissionsziele und die Zuteilungsmengen für die einzelnen Sektoren (Wirtschaftsbereiche) beschrieben:

Sektor Zur Verfügung stehende
CO2-Menge,
[Millionen Tonnen]
Zuzuteilende CO2-Menge,
[Millionen Tonnen]
Energie und Industrie 503 495
Verkehr und Haushalte 298 291
Gewerbe, Handel, Dienstleistungen 58 58
Summe 859 844

Im § 4 ZuG 2007 wird ebenfalls festgelegt, das ggfs. über sog. Erfüllungsfaktoren eine Reduzierung der Zuteilungsmengen stattfindet, falls die für den Sektor Energie und Industrie zur Verfügung stehenden Gesamtmenge von 495 Millionen Tonnen CO2 nicht ausreichen sollten.

In den §§ 7 bis 18 ZuG 2007 sind die verschiedenen Antragsmöglichkeiten für die Zuteilung festgelegt.

ZuG 2012

Für die 2. Handelsperiode (2008 – 2012) erarbeitete die deutsche Bundesregierung ein neues Zuteilungsgesetz, in das auch die im Zuge des Revisionsprozesses des zweiten deutschen Nationalen Zuteilungsplanes (NAP II) umzusetzenden Änderungen (Forderungen der Europäischen Union) eingearbeitet werden mussten. Das ZuG 2012 ist im Sommer 2007 verabschiedet worden.

Basisdaten
Titel: Gesetz über den nationalen Zuteilungsplan
für Treibhausgasemissionsberechtigungen
in der Zuteilungsperiode 2008 bis 2012
Kurztitel: Zuteilungsgesetz 2012
Abkürzung: ZuG 2012
Art: Bundesgesetz
Geltungsbereich: Bundesrepublik Deutschland
Rechtsmaterie: Wirtschaftsverwaltungsrecht, Umweltrecht
Fundstellennachweis: 2129-50
Datum des Gesetzes: 7. August 2007
(BGBl. I S. 1788)
Inkrafttreten am: 11. August 2007
Letzte Änderung durch: Art. 4 G vom 21. Juli 2011
(BGBl. I S. 1475, 1498 f.)
Inkrafttreten der
letzten Änderung:
28. Juli 2011
(Art. 15 Abs. 2 G vom 21. Juli 2011)
Bitte den Hinweis zur geltenden Gesetzesfassung beachten.

Aufbauend auf den Erfahrungen der ersten Handelsperiode 2005 bis 2007 wird das Emissionshandelssystem in Deutschland durch die im Zuteilungsgesetz 2012 festgelegten Regeln fortentwickelt und seine Effizienz verbessert werden. Mit dem NAP II bzw. dem ZuG 2012 wird die Struktur der Zuteilungsregeln, vor allem durch Verzicht auf Sonderregeln und Wahloptionen, gegenüber der ersten Handelsperiode deutlich vereinfacht.

Siehe auch

Weblinks

  • [2]; Text des ZuG 2007 (PDF-Datei; 130 kB)
  • [3]; Text des ZuG 2012 (PDF-Datei; 101 kB)
Rechtshinweis Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten!

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