- Zuteilungsgesetz
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Das Zuteilungsgesetz (ZuG) ist ein im Rahmen des europäischen Emissionsrechtehandels in Deutschland erlassenes Gesetz, das
- nationale Ziele für die Emission von Kohlendioxid, CO2, in Deutschland sowie
- Regeln für die Zuteilung und Ausgabe von Emissionsberechtigungen an die
Betreiber von Anlagen festlegt, die dem Anhang 1 des Treibhausgas-Emissionshandelsgesetzes (TEHG) unterliegen.
Damit ist das ZuG die gesetzliche Ausgestaltung des deutschen Nationalen Zuteilungsplanes (NAP). Die Zuteilung von Berechtigungen an Betreiber von Anlagen die unter das TEHG fallen soll vom deutschen Parlament für jede Handelsperiode (Zuteilungsperiode) in einem gesonderten Gesetz geregelt werden, um flexibel auf neue Erkenntnisse oder Anforderungen reagieren zu können.
Inhaltsverzeichnis
ZuG 2007
Für die 1. Handelsperiode (2005 – 2007) wurde in Deutschland das ZuG 2007 [1] erlassen.
Basisdaten Titel: Gesetz über den nationalen Zuteilungsplan
für Treibhausgasemissionsberechtigungen
in der Zuteilungsperiode 2005 bis 2007Kurztitel: Zuteilungsgesetz 2007 Abkürzung: ZuG 2007 Art: Bundesgesetz Geltungsbereich: Bundesrepublik Deutschland Rechtsmaterie: Wirtschaftsverwaltungsrecht, Umweltrecht Fundstellennachweis: 2129-41 Datum des Gesetzes: 26. August 2004
(BGBl. I S. 2211)Inkrafttreten am: 31. August 2004 Letzte Änderung durch: Art. 9 G vom 21. Juli 2011
(BGBl. I S. 1475, 1500)Inkrafttreten der
letzten Änderung:28. Juli 2011
(Art. 15 Abs. 2 G vom 21. Juli 2011)Bitte den Hinweis zur geltenden Gesetzesfassung beachten. In § 4 des ZuG 2007 sind die nationalen Emissionsziele und die Zuteilungsmengen für die einzelnen Sektoren (Wirtschaftsbereiche) beschrieben:
Sektor Zur Verfügung stehende
CO2-Menge,
[Millionen Tonnen]Zuzuteilende CO2-Menge,
[Millionen Tonnen]Energie und Industrie 503 495 Verkehr und Haushalte 298 291 Gewerbe, Handel, Dienstleistungen 58 58 Summe 859 844 Im § 4 ZuG 2007 wird ebenfalls festgelegt, das ggfs. über sog. Erfüllungsfaktoren eine Reduzierung der Zuteilungsmengen stattfindet, falls die für den Sektor Energie und Industrie zur Verfügung stehenden Gesamtmenge von 495 Millionen Tonnen CO2 nicht ausreichen sollten.
In den §§ 7 bis 18 ZuG 2007 sind die verschiedenen Antragsmöglichkeiten für die Zuteilung festgelegt.
ZuG 2012
Für die 2. Handelsperiode (2008 – 2012) erarbeitete die deutsche Bundesregierung ein neues Zuteilungsgesetz, in das auch die im Zuge des Revisionsprozesses des zweiten deutschen Nationalen Zuteilungsplanes (NAP II) umzusetzenden Änderungen (Forderungen der Europäischen Union) eingearbeitet werden mussten. Das ZuG 2012 ist im Sommer 2007 verabschiedet worden.
Basisdaten Titel: Gesetz über den nationalen Zuteilungsplan
für Treibhausgasemissionsberechtigungen
in der Zuteilungsperiode 2008 bis 2012Kurztitel: Zuteilungsgesetz 2012 Abkürzung: ZuG 2012 Art: Bundesgesetz Geltungsbereich: Bundesrepublik Deutschland Rechtsmaterie: Wirtschaftsverwaltungsrecht, Umweltrecht Fundstellennachweis: 2129-50 Datum des Gesetzes: 7. August 2007
(BGBl. I S. 1788)Inkrafttreten am: 11. August 2007 Letzte Änderung durch: Art. 4 G vom 21. Juli 2011
(BGBl. I S. 1475, 1498 f.)Inkrafttreten der
letzten Änderung:28. Juli 2011
(Art. 15 Abs. 2 G vom 21. Juli 2011)Bitte den Hinweis zur geltenden Gesetzesfassung beachten. Aufbauend auf den Erfahrungen der ersten Handelsperiode 2005 bis 2007 wird das Emissionshandelssystem in Deutschland durch die im Zuteilungsgesetz 2012 festgelegten Regeln fortentwickelt und seine Effizienz verbessert werden. Mit dem NAP II bzw. dem ZuG 2012 wird die Struktur der Zuteilungsregeln, vor allem durch Verzicht auf Sonderregeln und Wahloptionen, gegenüber der ersten Handelsperiode deutlich vereinfacht.
Siehe auch
Weblinks
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