Zwangsbestattung

Zwangsbestattung

Eine Zwangsbestattung ist die Beisetzung eines Sarges bzw. einer Urne gegen den Willen der Angehörigen. Auch das Bestatten durch städtische Behörden wird Zwangsbestattung genannt.

Grund

In Deutschland gibt es den Friedhofszwang, der veranlasst, alle sterblichen Überreste auf Friedhöfen beizusetzen. Asche darf auch über dem Meer verstreut werden (Seebestattung).

Kosten

Die Kosten für eine Bestattung sind vom Erben zu zahlen. Ist kein Erbe zu ermitteln, wurde das Erbe ausgeschlagen oder handelt es sich um einen Toten, der keine Angehörigen mehr hat und deswegen zwangsbestattet werden muss, zahlt die Kosten die Kommune.

Siehe auch

Bestattungspflicht, Bestattungsgesetz

Rechtshinweis Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten!

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