- Zwangsbestattung
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Eine Zwangsbestattung ist die Beisetzung eines Sarges bzw. einer Urne gegen den Willen der Angehörigen. Auch das Bestatten durch städtische Behörden wird Zwangsbestattung genannt.
Grund
In Deutschland gibt es den Friedhofszwang, der veranlasst, alle sterblichen Überreste auf Friedhöfen beizusetzen. Asche darf auch über dem Meer verstreut werden (Seebestattung).
Kosten
Die Kosten für eine Bestattung sind vom Erben zu zahlen. Ist kein Erbe zu ermitteln, wurde das Erbe ausgeschlagen oder handelt es sich um einen Toten, der keine Angehörigen mehr hat und deswegen zwangsbestattet werden muss, zahlt die Kosten die Kommune.
Siehe auch
Bestattungspflicht, Bestattungsgesetz
Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten! Kategorie:- Bestattungsrecht (Deutschland)
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