Zwangsbremsung

Zwangsbremsung

Mit Zwangsbremsung bezeichnet man im Schienenverkehr eine von den Überwachungseinrichtungen im Triebfahrzeug beziehungsweise im Steuerwagen oder durch eine Zugbeeinflussung eingeleitete Schnellbremsung eines Zuges. Sie darf nicht mit der vom Triebfahrzeugführer in Gefahrensituationen eingeleiteten Schnellbremsung oder mit der von einem Fahrgast in einem Reisezug ausgelösten Notbremsung gleichgesetzt werden; in der Wirkung unterscheiden sich diese jedoch nicht voneinander.

Zwangsbremsungen werden von den nachfolgend genannten Sicherheitssystemen unter bestimmten Voraussetzungen ausgelöst:

Die Sifa überwacht die Arbeitsfähigkeit des ohne Beimann im Führerraum allein arbeitenden Triebfahrzeugführers (Tf). Dieser muss während der Fahrt in kurzen Zeitintervallen, längstens aber alle 30 Sekunden, eine Fuß- oder Handtaste betätigen. Unterbleibt diese Bedienung, ertönt ein Warnton, und der Tf hat noch fünf Sekunden Zeit, diese nachzuholen. Geschieht dies nicht, wird eine Zwangsbremsung ausgelöst.
Die PZB überwacht das Beachten der für die Zugfahrt gültigen Signalaufträge und daraus abgeleitet das Einhalten verschiedener Geschwindigkeiten bzw. Geschwindigkeitskurven. Eine PZB-Zwangsbremsung wird ausgelöst, wenn der Triebfahrzeugführer
  • nach der Vorbeifahrt an einem Vorsignal in der Stellung Vr 0/Ks 2 („Halt erwarten“) oder Vr 2 („Langsamfahrt erwarten“) eine Zugbeeinflussung durch den dort installierten 1000-Hz-Magneten erhält und nicht innerhalb von vier Sekunden die Wachsamkeitstaste bedient - mit dem Bedienen der Wachsamkeitstaste bestätigt der Triebfahrzeugführer die Wahrnehmung des Signalauftrages,
  • nach dem Empfang einer 1000-Hz-Beeinflussung nicht eine in Abhängigkeit von der Zuggattung fest vorgegebene Bremskurve unterfährt. So muss etwa ein Zug, der mit einer Geschwindigkeit von 160 km/h fährt, innerhalb von 23 Sekunden auf weniger als 85 km/h abgebremst haben.
  • nach einer Zugbeeinflussung durch einen 500-Hz-Magneten die dort vorgeschriebene Höchstgeschwindigkeit oder die sich anschließende Bremskurve übertritt,
  • an einem Halt zeigenden Hauptsignal mit wirksamem 2000-Hz-Magneten vorbeifährt.
LZB-geführte Züge werden zwangsgebremst, wenn der Triebfahrzeugführer die kontinuierlich vom System vorgegebene, im Führerraum signalisierte Sollgeschwindigkeit signifikant überschreitet. Sinkt die Ist-Geschwindigkeit wieder unter die Sollgeschwindigkeit, lässt sich die Zwangsbremsung lösen. Darüber hinaus erfolgt bei LZB-geführten Fahrten eine Zwangsbremsung, wenn die „LZB Ende“-Warnung vor dem Ausscheiden aus der LZB-Führung nicht über die PZB-Frei-Taste bestätigt wird.
  • European Train Control System (ETCS)
ETCS-geführte Züge werden zwangsgebremst, wenn der Triebfahrzeugführer die kontinuierlich vom System vorgegebene, im Führerraum signalisierte Sollgeschwindigkeit überschreitet oder die Funkverbindung zwischen ETCS-Zentrale und dem ETCS-Fahrzeuggerät abgerissen ist.
GNT-überwachte Züge werden zwangsgebremst, wenn der Triebfahrzeugführer die kontinuierlich vom System über EuroBalisen oder Gleiskoppelspulen übertragene vorgegebenen Geschwindigkeitsgrenzen überschreitet.
  • Sonstige
Je nach Triebfahrzeug existieren weitere Überwachungseinrichtungen, die eine Zwangsbremsung auslösen können, etwa bei diesel-hydraulischen Triebfahrzeugen der Übertourungsschutz des Getriebes. Ebenso ist bei Fahrzeugen mit Federspeicherbremse diese überwacht (BR 120): Legt sich die Federspeicherbremse während der Fahrt an, so wird eine Zwangsbremsung ausgelöst.

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