- Zweckverband Personennahverkehr Westfalen Süd
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Der Zweckverband Personennahverkehr Westfalen Süd (ZWS) wurde aufgrund des Gesetzes über den öffentlichen Personennahverkehr in NRW (ÖPNVG NRW) vom 7. März 1995 in der Fassung vom 27. Januar 2004, durch das die zur Regionalisierung des öffentlichen Personennahverkehrs auf EU- und Bundesebene geschaffene Rechtsgrundlage ergänzt wird, am 21. November 1995 als Gebietskörperschaft gegründet. Der Zweckverband Personennahverkehr Westfalen Süd ist ein Ergebnis der Bahnstrukturreform. Er ist seit 2008 Mitglied des Zweckverband Nahverkehr Westfalen-Lippe (NWL).
Während die Aufgabenträgerschaft für den Straßenpersonennahverkehr (ÖSPV) den Kreisen und Kreisfreien Städten übertragen wurde, sind für die Wahrnehmung des Schienenpersonennahverkehrs (SPNV) in den Kooperationsräumen Zweckverbände gebildet worden. Für den Kooperationsraum 8 (Siegerland) haben die Kreise Olpe und Siegen-Wittgenstein den Zweckverband Personennahverkehr Westfalen Süd gebildet.
Der Zweckverband nimmt folgende Aufgaben wahr:
- Planung, Organisation und Ausgestaltung des Schienenpersonennahverkehrs im Verbandsgebiet
- Bildung eines Gemeinschaftstarifs, Schaffung einheitlicher Beförderungsbedingungen und Koordinierung des Verkehrsangebotes im öffentlichen Personennahverkehr
- Koordination der von den Kreisen Olpe und Siegen-Wittgenstein aufzustellenden Nahverkehrspläne und
- Aufstellen eines Nahverkehrsplanes für den Zweckverband.
Der Zweckverband Nahverkehr Westfalen-Lippe (NWL) hat bei seiner letzten Verbandsversammlung im Oktober 2011 die Grundlage für eine Harmonisierung bzw. Zusammenführung der fünf bestehenden Tarifverbünde in Westfalen-Lippe geschaffen. Die Weiterentwicklung der Tarife liegt damit beim NWL bzw. einer Projektgruppe Tarifentwicklung (vorgeschlagener Sitz: OWL Verkehr GmbH in Bielefeld).
Siehe auch
Weblinks
Kategorie:- ÖPNV-Aufgabenträger
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