Zweckverband SPNV Ruhr-Lippe

Zweckverband SPNV Ruhr-Lippe
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Der Zweckverband SPNV Ruhr-Lippe (ZRL) wurde am 4. November 1995 als Gebietskörperschaft gegründet, und zwar aufgrund des Gesetzes über den öffentlichen Personennahverkehr in NRW (ÖPNVG NRW) vom 7. März 1995 in der Fassung vom 27. Januar 2004, durch das die zur Regionalisierung des öffentlichen Personennahverkehrs auf EU- und Bundesebene geschaffene Rechtsgrundlage ergänzt wird.

Der Zweckverband SPNV Ruhr-Lippe ist ein Ergebnis der Bahnstrukturreform. Er ist seit 2008 Mitglied des Zweckverband Nahverkehr Westfalen-Lippe (NWL). Grundlage hierfür ist ein zum 1. Januar 2008 in Kraft getretenes neues ÖPNV-Gesetz für NRW. Ziel dieser Gesetzneufassung ist u.a., die bisher neun Verkehrsräume des Landes zu drei Nahverkehrs-Organisationen zusammenzuführen: Rhein-Ruhr, Westfalen-Lippe und Rheinland.

Während die Aufgabenträgerschaft für den Straßenpersonennahverkehr (ÖSPV) den Kreisen und kreisfreien Städten übertragen wurde, sind für die Wahrnehmung des Schienenpersonennahverkehrs (SPNV) in den Kooperationsräumen Zweckverbände gebildet worden. Für den Kooperationsraum 4 (Ruhr-Lippe) haben der Hochsauerlandkreis, der Märkische Kreis, die Kreise Soest und Unna sowie die kreisfreie Stadt Hamm den Zweckverband SPNV Ruhr-Lippe gebildet.

Der Zweckverband SPNV Ruhr-Lippe nimmt folgende Aufgaben wahr:

Der Zweckverband Nahverkehr Westfalen-Lippe (NWL) hat bei seiner letzten Verbandsversammlung im Oktober 2011 die Grundlage für eine Harmonisierung bzw. Zusammenführung der fünf bestehenden Tarifverbünde in Westfalen-Lippe geschaffen. Die Weiterentwicklung der Tarife liegt damit beim NWL bzw. einer Projektgruppe Tarifentwicklung (vorgeschlagener Sitz: OWL Verkehr GmbH in Bielefeld).

Siehe auch

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