Österreichische Presseförderung

Österreichische Presseförderung

Die österreichische Presseförderung besteht seit 1975 und hat die Förderung österreichischer Printmedien zum Zweck. Ihre Grundlage ist das Presseförderungsgesetz, das zuletzt 2004 novelliert wurde. Die zuständige Behörde ist seit 2004 die Kommunikationsbehörde Austria (KommAustria).

Die Presseförderung ist seit 2004 in eine Vertriebsförderung (4,91 Millionen Euro), eine Förderungzur Erhaltung der regionalen Vielfalt“ (7,21 Millionen Euro) und eine Ausbildungsförderung (1,81 Millionen Euro) aufgeteilt und insgesamt mit 13,9 Millionen Euro dotiert. Aufgrund der Vergabekriterien sind Tageszeitungen, die in keinem Bundesland die Marktführerschaft halten, die größten Empfänger der Förderung.[1]

Inhaltsverzeichnis

Geschichte

Die Presseförderung wurde in Österreich im Jahre 1975, zwei Jahre nach Einführung der Umsatzsteuer auf Printmedien, eingeführt.[2] Die Höhe der Förderung pro Zeitung orientierte sich zunächst an der Höhe der abgeführten Umsatzsteuer. Später wurden auch die Kosten für Postversand, Fax- und Telefongebühren miteinberechnet. War die Presseförderung zunächst nichts anderes als eine Steuererleichterung auf die eben eingeführte Umsatzsteuer für Zeitungen, erhielt sie nach weiteren Novellen 1985 erstmals auch ein qualitatives Kriterium. Die bisherige Presseförderung lautete ab nunallgemeine Presseförderungund wurdenach dem Gießkannenprinzip[1] an alle Tageszeitungen vergeben, zu der dieBesondere Presseförderunghinzu kam.[2] Diese hatte dieErhaltung der Medienvielfalt in den Bundesländernzum Zweck, sollte aber nur jene Zeitungen erreichen, die vonbesonderer Bedeutung für die politische Meinungs- und Willensbildungsind, zugleich aberkeine marktbeherrschende Stellunginnehaben.[2]

1998 beauftragte das Bundeskanzleramt das Schweizer Prognos-Institut mit der Erstellung eines Weißbuches, das als Diskussionsgrundlage einer Neufassung des Presseförderungsgesetzes dienen sollte. Dieses Weißbuch wurde im Frühjahr 1999 vorgelegt.

Am 18. Juni 1999 wurde die 1985 eingeführte Anzeigengrenze reformiert. Musste eine förderungswürdige Zeitung bislang im Schnitt der vorangegangenen fünf Jahre unter 22 % Anzeigenanteil am Seitenumfang liegen und gab es je nach Höhe der Überschreitung eine abgestufte Senkung der Förderung, wurde diese Regelung nun insofern verschärft, das bei Überschreitung der 22 %-Grenze in einem Jahr im darauffolgenden Jahr die Förderung um zwei Drittel reduziert wird.

In den gesamten 1990ern wurden umgerechnet insgesamt 125,73 Millionen Euro (1,73 Milliarden Schilling) an Presseförderung ausgeschüttet, davon 80,8 Millionen anbesondererund 40 Millionen anallgemeinerFörderung.

2001 wurde die Kommunikationsbehörde Austria (KommAustria) gegründet, die 2004 die Zuständigkeit über die Presseförderung übernahm.[3] Die jüngste Gesetzesnovelle trat am 1. Jänner 2004 in Kraft. Hierbei wurde dieAllgemeine Presseförderungdurch dieVertriebsförderungersetzt (und zugleich von etwa sechs auf 5,5 Millionen Euro reduziert)[1] und dieBesondere Presseförderungwurde in die zwei neuen FörderungskategorienBesondere Förderung zur Erhaltung der regionalen Vielfalt der TageszeitungenundQualitätsförderung für Presseclubs, Ausbildungsinstitutionen und redaktionsinterne Ausbildungenaufgeteilt.[1]

Wesentliche Neuerungen der Novelle waren die Erhöhung der 1999 eingeführten Anzeigengrenze am Seitenumfang von 22 auf 50 % und der Ausschluss von Marktführern von Anteilen an der Förderung zur Erhaltung der regionalen Vielfalt.[1] Dies bedeutete das Aus vonRegionalförderungenfür dieMarktführerKronen Zeitung, Kurier, Kleine Zeitung, die Oberösterreichischen Nachrichten, die Salzburger Nachrichten und die Tiroler Tageszeitung.[1] Größte Profiteure der Novelle sind Der Standard, Die Presse, das Wirtschaftsblatt, die Neue Kärntner Tageszeitung, das Neue Volksblatt, die Neue Vorarlberger Tageszeitung und die Salzburger Volkszeitung. Starke Abzüge bei der Förderhöhe aufgrund der in manchen Jahren überschrittenen Anzeigengrenze, wovon etwa Der Standard und Die Presse betroffen waren, waren somit nicht mehr denkbar.[1]

Kommission

Die Presseförderungskommission ist jene Stelle der KommAustria, die für die Vergabe der Fördermittel an österreichische Tageszeitungen zuständig ist. Die Kommission besteht seit 2004 aus sechs Mitgliedern, die zu je einem Drittel vom Bundeskanzler, dem Verband Österreichischer Zeitungen und von der Gewerkschaft gestellt werden.[1] Zuvor fiel die Entscheidungsverantwortung an das Bundeskanzleramt. Sowohl vor 2004 als auch seit Einrichtung einer Kommission werden immer wieder Vorwürfe der Intransparenz und der bevorzugten Förderung vonHofberichterstatternund der verringerten Förderung oder Ablehnung von Förderanträgen regierungskritischer Medien laut (siehe AbschnittKritik“).

Fördermittel

Zwischen der Gesetzesnovelle 1985 und jener Novelle des Jahres 2004 teilte sich die Presseförderung inAllgemeineundBesonderePresseförderung auf. DieAllgemeinewurde zum überwiegenden Teil nach dem Gießkannenprinzip an alle österreichischen Tages- und Wochenzeitungen vergeben. Ein kleiner Teil war für Ausbildungsmaßnahmen im Journalismusbereich vorgesehen. DieBesondere Förderungwar in etwa für jene Tageszeitungen bestimmt, die regionale Vielfalt sowie Medienvielfalt an sich erhalten. Um in den Genuss dieses größeren Teils der Förderungen zu kommen, mussten die Zeitungen jährlich Anträge stellen, die von der Kommission beurteilt wurden. Jährlich bekamen so etwa ein halbes Dutzend Tageszeitungen zwischen etwa einer halben und rund zwei Millionen Euro an zusätzlicher Förderung. Die Kriterien für die Vergabe und die Höhe dieser Förderung war denkbarer Weise umstritten und stetiger Kritik aus Parteien und Medien ausgesetzt, was zu häufigen Novellen des Gesetzes führte.[1]

Im Jahr 2000 betrug die allgemeine Presseförderung 6,4 und die besondere Presseförderung 9,6 Millionen Euro, im darauffolgenden Jahr sanken diese auf 5,9 und 9,3 Millionen Euro. Nachdem 2001 die Grazer ZeitungDie Zeitpleite gegangen war, wurden deren Förderungsanteile von rund 1,8 Millionen Euro aus dem Fördertopf entfernt. Seither beträgt die besondere Presseförderung nur noch zwischen 7 und 7,5 Millionen Euro. 2003 wurden Anträge derSalzburger Volkszeitungsowie desWirtschaftsblattsaufBesondere Presseförderungabgelehnt. Auch die allgemeine Förderung, deren überwiegender Teil alle Printmedien relativ gleichmäßig betrifft, wurde bis 2003 auf 6 Millionen Euro reduziert. 3,61 Millionen gingen hiervon an Tageszeitungen, 1,89 Millionen an Wochenzeitungen. Eine halbe Million hiervor war für Ausbildungsmaßnahmen vorgesehen.[1]

Die Fördermittel sind seit der Gesetzesnovelle 2004 mit 13,93 Millionen Euro dotiert und teilen sich in Vertriebsförderung (4,91 Millionen Euro), Besondere Förderung zur Erhaltung der regionalen Vielfalt der Tageszeitungen (7,21 Millionen Euro) und Qualitäts- und Zukunftssicherung (1,81 Millionen Euro) auf.[1]

Kritik

Die österreichische Presseförderung war und ist von Beginn an Kritik und Reformforderungen verschiedener Seiten ausgesetzt. Zu den Hauptkritikpunkten gehört der Vorwurf der Belohnung von Hofberichterstattung im Sinne der jeweils regierenden Parteien, die Förderung auch politisch extremer Positionen sowie die Einschränkung auf Printmedien. Das Presseförderungsgesetz wurde bisher von fast jeder Regierung novelliert.[1]

Im Jahr 2000, nach dem Antritt der rechtskonservativen Regierung Schüssel I, wurde von der in Staatseigentum befindlichen österreichischen Post die nötige Mindestauflage einer Publikation, um in die billigste ZeitungsversandklasseSponsoring-Postzu fallen, von 300 auf 1.000 Stück erhöht, was für jene Medien, die unter diese Grenze fallen, eine Preiserhöhung vonbestenfalls160 %, „im schlechtesten Fall bis über 500 %“ bedeutete.[4] Etwas geringer, aber dennoch deutlich, fielen die Preiserhöhungen für Auflagen über 1.000 Stück aus. Hinzu kam ein Verbot vonFremdbeilagen“, was zu den erhöhten Versandkosten zusätzlich eine Verringerung der Einkommensmöglichkeit bedeutet. Alles in allem führten die Tarifänderungen zu Preiserhöhungen, die für einegemeinnützige Organisationen nicht zu verkraften ist“.

Sowohl das für die Post zuständige Infrastrukturministerium als auch der für die Presseförderung im Bundeskanzleramt zuständigeStaatssekretär für Kunst und MedienFranz Morak lehnten jede Verantwortung und Handlungsmöglichkeit ab. In der Tatsache, dass die Tariferhöhungen nur für Publikationen unter 1.000 Stück zutreffen, sehen Kritiker wie Kulturverbände und die Interessensvertretung österreichischer Gemeinnütziger Vereine (IÖGV) eine gezielte Benachteiligung von gemeinnützigen Organisationen und alternativen Lokalmedien, da Gemeinde-, Vereins- und Parteizeitungen in der Regel über höhere Auflagen verfügen und in jedem Fall von Steuer- oder Parteigeldern finanziert werden.[5] Laut IÖGV hat sich die Anzahl der in Österreich erscheinenden Zeitungstitel aufgrund der neuen Benachteiligungen für Kleinstmedien von 8.700 im Jahr 2000 auf 3.500 im Jahr 2001 mehr als halbiert.[6]

Eine die Presseförderung seit je her begleitende Kritik, die auch nach der Einrichtung einer Kommission weiter besteht, ist jene der bevorzugten Förderung vonHofberichterstattern“. Dieser Vorwurf wurde zuletzt 2008 bei der hoch dotierten Förderung der Niederösterreichischen Nachrichten, einer marktführenden Wochenzeitung, die als Hofberichterstatter der Landesregierung gilt, laut.[7]

Einzelnachweise

  1. a b c d e f g h i j k l www.medialine.dePresseförderung in Österreich. Medialexikon Österreich (abgerufen am 21. Oktober 2008)
  2. a b c www.voez.atPresseförderung: Sicherung der Vielfalt. Verband österreichischer Zeitungen (abgerufen am 21. Oktober 2008)
  3. www.kulturrat.atüber die Kommunikationsbehörde Austria (abgerufen am 21. Oktober 2008)
  4. Die Post bringt alle um? Kulturplattform Oberösterreich (abgerufen am 22. Oktober 2008)
  5. Positionen Zeitungsversand Kulturplattform Oberösterreich (abgerufen am 22. Oktober 2008)
  6. Vereine fordern Bundesmittel für Post-Zeitungstarife. Pressetext Austria (abgerufen am 22. Oktober 2008)
  7. ‚Hofberichterstattung: Kritik an Presseförderung. Der Standard, 20. Juni 2008 (abgerufen am 22. Oktober 2008)

Weblinks


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