- Österreichischer Rechtsanwaltskammertag
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Der Österreichische Rechtsanwaltskammertag (ÖRAK) ist eine Dachorganisation der neun Rechtsanwaltskammern in Österreich zur Wahrung der Rechte und Angelegenheiten der österreichischen Rechtsanwaltschaft in ihrer Gesamtheit sowie zu ihrer Vertretung berufen. Der ÖRAK ist eine Körperschaft öffentlichen Rechts.
Inhaltsverzeichnis
Aufbau
Der Österreichische Rechtsanwaltskammertag setzt sich aus den neun Rechtsanwaltskammern Österreichs zusammen und ist, soweit die österreichische Rechtsanwaltschaft in ihrer Gesamtheit oder über den Wirkungsbereich einer einzelnen Rechtsanwaltskammer hinaus betroffen ist, zur Wahrung ihrer Rechte und Angelegenheiten sowie zu ihrer Vertretung berufen. Die Organe des ÖRAK sind die Vertreterversammlung, der Präsidentenrat und das Präsidium. Das ÖRAK-Generalsekretariat befindet sich in Wien.
- Der Präsident des Österreichischen Rechtsanwaltskammertages vertritt den ÖRAK nach außen und vollzieht die Beschlüsse der Vertreterversammlung, des Präsidentenrates und des Präsidiums. Im Verhinderungsfall oder auf Ersuchen des Präsidenten wird dieser durch den von ihm beauftragten, mangels einer solchen Beauftragung durch den nach der Geschäftsordnung des ÖRAK zuständigen Präsidenten-Stellvertreter vertreten.
- Das Präsidium des ÖRAK besteht aus dem Präsidenten und den drei Präsidenten-Stellvertretern. Dem Präsidium obliegen in Gesamtverantwortung alle Aufgaben, die nicht der Vertreterversammlung oder dem Präsidentenrat vorbehalten sind. Der Präsident und seine Stellvertreter werden von der Vertreterversammlung für eine Amtszeit von drei Jahren gewählt.
- Der Präsidentenrat besteht aus den Präsidenten der einzelnen Rechtsanwaltskammern. Den Vorsitz im Präsidentenrat führt für jeweils sechs Monate eine Rechtsanwaltskammer. Dem Präsidentenrat obliegen die Festlegung der Grundsätze der Standespolitik und der von der österreichischen Rechtsanwaltschaft zu verfolgenden Rechtspolitik und die Überwachung der Tätigkeit des Präsidiums. Mitglieder sind die Präsidenten der neun Rechtsanwaltskammern.
- Die von den Ausschüssen der Rechtsanwaltskammern entsendeten Delegierten bilden die Vertreterversammlung. Die Vertreterversammlung beschließt das Budget und erlässt Richtlinien gemäß § 37 RAO. Sie wählt den ÖRAK-Präsidenten, seine drei Stellvertreter und die Rechnungsprüfer des Österreichischen Rechtsanwaltskammertages. Die Anzahl der Delegierten hängt von der Anzahl der Mitglieder der jeweiligen Rechtsanwaltskammer ab. Je angefangene 100 Mitglieder steht der Rechtsanwaltskammer ein Delegierter zu.
Seit 2002 ist Gerhard Benn-Ibler Präsident des Österreichischen Rechtsanwaltskammertages. Seine Stellvertreter sind Rupert Wolff, Josef Weixelbaum und Marcella Prunbauer-Glaser. Ehrenpräsident ist Klaus Hoffmann.
Aufgaben
Zu den Aufgabengebieten des Österreichischen Rechtsanwaltskammertages zählt neben aktiver Gesetzesbegutachtung und der Beschlussfassung über Standesrichtlinien auch die Erstellung des jährlichen Wahrnehmungsberichtes. Außerdem führt der ÖRAK das Anwaltsverzeichnis und ist Herausgeber des Anwaltsblattes, veranstaltet regelmäßige Tagungen wie den Österreichischen Anwaltstag und lädt zur jährlichen Europäischen Präsidentenkonferenz nach Wien. Innovationen wie der elektronische Rechtsverkehr, der Anwaltsausweis mit digitaler Signatur oder das digitale Urkundenarchiv "Archivium" gehören ebenso zu den Serviceleistungen wie die Einrichtung einer österreichweiten Journaldienst-Hotline für festgenommene Beschuldigte.
ÖRAK und Europa
Als Mitglied des CCBE (Conseil des Barreaux de la Communauté Europeénne) ist der ÖRAK mitgestaltend an der Entwicklung des anwaltlichen Berufsrechtes in der EU beteiligt, aber auch in die Beratung der europäischen Rechtssetzung einbezogen. Seit mehreren Jahren verfügt der ÖRAK über eine eigene Vertretung in Brüssel.
Weblinks
Österreichischer Rechtsanwaltskammertag
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