- Österreichischer Rechnungshof
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Der Rechnungshof ist in Österreich ein Organ des Nationalrates und der Landtage. Ihm obliegt die Überprüfung der Finanzgebarung des Bundes, der Länder sowie von Gemeinden über 20.000 Einwohner. Auch Stiftungen, Fonds und Körperschaften, an denen der Bund mindestens zu 50% beteiligt ist, hat er zu überprüfen.
Der Rechnungshof hat dem Parlament jeweils einen Rechnungshofbericht vorzulegen, welche Überprüfungen auf rechnerische und buchhalterische Richtigkeit, aber auch auf Wirtschaftlichkeit, Rechtmäßigkeit und Zweckmäßigkeit enthalten. Auch der Bundesrechnungsabschluss, sowie der Staatsschuldenbericht wird vom Rechnungshof erstellt.
Inhaltsverzeichnis
Organisation
Dem Rechnungshof steht der Rechnungshofpräsident vor, der direkt dem Nationalratspräsidenten unterstellt ist. Er wird vom Nationalrat auf 12 Jahre gewählt und vom Bundespräsidenten angelobt. Er kann nicht wiedergewählt werden.
Am 28. Juni 2004 wurde Josef Moser mit den Stimmen der ÖVP und FPÖ Regierungsmehrheit zum neuen Rechnungshofpräsidenten gewählt. Er trat sein Amt am 1. Juli 2004 an. Vorheriger Rechnungshofpräsident war Franz Fiedler.
Geschichte
Der erste Vorläufer, die allgemeine Schatzkammer, wurde bereits 1496 von Maximilian I. eingerichtet.
1761 schuf Maria Theresia eine Hofrechnungskammer, die 1867 der Oberste Rechnungshof wurde.
Der heutige Rechnungshof besteht seit 1919 mit einer Unterbrechung von 1938 bis 1945. Erster Präsident nach dem Zweiten Weltkrieg war Leopold Petznek.
Ehemalige Rechnungshofpräsidenten
- 1945 - 1947: Leopold Petznek
- 1947 - 1953: Josef Schlegel
- 1953 - 1964: Hans Frenzel
- 1964 - 1980: Jörg Kandutsch
- 1980 - 1992: Tassilo Broesigke
- 1992 - 2004: Franz Fiedler
- Quelle [1]
Siehe auch
Bundesrechnungshof (deutsches Pendant)
Quellen
Weblinks
- http://www.rechnungshof.gv.at - offizielle Webseite
- Artikel Rechnungshof (Österreich) im Österreich-Lexikon von aeiou
48.21222222222216.387222222222Koordinaten: 48° 12′ 44″ N, 16° 23′ 14″ O
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