Gebühren Info Service

Gebühren Info Service
GIS Gebühren Info Service GmbH
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Rechtsform GmbH
Gründung 23. September 1998
Sitz Wien
Leitung Jürgen Menedetter, Johann Simon
Mitarbeiter ca. 200
Umsatz ca. 36 Mio. Euro (2007)
Branche Inkasso
Website http://www.gis-info.at/

Die GIS Gebühren Info Service GmbH, abgekürzt GIS, ist seit 1998 mit dem Rundfunkgebührenmanagement beauftragt, das die Einbringung und Abrechnung der Rundfunkgebühr in Österreich sowie deren Weiterleitung an ORF, Bund und Länder umfasst. Sie vollzieht damit das Rundfunkgebührengesetz und unterliegt diesbezüglich den Weisungen des Bundesministers für Finanzen.

Sie bildet das österreichische Gegenstück zur deutschen GEZ, zur Schweizer Billag und zur britischen TV Licensing.

Inhaltsverzeichnis

Geschichte

Ursprünglich handelte es sich bei dem Unternehmen um eine hundertprozentige Tochter der Post und Telekom Austria. Das neue Rundfunkgebührengesetz von 1999 (kurz RGG) ermöglichte es dem ORF, sich mit 50% an der GIS zu beteiligen. Seit Anfang 2001 ist die GIS eine hundertprozentige Tochter des ORF.

Da die ursprüngliche Firmenbezeichnung („Gebühreninkasso Service GmbH“) hervorhob, dass die GIS ein Inkassobüro ist, wurde der Name im Mai 2000 auf „GIS Gebühren Info Service GmbH“ geändert, der ein Dienstleistungsunternehmen suggerieren soll, das informiert und nicht kontrolliert. Weiters hat die GIS gleichzeitig behördliche Vollmachten und kann Bescheide in erster Instanz ausstellen.

2006 gründete die GIS mit Vertretern mehrerer Rundfunkgebührengesellschaften aus Europa einen Dachverband, die Broadcasting Fee Association (BFA).

Unternehmensdaten

Die Gesellschaft ist beim Handelsgericht Wien unter der Firmenbuchnummer 174 754 t registriert. Die Kapitaleinlage beträgt 36.336,42 Euro, einziger Gesellschafter ist der ORF. Der Jahresumsatz der GIS betrug im Jahr 2009 etwa 40 Millionen Euro, das Transaktionsvolumen (Abgaben und Entgelte) belief sich auf 750,7 Millionen Euro bei 3,45 Millionen Kunden.

Handelsrechtliche Geschäftsführer sind Jürgen Menedetter und Johann Simon (jeweils Kollektivzeichnung), Prokurist mit kollektiver Zeichnungsberechtigung ist Christian Kopff. Die Aufsichtsratsmitglieder sind Elisabeth Mayerhoffer, Andreas Nadler, Karl Pachner, Joachim Schleich, Reinhard Scolik und Sigrid Zadnik.

Das Unternehmen beschäftigt heute insgesamt rund 200 Mitarbeiter an den Standorten Wien, Linz, Graz und Innsbruck sowie 125 freiberufliche Außendienstmitarbeiter.

Aufgaben der GIS

Die Entwicklung der gemeldeten Rundfunkteilnehmer in Österreich nach Angaben der GIS.
  • Erfassung der potentiellen Rundfunkteilnehmer auf Basis der Meldedaten (Haushalte mit mutmaßlich empfangsbereiten Rundfunkeinrichtungen);
  • Abrechnung der Einbringungen;
  • Weiterleitung obig beschriebener Gelder an Bund, Länder und ORF;
  • gegebenenfalls Einleitung der Verwaltungswege bei Nichteinbringung der Gebühren;
  • Entscheidung über mögliche Befreiung von der Rundfunkgebühr;
  • Erhöhung der Anzahl der gemeldeten Teilnehmer;
  • Beratung bei Anfragen zu den Gebühren.

Ende 2010 verwaltete die GIS 3.476.401 Rundfunkteilnehmer (gegenüber 3.445.295 im Jahr 2009). Von diesen waren 312.633 gebührenbefreit (gegenüber 323.669 im Jahr 2009). Laut GIS lag „die Schwarzseherquote in bewohnten, privaten Haushalten“ im Jahr 2010 wie im Jahr davor bei 2,5 %.[1]

Vorgehensweise

Die GIS hat die Möglichkeit, die registrierten Teilnehmerdaten mit den Meldedaten abzugleichen. Nicht gemeldete Standorte von Privatpersonen und Unternehmen erhalten schriftliche Anfragen, ob Rundfunkgeräte am jeweiligen Standort vorhanden sind.

Öffentlich tritt die GIS mit dem Grundsatz „Informieren statt kontrollieren“ auf, GIS-Mitarbeiter machen jedoch auch unangemeldete Hausbesuche bei Haushalten, die keine Rundfunkempfangseinrichtungen (oder etwa nur Radiogeräte) angemeldet haben. Erhalten sie von den Bewohnern die Auskunft, dass sich im Haushalt tatsächlich keine Empfangseinrichtung befindet, fragen sie regelmäßig nach, ob sie sich selbst davon überzeugen dürfen.

GIS-Mitarbeiter haben kein Zutrittrecht; sie dürfen die Wohnung nur betreten, wenn sie hereingebeten werden. Nur wenn der begründete Verdacht besteht, dass eine Meldung falsch oder unvollständig ist, oder eine solche trotz Mahnung verweigert wird, kann die Gesellschaft unter Mitwirkung der örtlich zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde eine Überprüfung der Gebührenpflicht veranlassen.

Werden von einem Wohnungsinhaber erwiesenermaßen falsche Angaben gemacht, handelt es sich hierbei um eine Verwaltungsübertretung, wonach die zuständige Bezirksverwaltungsbehörde eine Verwaltungsstrafe von bis zu 2.180 Euro verhängen kann.

Die GIS hat gleichzeitig behördliche Vollmachten und kann Bescheide in erster Instanz ausstellen. Berufungen sind an die örtlich zuständige Finanzlandesdirektion, als 2. Instanz, zu richten. Im Falle der GIS ist dies der Fachbereich GIS beim Finanzamt für Gebühren und Verkehrsteuern Wien.

Dieses Verfahren ist jedoch aufwändig und kommt nur äußerst selten vor. Die GIS setzt vor allem auf Abschreckung durch ihre Hausbesuche und durch Kampagnen in Fernsehen, Radio und Printmedien. Diese Vorgehensweise hat sich als wirkungsvoll erwiesen.

GIS-Mitarbeiter erhalten eine Prämie für jeden aufgedeckten „Schwarzseher“, die inoffiziellen Angaben zufolge etwa 20 Euro beträgt.[2]

Kritik

Der GIS wird generell häufig kundenfeindliches Agieren vorgeworfen.[3]

Insbesondere wird oft kritisiert, dass die GIS Rundfunkgebühren auch von Menschen einfordert, die weder Radio noch Fernseher besitzen, oder, trotz Besitz eines Empfangsgerätes, die Programme des ORF nicht konsumieren.[4] Nach österreichischer Rechtslage ist aber jeder, der ein oder mehrere Rundfunkempfangsgeräte in Gebäuden betreibt oder auch nur zum Betrieb bereithält, verpflichtet, die Gebühren zu bezahlen, wenn damit technisch ein ORF-Empfang möglich ist. (Beispielsweise ist ein Kurzwellen-Amateurfunkempfänger mit Rundfunkempfangsfrequenzen ohne eine ORF-Frequenz kein Gebührenanlass.) Sieht man von der Gebührenbefreiung für Hilfsbedürftige ab, so ist die einzige legale Möglichkeit für Privathaushalte, die Bezahlung der Gebühren zu vermeiden, der völlige Verzicht auf Rundfunkempfang in geschlossenen Räumen. (Für Empfang in Fahrzeugen oder im Freien müssen keine Gebühren entrichtet werden.)

Hinweise auf der Webseite der GIS, dass alle Geräte, mit denen der Rundfunkempfang möglich ist, auch melde- und gebührenpflichtig seien - und damit auch internetfähige Computer - bezeichnet die Volksanwaltschaft in ihrem Bericht an den Nationalrat und den Bundesrat 2008 als unrichtig und stellte dem auch ihrer Meinung nach widersprechende Rechtsaufassungen des Bundesministeriums für Finanzen und des Bundeskanzleramts entgegen. [5].

Weitere Kritikpunkte sind datenschutzrechtlicher Natur: So setzt sich die ARGE Daten immer wieder zum Beispiel wegen der umfassenden Abfragemöglichkeit im zentralen Melderegister und der Verarbeitung der Sozialversicherungsnummer kritisch mit der GIS auseinander.[6][7][8][9]

Massive Kritik an der GIS übte 2005 anlässlich der teilweisen Aufhebung des Wiener Kulturförderungsbeitragsgesetzes auch der Österreichische Rechtsanwaltskammertag:

„Mit Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofes vom 15.12.2004 wurden Teile des Wiener Kulturförderungsbeitragsgesetzes als verfassungswidrig aufgehoben. Mit Schreiben vom 9.5.2005 kündigte die GIS, Gebühren und Info Service GmbH, offenkundig in Absprache mit der Stadt Wien (Land Wien) eine rechtlich bedenkliche Vorgehensweise an. Dieses Schreiben ist offenbar an alle Wiener Rundfunk- und Fernsehgebührenpflichtigen gerichtet. Sie kündigt darin an, die Gebühren trotz Aufhebung der Gesetzesbestimmung durch den Verfassungsgerichtshof weiterhin einzuheben. Diese Vorgehensweise erscheint rechtlich nicht gedeckt. Die GIS kündigt zwar an, für den Fall, dass in der Gesetzesnovellierung keine Rückwirkungsklausel enthalten sein sollte, die – zu Unrecht weiter kassierten – Beitrage dann gutzuschreiben, gibt jedoch keine Auskünfte darüber, ob und wie eine Zinsengutschrift erfolgt. In der Regel handelt es sich zwar um einen geringfügigen Monatsbetrag von € 3,06, aber angesichts der systematischen Vorgehensweise und der Anzahl von einigen 100.000 Gebühren zahlenden Wiener Haushalten summiert es sich doch auf einen monatlichen Millionenbetrag. Dazu kommt noch, dass hier offenkundig die Aufhebung der betreffenden Gesetzesstellen durch den Verfassungsgerichtshof bewusst ignoriert wird. Diese offenkundig mit der Stadt / dem Land Wien akkordierte Vorgehensweise erscheint bedenklich, weil hier ausschließlich mit dem Argument des hohen Verwaltungsaufwandes ein Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofes einfach nicht beachtet wird.“

Österreichischer Rechtsanwaltskammertag: Wahrnehmungsbericht zur österreichischen Rechtspflege für das Jahr 2004/2005, Seiten 41 und 42

Ein weiterer Kritikpunkt ist, dass die GIS ihre Außenstände an dritte Inkassobüros zur Eintreibung weiterreicht,[10] obwohl sie das Recht einer Verwaltungsbehörde hat, Rückstandsausweise ausstellen zu dürfen,[11] und diese Vorgehensweise zusätzliche Kosten für den Kunden mit sich bringt. Andere Verwaltungsbehörden der Gemeinden, der Länder und des Bundes müssen für Gerichtshandlungen, für die ein Rechtsanwalt vorgeschrieben ist, die Finanzprokuratur beauftragen. Somit entstehen bei Rückständen bei Verwaltungsbehörden unterschiedliche Kosten für den Bürger.

Höchstgerichtliche Entscheidungen

Mit seinem Erkenntnis vom 4. September 2008 entschied der österreichische Verwaltungsgerichtshof zugunsten eines Beschwerdeführers, dass kein Programmentgelt zu zahlen ist, wenn der Empfang der Programme des ORF technisch nicht möglich ist:[12]

„Der angefochtene Bescheid wird im angefochtenen Umfang, also hinsichtlich des Abspruches über das gemäß § 31 ORF-Gesetz zu entrichtende monatliche Programmentgelt sowie im Ausspruch über den insgesamt zu entrichtenden Betrag wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.“

Österreichischer Verwaltungsgerichtshof: Erkenntnis vom 4. September 2008

Sämtliche anderen Bestandteile der Gebühren einschließlich der Fernsehgebühr sind nach Ansicht der GIS dennoch zu bezahlen.[13]

Hackerangriff auf GIS-Webseite

Am 22. Juli 2011 kam es zu einem Hackerangriff auf die Website der GIS. Aktivisten von Anonymous haben damit, nach Angriffen auf die Websites der österreichischen Parteien SPÖ und FPÖ versucht, ihre Internet-Demonstrationen weiterzuführen.[14] Dabei wurden über 214000 Datensätze von Kunden, davon rund 96.000 mit Kontonummer, kopiert.[15] Am 26. Juli wurden alle betroffenen Personen schriftlich über den Hackerangriff informiert.

Siehe auch

Weblinks

Einzelnachweise

  1. Rundfunkgebühren 2010: Weiterer Zuwachs an Einnahmen. Schwarzseheranteil konstant bei 2,5 Prozent. GIS Gebühren Info Service GmbH, 15. Februar 2011, abgerufen am 2. November 2011.
  2. Prämie für Schwarzseher. In: derStandard.at. 12. März 2008, abgerufen am 11. November 2008: „Die Kundenberater der GIS arbeiten auf Prämienbasis: Wie viel sie pro aufgespürtem Schwarzseher erhalten, verrät der GIS-Sprecher nicht. Nach Standard-Recherchen entspricht die Prämie ungefähr einer Monatsgebühr – also rund 20 Euro.“
  3. ORF-Gebühren. In: Konsument (Heft 4/2002). 21. März 2002 (http://www.konsument.at/konsument/detail.asp?id=9434).
  4. Fallbeispiel, Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofes, GZ 2009/17/0098
  5. 32. Bericht der VA an den Nationalrat und den Bundesrat 2008, Seite 98f.
  6. Gesetzgeber plant(e) für GIS Sonderzugriff auf Einkommensdaten. In: argedaten.at. ARGE Daten, 8. Juli 2008, abgerufen am 20. November 2011.
  7. Darf die GIS bei Gebührenbefreiungsanträgen die Sozialversicherungsnummer verlangen? In: argedaten.at. ARGE Daten, abgerufen am 19. März 2009.
  8. Verwendung von Meldedaten und Zutrittsrechte durch die GIS. In: argedaten.at. ARGE Daten, abgerufen am 19. März 2009.
  9. GIS - Datenschutzgesetz bietet keinen ausreichenden Bürgerschutz. In: argedaten.at. ARGE Daten, 23. Jänner 2008, abgerufen am 11. November 2011.
  10. Fragen zur Verrechnung: 4. Was passiert, wenn ich meine Rundfunkgebühr nicht fristgerecht bezahle? In: Website der GIS. abgerufen am 2. November 2008: „Wird trotz erster Mahnung nicht bezahlt, übergibt die GIS die offene Forderung an ein Inkassobüro, das mit der Einbringung der offenen Gebühr beauftragt wird.“
  11. Bundesgesetz betreffend die Einhebung von Rundfunkgebühren (Rundfunkgebührengesetz - RGG). 1. Jänner 2004, abgerufen am 24. Oktober 2008 (PDF): „§ 6. (3) [...] Die Gesellschaft ist zur Ausstellung von Rückstandsausweisen berechtigt.“
  12. Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofes, GZ 2008/17/0059 (PDF)
  13. Kein ORF-Programmentgelt, wenn ORF-Programme nicht empfangen werden können. In: Website der GIS. 3. Dezember 2008, abgerufen am 13. Dezember 2009: „Für die GIS bedeutet das Erkenntnis des VwGH, dass Rundfunkteilnehmer, die eine Abmeldung ihres Fernsehgeräts aufgrund des Nicht-Empfangs der ORF-Programme vornehmen wollen, diese nur hinsichtlich des Fernsehentgelts durchführen können. […] Alle anteiligen sonstigen Abgaben (Radio- und Fernsehgebühr, Kulturförderungsbeitrag und Landesabgabe) sind weiterhin zu entrichten, ebenso das Entgelt für den Empfang von Radioprogrammen.“
  14. Homepage der "GIS" von Anonymous gehackt. In: derStandard.at. 22. Juli 2011, abgerufen am 22. Juli 2011: „Anonymous hat wieder zugeschlagen. Am Freitag wurde die Webseite der "Gebühren Info Service GmbH" (GIS) mehrmals von den Hackern übernommen. Besucher von www.orf-gis.at bekamen eine von Anonymous gestaltete Website zu sehen. Via Twitter informierte Anonymous über diese Aktion. Die ORF-Tochter GIS ist unter anderem für die Einhebung der ORF-Gebühren zuständig.“
  15. Hackerangriff: GIS präzisiert Umfang des Datenverlusts. In: news.ORF.at, 25. Juli 2011. Abgerufen am 4. November 2011.

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