Überfallmelder

Überfallmelder

Ein Überfallmelder ist Teil einer Gefahrenmeldeanlage.

Überfallmelder im Tresorraum einer Sparkasse

Überfallmelder werden bei einem Überfall manuell durch das Personal ausgelöst und senden ungeachtet des Scharf-Unscharf-Zustandes der Gefahrenmeldeanlage einen Überfallalarm an die zu alarmierenden Stelle (z. B. Wachdienst oder Polizei), die dann weitere Maßnahmen einleiten. Der Alarm muss still erfolgen. Ansteuerungen von akustischen Signalgebern sind nicht zulässig. Zur Warnung anderer Angestellter in den vom Überfall nicht betroffenen Räumen (z. B. Aufenthaltsräume) kann eine optische Signalisierung erfolgen.

Überfallmelder sind schwerpunktmäßig in gefährdeten Bereichen wie Kasse (z. B. unter der Tischplatte), Tresorraum, Räume für Geldautomaten oder in Bereichen von denen Einblick in gefährdete Bereiche besteht installiert.

Überfallmelder sind Handmelder oder Geldscheinkontakte, speziell in Banken auch sogenannte Überfalltretleisten, die per Fußbetätigung ausgelöst werden. Die Tretleiste wird vorzugsweise unter Schreibtischen, Büropulten, Schaltern oder ähnlichen Einrichtungen angebracht. Zur Gewährleistung der Sicherheit im Falle eines Überfalls funktioniert die Tretleiste unauffällig und geräuschlos (birgt aber die Gefahr der versehentlichen Auslösung), um keine Reaktionen des Täters auf die Alarmauslösung zu provozieren.

Überfallmeldegruppen dürfen durch den Betreiber nicht außer Betrieb genommen werden können. Bei jeder weiteren Betätigung eines Überfallmelders muss ein weiterer Überfallalarm ausgelöst werden.

Ein Handmelder muss zweifelsfrei als ausgelöst zu erkennen sein. Dies wird durch das Eindrücken der Papierblombe beim Auslösen gewährleistet. Außerdem muss ein Überfallmelder auf Sabotage überwacht sein.

"Handmelder" in Banken sind nicht zu verwechseln mit Verdachtstastern, mit denen vom Mitarbeiter auf Verdacht ein Standbild des Kunden aufgenommen werden kann, ohne dass es bereits zu einem Übergriff gekommen ist. Dies dient vornehmlich zur Erstellung eines Fahndungsbildes, wenn die Person tatsächlich einen Überfall verübt hat.

Quellen

VdS Richtlinie 2311 Einbruchmeldeanlagen, Planung und Einbau


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