- Frühdienst
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Als Frühdienst werden in Rettungs-, Sicherheits- und Versorgungsdiensten jene Arbeitszeiten bezeichnet, deren Großteil in die späten Nachtstunden bzw. vor 6 Uhr fällt. Ihre Einteilung erfolgt meistens in geregelten Dienstplänen und ist i.a. mit besonderen Zulagen oder Vergünstigungen verbunden - z. B. Überstunden, über 100% Zeitausgleich oder längere Urlaubs- oder Freizeiten.
In den für die Allgemeinheit besonders wichtigen Diensten wie Polizei, Feuerwehr, Rettungsdiensten oder Krankenhäusern erfolgt die Einteilung von Nacht- und Frühdiensten vorwiegend in mehrtägigen Turnusdiensten (süddeutsch/österr. "Radl"), wo auf die eingeteilten Arbeitszeiten 2- bis 5-tägige Ruhezeiten, allenfalls mit Bereitschaftsdiensten, erfolgen.
In anderen Berufszweigen wie Energieversorger, Handels- und Entsorgungsbetriebe, im Bauwesen (z. B. Großbaustellen, Montage-, Tunnelbau) auch im Schichtdienst. In der Wissenschaft (z. B. Stern- und Wetterwarten, 24-stündige Messkampagnen, permanente Fundamentalstationen etc.) existieren je nach Grad der Erschwernis spezielle, auch länderweise verschiedene Regelungen.
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