Bergzehnt

Bergzehnt

Der Bergzehnt ist eine historische Steuer. Der Ausdruck ist schon im 13. Jahrhundert bezeugt. Es handelt sich um die Abgaben aus der Mineralgewinnung, oder auch für Abgaben aus dem Weinlese im Weinbau.[1] Der Zehnt weist auf einen Anteil von 10 % des Wertes hin.

Die Abgaben aus der Mineralgewinnung wurden als direkte Steuer an den Eigentümer der Bergregals abgeführt, also in der Regel an den Landesherrn. Sie waren die Gegenleistung für die Konzession. Ein anderer Ausdruck ist Berggefälle. Darüber hinaus konnte es weitere Abgaben wie die Hüttenkost für das Einschmelzen geben.

Einzelnachweise

  1. Bergzehnt, in: Deutsches Rechtswörterbuch. Wörterbuch der älteren deutschen Rechtssprache, Band 2, Weimar 1935, hier nach der Online-Ausgabe.

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