- Berlinkrise
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Die Berlin-Krise begann am 27. November 1958, als sich die Sowjetunion unter Nikita S. Chruschtschow mit einer Note an die Westmächte richtete. Diese Note wird als das Chruschtschow-Ultimatum oder auch Berlin-Ultimatum bezeichnet.
Inhaltsverzeichnis
Historie
Grundlage für diese Note war die Aufkündigung des Viermächtestatus für Berlin und Deutschland als Ganzes durch die Sowjetunion. Zwei Wochen zuvor gab Chruschtschow am 10. November 1958 im Moskauer Sportpalast eine Rede hierzu ab, darin hieß es:
- Die Imperialisten haben die deutsche Frage zu einer ständigen Quelle internationaler Spannungen gemacht […] Man muss offen sagen, dass der Militarismus in Westdeutschland nicht nur nicht beseitigt ist, sondern im Gegenteil sein Haupt immer höher hebt […] Reden von Bundeskanzler Konrad Adenauer und Verteidigungsminister Franz Josef Strauß, die atomare Bewaffnung der Bundeswehr und verschiedene Manöver verweisen auf einen deutlichen politischen Trend der herrschenden Kreise Westdeutschlands […]. Offensichtlich ist die Zeit gekommen, dass die Mächte, die das Potsdamer Abkommen unterzeichneten, auf die Reste des Besatzungsregimes in Berlin verzichten und damit die Möglichkeit geben, eine normale Lage in der Hauptstadt der Deutschen Demokratischen Republik zu schaffen. Die Sowjetunion ihrerseits wird alle Funktionen in Berlin, die noch sowjetischen Organen obliegen, an die souveräne Deutsche Demokratische Republik übertragen.
In der Note forderte die Sowjetunion die Umwandlung West-Berlins in eine selbstständige politische Einheit zu einer so genannten Freien Stadt, also unabhängig von der Bundesrepublik Deutschland und DDR. Diese Forderung beinhaltete auch die Forderung nach einem Abzug der Truppen der Westalliierten und war Bestandteil der Drei-Staaten-Theorie der Sowjetunion.
Am 14. Dezember 1958 bestätigen die Außenminister der drei Westmächte Frankreich, Großbritannien und die USA und die Bundesrepublik auf einer Konferenz in Paris ihre Entschlossenheit, ihre Rechte in Berlin zu wahren.
Am 16. Dezember 1958 erklären die Außenminister der NATO-Staaten nochmals, die Zugehörigkeit Berlins (West) zum Schutzbereich des NATO-Bündnisses. Zwei Tage später protestiert auch die Versammlung der Westeuropäischen Union (WEU) in Paris gegen die ultimative Drohung der Sowjetunion in der Berlin-Frage.
Die Bundesregierung lehnt in einer Note an die Sowjetunion am 5. Januar 1959 die Errichtung einer „Freien Stadt West-Berlin“ und die Anerkennung der DDR sowie eine Konföderation der beiden deutschen Staaten ab. Die Sowjetunion legt daraufhin am 10. Januar einen Entwurf für einen Friedensvertrag mit Deutschland vor. Außenminister Heinrich von Brentano weist diesen Vorschlag sofort zurück, in dem die 29 Teilnehmerstaaten des Krieges gegen Deutschland sowie die Bundesrepublik und die DDR aufgefordert wurden, innerhalb von zwei Monaten eine Friedenskonferenz unter deutscher Beteiligung einzuberufen.
Von Mai bis August 1959 kommen die Außenminister der Vier Mächte in Genf zu einer „Deutschlandkonferenz“ zusammen. Delegationen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik nehmen als Beobachter teil. US-Präsident Dwight D. Eisenhower bezeichnet die Respektierung der Rechte und Pflichten der Westmächte in Berlin als Mindestbedingung für seine Teilnahme an einer Gipfelkonferenz mit der Sowjetunion.
Am 8. September 1959 benennt Berlins Regierender Bürgermeister, Willy Brandt (SPD), vier Grundsätze der deutschen Berlin-Politik:
- Berlin (West) gehört zum freien Teil Deutschlands
- Das Selbstbestimmungsrecht der Berliner darf nicht geschmälert werden
- Vier-Mächte-Verantwortung in und für Berlin und
- Recht auf freien Zugang nach Berlin.
Die Sowjetunion stellte ihre Forderungen ein, weil ihr eigentliches Ziel, die Vereinigung Berlins und anschließende Eingliederung in die DDR, als nicht durchführbar betrachtet wurde. Sie drohte nun, dass sie mit der DDR einen separaten Friedensvertrag unterzeichnet und die staatliche Souveränität übertragen würde, falls die Forderungen nicht innerhalb von sechs Monaten erfüllt würden, und diese somit die Kontrolle über alle Verkehrswege nach West-Berlin hätte. Damit sollte versucht werden, die Fluchtbewegung von Ost nach West über West-Berlin zu stoppen. Außerdem drohte die Sowjetunion mit einem Krieg, an dem sich alle Staaten des Warschauer Paktes beteiligen würden. Die Reaktion der drei Westmächte und des Regierenden Bürgermeisters von West-Berlin, Willy Brandt (SPD), war entschiedene Ablehnung, sodass das Ultimatum nach einem halben Jahr ergebnislos verstrich.
„Three Essentials“
Bei seinem ersten Treffen mit dem neuen US-Präsidenten John F. Kennedy am 3. und 4. Juni 1961 in Wien erneuerte Chruschtschow das Berlin-Ultimatum. Kennedy konterte in einer Rundfunk- und Fernsehansprache am 25. Juli mit den Three Essentials (etwa: Drei [lebenswichtige] Grundlagen):
- Das unantastbare Recht der Westmächte auf Anwesenheit in ihren jeweiligen Sektoren West-Berlins
- Das Zugangsrecht der Westmächte zur ehemaligen Reichshauptstadt Berlin
- Die Wahrung der Sicherheit und der Rechte der Bürger West-Berlins durch die westlichen Besatzungsmächte
Die Three Essentials wurden im Juni 1972 mit dem Inkrafttreten des Viermächteabkommens über Berlin gesichert.
Siehe auch
Weblinks
- Chruschtschow-Ultimatum und zweite Berlin-Krise
- „Chruschtschow-Ultimatum“ – Note der UdSSR an die Westmächte zur Lage Berlins vom 27. November 1958 (PDF)
Literatur
- Matthias Uhl: Krieg um Berlin? Die sowjetische Militär- und Sicherheitspolitik in der zweiten Berlin-Krise 1958 bis 1962. München 2008, ISBN 978-3-486-58542-1.
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