- Berufsgenossenschaft Holz und Metall
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Berufsgenossenschaft Holz und Metall Staatliche Ebene Bund Rechtsform Körperschaft des öffentlichen Rechts Aufsichtsbehörde(n) Bundesversicherungsamt Gründung 1. Januar 2011 Hauptsitz Mainz Behördenleitung Dr. Albert Platz
Dr. Wolfgang Römer
Michael SchmitzAnzahl der Bediensteten knapp 4000 Website www.bghm.de Die Berufsgenossenschaft Holz und Metall (BGHM) ist eine von neun gewerblichen Berufsgenossenschaften und damit ein Träger der gesetzlichen Unfallversicherung. Sie entstand am 1. Januar 2011 durch den Zusammenschluss der Hütten- und Walzwerks-Berufsgenossenschaft, der Maschinenbau- und Metall-Berufsgenossenschaft, der Berufsgenossenschaft Metall Nord Süd und der Holz-Berufsgenossenschaft. Damit ist die BGHM einer der drei größten gesetzlichen Unfallversicherungsträger in Deutschland. Sie betreut rund 4,3 Millionen Beschäftigte in etwa 200.000 Unternehmen.[1]
Inhaltsverzeichnis
Aufgaben
Aufgabe der Berufsgenossenschaft ist es, mit allen geeigneten Mitteln für die Verhütung von Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren sowie für eine wirksame Erste Hilfe zu sorgen.[2] Nach Eintritt eines Arbeitsunfalls oder einer Berufskrankheit hat sie die Gesundheit und die Leistungsfähigkeit der Versicherten mit allen geeigneten Mitteln wiederherzustellen und die Versicherten oder deren Hinterbliebene durch Geldleistungen zu entschädigen.[3]
Organisation und Zuständigkeit
Die BGHM ist eine rechtsfähige bundesunmittelbare Körperschaft des öffentlichen Rechts mit Selbstverwaltung.[4] Ihr Hauptsitz ist in Mainz mit Nebenstellen in Düsseldorf, Stuttgart, Hannover und München.[5] Regional ist die BGHM mit Bezirksverwaltungen und Präventionsdiensten in Berlin, Bielefeld, Bremen, Dessau, Dortmund, Dresden, Düsseldorf, Erfurt, Hamburg, Hannover, Köln, Leipzig, Magdeburg, Mainz, Mannheim, München, Nürnberg, Saarbrücken und Stuttgart vertreten. Außenstellen befinden sich in Bad Hersfeld, Chemnitz, Dresden, Freiburg, Magdeburg, Pforzheim, Rostock und Traunstein. In Bad Bevensen, Bad Wilsnack, Lengfurt, Schierke, Schwelm und Sennfeld betreibt die BGHM Schulungseinrichtungen.
Die BGHM ist in der Bundesrepublik Deutschland sachlich zuständig für Unternehmen der Holzgewinnung sowie für Unternehmen, die Holz, Kunststoffe oder ähnliche Werkstoffe be- oder verarbeiten. Die Berufsgenossenschaft ist weiterhin sachlich zuständig für Unternehmen der Eisen-, Stahl-, Edelmetall- und Metallerzeugung sowie für Unternehmen, die Eisen, Stahl, Metall, Edelmetall, Edelsteine, Halbedelsteine sowie ähnliche Werkstoffe be- oder verarbeiten.[6] Zu den Mitgliedsunternehmen der Berufsgenossenschaft gehören somit sowohl Möbelproduzenten, Sägewerke, Tischlereien und Verpackungshersteller als auch Walzwerke, Automobilbauer, Diamantschleifereien und Werften.
Weblinks
Einzelnachweise
- ↑ Pressemitteilung vom 22. Dezember 2010, Abgerufen am 5. Januar 2011
- ↑ § 1 Nr. 1, § 14 Absatz 1, Sozialgesetzbuch VII
- ↑ § 1 Nr. 2, Sozialgesetzbuch VII
- ↑ § 1 Absatz 2 der Satzung der BGHM
- ↑ www.bghm.de
- ↑ § 3 Absatz 1 der Satzung der BGHM
Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung
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