- Bundesversicherungsamt
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Bundesversicherungsamt
– BVA –Staatliche Ebene Bund Stellung der Behörde Rechtsaufsicht über die bundesunmittelbaren Träger der gesetzlichen Kranken-, Renten- und Unfallversicherung sowie der sozialen Pflegeversicherung Rechtsform Bundesoberbehörde Gründung 9. Mai 1956 Hauptsitz Bonn Behördenleitung Maximilian Gaßner, Präsident Anzahl der Bediensteten ca. 590 Website www.bva.de Das Bundesversicherungsamt (BVA) ist eine deutsche Bundesoberbehörde mit Sitz in der Bundesstadt Bonn. Es übt die Rechtsaufsicht über die bundesunmittelbaren Sozialversicherungsträger aus; das sind solche, deren Geltungsbereich sich über mehr als drei Bundesländer erstreckt.
Es ist dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales unterstellt.[1]Das Bundesversicherungsamt wurde am 9. Mai 1956 durch das Bundesversicherungsamtsgesetz errichtet und hatte bis November 2000 seinen Sitz in Berlin.
Entsprechend dem Berlin/Bonn-Gesetz vom 26. April 1994 wurde 1999 im Gegenzug zur Übersiedlung der Bundesregierung nach Berlin der Sitz des Bundesversicherungsamtes nach Bonn verlegt.Beim BVA sind ca. 540 Mitarbeiter beschäftigt (Stand: November 2005).
Der gegenwärtige Präsident ist seit dem 5. März 2010 Maximilian Gaßner.Inhaltsverzeichnis
Aufgaben
Auswahl
- Aufsicht: Genehmigung von Satzungen, Prüfung von Haushalten und der geschäftsmäßigen und wirtschaftlichen Verwaltung
- Auszahlung von Mutterschaftsgeld an nicht krankenversicherte Arbeitnehmerinnen (ca. 18.000 Anträge/Jahr)
- Bewirtschaftung der Bundeszuschüsse zur Sozialversicherung (2004: rund 79 Mrd. €)
- Durchführung der Aufgaben der Überleitungsanstalt Sozialversicherung (ÜLA)
- Durchführung des Finanzausgleichs unter den Pflegekassen (2004: 260 Kassen)
- Durchführung des Lastenausgleichs zwischen den gewerblichen Berufsgenossenschaften
- Durchführung des Risikostrukturausgleichs der gesetzlichen Krankenversicherung
- Verwaltung des Ausgleichsfonds der Pflegeversicherung (Ende 2004: 1,22 Mrd. €)
- Zulassung von Disease-Management-Programmen
Prüfdienst Krankenversicherung (PDK)
Prüfung von Geschäfts-, Rechnungs- und Betriebsführung sämtlicher bundesunmittelbaren Krankenversicherungsträger und hat somit einen großen Anteil an der Konformität und der Rechtmäßigkeit des Verwaltungshandelns der zu prüfenden Sozialversicherungsträger.
Der PDK wird, anders als die sonstigen Abteilungen des Bundesversicherungsamtes, durch die Träger der gesetzlichen Krankenversicherung über eine zweckbestimmte Umlage finanziert.Aufsehen erregten zuletzt die Ergebnisse der bundesweiten Schwerpunktprüfung DRG (d. h. Diagnosis Related Groups - Fallpauschalen für stationäre Krankenhausbehandlung), wodurch Einsparpotentiale in Höhe mehrerer Milliarden Euro aufgedeckt werden konnten.
Weblinks
Einzelnachweise
- ↑ securvita.de, SecurVital 3/ 011, Mai - Juni 2011, Peter Kuchenbuch: Die Bonner Bremser (S. 10: Politisch Brisant) (15. Mai 2011)
Beauftragter der Bundesregierung für die Belange der Patientinnen und Patienten | Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) | Bundesversicherungsamt (BVA) | Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) | Deutsches Institut für Medizinische Dokumentation und Information (DIMDI) | Drogenbeauftragte der Bundesregierung | Paul-Ehrlich-Institut (PEI) – Bundesinstitut für Impfstoffe und biomedizinische Arzneimittel | Robert Koch-Institut (RKI) – Bundesinstitut für Infektionskrankheiten und nicht übertragbare Krankheiten
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