Berufsgrundschule

Berufsgrundschule

Der Name Berufskolleg bezeichnet, wegen der zum Teil unterschiedlichen Bildungssysteme in den einzelnen Bundesländern der Bundesrepublik Deutschland, zum Teil ganz unterschiedliche Schulsysteme oder Bildungsgänge.

In einigen Bundesländern sind Berufskollegs lediglich besondere Schularten einer berufsbildenden Schule.

Inhaltsverzeichnis

Berufskolleg in Nordrhein-Westfalen

Hauptartikel: Berufskolleg in Nordrhein-Westfalen

Kaufmännisches Berufskolleg Fremdsprachen

Das Kaufmännische Berufskolleg Fremdsprachen ist eine zweijährige Schule, die eine kaufmännisch-fremdsprachliche Ausbildung bietet und in einigen Bundesländern angeboten wird. Es soll die Allgemeinbildung der Schüler aus Realschulen, zehnten Klassen der Gymnasien und Werkrealschulen erweitern und sie an das Berufsleben heranführen. Die Ausbildung erfolgt im Vollzeitunterricht und der Schwerpunkt liegt auf den sprachlichen Fächern Deutsch, Englisch und Französisch. Spanisch kann als dritte Fremdsprache gewählt werden. Die Schüler legen nach zwei Jahren eine Prüfung zum Staatlich geprüften Wirtschaftsassistenten ab. Wenn der Schüler Mathe und Physik wählt, kann mit einer Zusatzprüfung die Fachhochschulreife erworben werden, mit der an Fachhochschulen ein Studium möglich ist.

Berufskolleg Grafik-Design

Unterrichtet wird nach einem staatlich vorgegebenen Lehrplan. Der Schwerpunkt liegt auf den berufsbezogenen Fächern Grafik-Design, Typografie, Fotodesign, Freies Zeichnen, Schriftgrafik und Medientechnik. Hinzu kommen theoretische Fächer wie Deutsch, Ethik, Englisch, Wirtschafts- und Sozialkunde, Mathematik, Kunstgeschichte, Werbelehre und Werbetext. Zum Erwerb der Fachhochschulreife können die zusätzlichen Fächer Englisch (FH) und Mathematik (FH) gewählt werden.

Berufskolleg in Baden-Württemberg

Das Berufskolleg zur Erlangung der Fachhochschulreife (BKFH) ist eine einjährige Berufsoberschule in Baden-Württemberg, die Schüler in einem Jahr mit Vollzeitunterricht zur Fachhochschulreife führt, mit der an allen Fachhochschulen im Bundesgebiet studiert werden kann. Der Besuch setzt die mittlere Reife und eine abgeschlossene Berufsausbildung voraus. Die Schwerpunkte des Unterrichts (kaufmännisch, technisch etc.) ergeben sich aus dem vorausgegangenen Abschluss der Berufsausbildung.

Weiter gibt es in Baden-Württemberg auch Berufskollegs, die im Anschluss an die mittlere Reife innerhalb von zwei Jahren eine Ausbildung zu einem staatlich geprüften Assistenten anbieten. Im kaufmännischen Bereich gibt es das zweistufige kaufmännische Berufskolleg in verschiedenen Ausprägungen. Zusätzlich gibt es zweijährige Berufskollegs für Wirtschaftsinformatik oder Fremdsprachen. Weitere Berufskollegs dieser Art werden auch in anderen Fachrichtungen angeboten. All diesen Berufskollegs ist gemeinsam, dass neben den Assistentenabschluss (zum Beispiel staatlich geprüfter Wirtschaftsassistent) über einen Zusatzunterricht in Mathematik und einer Naturwissenschaft zeitgleich eine Fachhochschulreife erworben werden kann, die allerdings bis 2008 nur in Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz anerkannt war. Durch eine Reform ist im kaufmännischen Berufskolleg 2 die Fachhochschulreife mittlerweile der primäre Abschluss, während der staatlich geprüfte Wirtschaftsassistent nur noch über eine Zusatzprüfung erworben werden kann. Diese Fachhochschulreife wird auch bundesweit anerkannt (schulischer Teil), zusätzlich muss jedoch noch der berufliche Teil nachgewiesen werden. Dieser berufliche Teil kann durch ein halbjähriges Praktikum oder durch eine 2-jährige berufliche Tätigkeit im Ausbildungsberuf nachgewiesen werden. Berufskollegs ersetzen somit auch die in anderen Bundesländern übliche Fachoberschule. Ein dreijähriges Berufskolleg führt neben dem Abschluss zu einem staatlich geprüften Berufstitel, auch zur Fachhochschulreife. Voraussetzung: Realschulabschluss.

Eine weitere Gattung von Berufskollegs ermöglicht es, aufbauend auf dem Abitur, einen Berufsabschluss zu erwerben.

Allgemeine Hochschulreife (AHR) am Berufskolleg

In einigen Bundesländern bieten Berufskollegs die Möglichkeit, z. B. in den Bildungsgängen der Gymnasialen Oberstufe (GOS), das Abitur und gleichzeitig eine berufliche Qualifikation zu erwerben. Zugangsvoraussetzung ist die Fachoberschulreife mit Qualifikationsvermerk. Es gibt am Berufskolleg ebenso die FOS 13 (Fachoberschule, Klasse 13). Eingangsvoraussetzung hierfür ist die Fachhochschulreife. Die FOS 13 führt in einem Jahr zur Allgemeinen Hochschulreife (Abitur). Als Beispiel der GOS seien hier die Regelungen in Nordrhein-Westfalen dargestellt.

Eingangsvoraussetzungen

Die Schüler müssen mindestens die Fachoberschulreife mit der Berechtigung zum Besuch der gymnasialen Oberstufe besitzen (d. h. mit Qualifikationsvermerk). Schüler, die den schulischen Teil der Fachhochschulreife in der zweijährigen Höheren Berufsfachschule am Berufskolleg erworben haben, können im gleichen fachlichen Schwerpunkts direkt in die Jahrgangsstufe 12 des GOS-Bildungsgangs aufgenommen werden. Sie müssen Kenntnisse in einer zweiten Fremdsprache im Umfang des Unterrichts der Jahrgangsstufe 11 nachweisen. Die Berufskollegs tragen damit zur Durchlässigkeit des Bildungssystems bei und bieten nicht nur eine allgemeinbildende, sondern zusätzlich auch eine berufsbezogene Alternative zur Sekundarstufe II an Gymnasien oder Gesamtschulen.

Bezug zum Berufsfeld

Die Verbindung zum gewählten Berufsfeld wird zum einen durch Pflichtpraktika, zum anderen durch entsprechende Fächerangebote hergestellt. Im kaufmännischen Bereich etwa wird das Fach BWL zum Pflichtleistungskurs. Folgende Berufsfelder können in Nordrhein-Westfalen angeboten werden:

  • Staatl. gepr. kaufmännischer Assistent
  • Staatlich anerkannter Erzieher (vier Jahre unter Einbeziehung eines fachpraktischen Ausbildungsjahres)
  • Staatl. gepr. bautechn. Assistent
  • Staatl. gepr. biologisch-techn. Assistent
  • Staatl. gepr. chemisch-techn. Assistent
  • Staatl. gepr. elektrotechn. Assistent
  • Staatl. gepr. gestaltungstechn. Assistent
  • Staatl. gepr. hauswirtschaftlich-techn. Assistent
  • Staatl. gepr. informationstechn. Assistent
  • Staatl. gepr. konstruktions- und fertigungstechn. Assistent
  • Staatl. gepr. physikalisch-techn. Assistent
  • Staatl. gepr. umwelttechn. Assistent
  • Staatl. gepr. techn. Assistent für Betriebsinformatik
  • Staatl. gepr. Grafik-Designer

Die Assistenten-Berufsausbildungen sind teilweise Irrwege für Schüler/innen, die sich eine Anstellung in der Privatwirtschaft versprechen. Von Wert sind sie deswegen höchstens in Verbindung mit einem Studium. In der Wirtschaft werden solche Qualifikationen in der Regel/häufig ignoriert; sie sind quasi wertlos.

Unterricht

Der Unterricht ist nach dem Muster der gymnasialen Oberstufe in Grund- und Leistungskursen organisiert. In der Jahrgangsstufe 12 muss ein mindestens vierwöchiges Betriebspraktikum im gewählten beruflichen Bereich absolviert werden. Zu dem Fächerangebot des Gymnasiums kommen berufsbezogene Fächer hinzu, im kaufmännischen Bereich etwa die Wirtschaftsinformatik oder VWL. Das Abitur und der erste Teil der Berufsabschlussprüfung werden am Ende der Jahrgangsstufe 13 absolviert. Mit Ausnahme der Erzieher (s.o.) müssen die Absolventen nach dem Abitur ein zwölfwöchiges Betriebspraktikum absolvieren, das von der Schule begleitet wird. Danach erfolgt der zweite Teil der Berufsabschulprüfung (Jahrgangsstufe 14).

Fachschulen

Aufnahmebedingungen

Fachschulen sind Einrichtungen der beruflichen Weiterbildung. In die Fachschule wird aufgenommen, wer mindestens

  1. den Abschluss der Ausbildung in einem für die Zielsetzung der jeweiligen Fachrichtung einschlägigen Ausbildungsberuf (Ausnahme: Fachschule für Sozialpädagogik; siehe: Erzieher) und
  2. den Berufschulabschluss und
  3. eine Berufstätigkeit im Ausbildungsberuf von mindestens einem Jahr, die auch während der Fachschulausbildung abgeleistet werden kann, nachweist und
  4. die Fachoberschulreife (= Mittlere Reife/Realschule) besitzt.

Abweichend davon kann in die Fachschule aufgenommen werden, wer eine einschlägige Berufstätigkeit von mindestens 5 Jahren nachweist.

Dauer des Bildungsganges

Im Regelfall dauert der Bildungsgang 4 Semester (Schulhalbjahre) in der Abend- bzw. Teilzeitform (diese Form wählen Absolventen oft, wenn sie ihre berufliche Tätigkeit während der Zeit der Technikerausbildung beibehalten wollen); für Bewerber/innen, die mindestens die Fachhochschulreife besitzen, kann sich die Dauer gegebenenfalls auf 6 Semester verkürzen. In der Vollzeitform beträgt die Dauer der Ausbildung 2 Schuljahre (4 Semester).

Abschlussprüfung

Der Bildungsgang schließt mit der Abschlussprüfung z. B. zur oder zum „Staatlich geprüfter Erzieher/Techniker/Betriebswirt“ ab. Die Prüfung besteht aus einem schriftlichen und einem mündlichen Teil, darüber hinaus kann die Fachhochschulreife erlangt werden. Dies ist eine postsekundäre Ausbildung in Deutschland bzw. eine tertiäre Ausbildung im internationalem Vergleich.


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