Betriebliches Vorschlagswesen

Betriebliches Vorschlagswesen

Das Betriebliche Vorschlagswesen (BVW) ist ein partizipatives (mitarbeitereinbeziehendes) Optimierungssystem, das das Ziel hat, das Ideenpotenzial aller Mitarbeiter (nicht nur das der Manager und Experten) in einer Organisation zu nutzen. Es handelt sich um einen Teil des Ideenmanagements. Im Rahmen des Betrieblichen Vorschlagswesens können Mitarbeiter Verbesserungsvorschläge einreichen und erhalten einen Teil der dadurch erzielten Einsparungen als Prämie ausgeschüttet.

Inhaltsverzeichnis

Geschichte

Das Betriebliche Vorschlagswesen (BVW) wurde erstmals 1872 im sogenannten Generalregulativ von Alfred Krupp erwähnt. Das Generalregulativ mit seinen 72 Paragrafen beschrieb die Grundsätze der Geschäftsführung und der Unternehmensorganisation. Im § 13 wies die Unternehmensleitung darauf hin, Verbesserungsvorschläge seitens der Belegschaft stets dankbar entgegenzunehmen.

Anregungen und Vorschläge zu Verbesserungen, auf solche abzielende Neuerungen, Erweiterungen, Vorstellungen über und Bedenken gegen die Zweckmäßigkeit getroffener Anordnungen sind aus allen Kreisen der Mitarbeiter dankbar entgegen zu nehmen und durch Vermittelung des nächsten Vorgesetzten an die Procura zu befördern, damit diese ihre Prüfung veranlasse. Eine Abweisung der gemachten Vorschläge ohne eine vorangegangene Prüfung derselben soll nicht stattfinden, wohingegen denn auch erwartet werden muss, dass eine erfolgte Ablehnung dem Betreffenden, auch wenn ihm ausnahmsweise nicht alle Gründe dafür mitgetheilt werden können, genüge und ihm keineswegs Grund zur Empfindlichkeit und Beschwerde gebe. Die Wiederaufnahme eines schon abgelehnten Vorschlages unter veränderten tatsächlichen Verhältnissen oder in verbesserter Gestalt ist selbstredend nicht nur zulässig, sondern empfehlenswert.

§13[1]

Einzelne Aspekte des Betrieblichen Vorschlagswesens

Eine Reihe von Einzelaspekten bestimmen den Erfolg eines BVW:

  • Unternehmenskultur: Voraussetzung für ein erfolgreiches BVW ist eine Unternehmenskultur, die Verbesserungen fordert und zulässt.
  • Gegenseitige Ergänzung mit Wissensmanagement und Qualitätsmanagement.
  • Unbürokratische schnelle Umsetzung der Vorschläge.
  • Hohe Transparenz und faire Prämiengestaltung.

Ziele des Betrieblichen Vorschlagswesens

Ziele des BVW sind

  • Ökonomische Ziele
    • Kosteneinsparung
    • Prozessoptimierung
    • Qualitätsverbesserungen
  • Personalpolitische Ziele
    • Stärkung der Motivation und Entwicklung der Mitarbeiter
    • Erhöhung ihrer Identifikation mit dem Unternehmen
    • Generierung von Entlohnungsbestandteilen
    • Anreizsystem zur Ausprägung sozialer Kompetenzen

Gewöhnlich gilt ein Vorschlag dann als Verbesserungsvorschlag, wenn er über den Rahmen des betrieblichen Aufgaben- und Verantwortungsbereichs des Mitarbeiters hinausgeht. Zwar sind Führungskräfte häufig noch von der Beteiligung am BVW ausgeschlossen, doch immer mehr Unternehmen beziehen sie bewusst ein.

Verbesserungen, die „lediglich“ qualitative und keine Kosten- oder Ertragswirkung haben, werden vielfach ebenfalls prämiert.

Während in der wissenschaftlichen Diskussion die Vergabe von Sachprämien empfohlen wird, stellen Barprämien in der Praxis einen hohen Anteil der Prämiensysteme dar.

Wirtschaftliche Bedeutung des Betrieblichen Vorschlagswesens

Die Ergebnisse der dib-Statistik Ideenmanagement/BVW des Jahres 2005 in Deutschland zeigen, dass das Ideenmanagement trotz der allgemeinen schlechten wirtschaftlichen Situation weiter an Bedeutung gewonnen hat.[2] An der Umfrage des Deutschen Instituts für Betriebswirtschaft (dib), Frankfurt am Main, beteiligten sich 306 Unternehmen und öffentliche Körperschaften aus 18 Branchen mit ca. 2,04 Millionen Mitarbeitern.

Von den Beschäftigten wurden 2005 1.294.580 Verbesserungsvorschläge (VV) eingereicht. Die ausgewiesenen Einsparungen insgesamt betrugen 2005 1,59 Milliarden €. Die Arbeitnehmern erhielten über 159 Millionen € an Prämie für ihre Vorschläge. Der Prämiendurchschnitt je prämiertem Verbesserungsvorschlag beträgt 199 €.

Beteiligungsgrad

Die Anzahl der Vorschläge pro 100 Mitarbeiter − beträgt 63,5 %. Zwischen den Branchen bestehen nach wie vor erhebliche Unterschiede im Beteiligungsgrad. Der Beteiligungsgrad zeigt, wie viele der Mitarbeiter sich im Ideenmanagement beteiligen. Seit Jahren bewegt sich diese Kennziffer zwischen 15 und 20 %. 2005 beträgt die durchschnittliche Beteiligung 20,3 %. Eine deutlich höhere Beteiligung gibt es in verschiedenen Branchen, wie z.B. in der Aluminium verarbeitenden Industrie mit 50 %, in der Auto- und Kautschuk-Industrie mit jeweils 29 %. Interessant ist auch der Vergleich Industrie und Nicht-Industrie. Dort beträgt die durchschnittliche Beteiligung 27,1 bzw. 10 %.

Rechenbarer Nutzen

Der errechenbare Nutzen aus Verbesserungsvorschlägen in den vom dib befragten Unternehmen und Verwaltungen betrug für das Jahr 2005 1.423.451.906 Euro. Ein Großteil (70 %) des Nutzens kommt aus der Industrie (998.067.402 €) und 30 % aus der Nicht-Industrie (425.384.503 €).

Nicht rechenbarer Nutzen

Diese Einsparungen helfen

  • Schäden zu verhindern
  • Unfälle zu vermeiden
  • Risiken zu minimieren
  • Funktionssicherheit zu erhöhen
  • Sicherheit für Personen und Sachen zu verbessern
  • Umweltschutz zu aktivieren und zu verbessern
  • Verwaltungsarbeit zu rationalisieren

Die geschätzten Einsparungen und Vorteile aus nicht berechenbaren Vorschlägen z.B. zum Umweltschutz, zur Arbeitsgestaltung oder Arbeitssicherheit betragen insgesamt 170 Millionen €.

Rechtliche Aspekte

Bei der Ausgestaltung des BVW sind das Arbeitnehmererfindergesetz sowie speziell in Deutschland das Betriebsverfassungsgesetz bzw. im öffentlichen Dienst das jeweilige Personalvertretungsgesetz zu beachten.

In der praktischen Umsetzung kann das BVW in Widerspruch zu Konzepten wie Qualitätszirkel und KVP geraten. Tendenziell neigt man hier der Auffassung zu, dass die bei solchen Konzepten entstehenden Verbesserungen sich aus Arbeiten ergeben, die originärer Bestandteil des Arbeitsverhältnisses sind und somit im BVW nicht berücksichtigt werden. Da diese Auffassung jedoch den Erfolg solcher Konzepte gefährden kann, finden sich auch viele individuelle, den Einzelfall abwägende Gepflogenheiten.

Betriebliches Vorschlagswesen in der DDR

In der DDR wurde das BVW unter dem Namen Neuererwesen behandelt.

Literatur

  • Brem, A.: The Boundaries of Innovation and Entrepreneurship - Conceptual Background and Essays on Selected Theoretical and Empirical Aspects, Gabler, Wiesbaden, 2008.
  • Brinkmann, E.: Das betriebliche Vorschlagswesen - Leitfaden für Arbeitgeber und Arbeitnehmer, Freiburg/Berlin 1992.
  • Brinkmann, E., Heidack, C.: Unternehmenssicherung durch Ideenmanagement, Bd. 1: Mehr Innovationen durch Verbesserungsvorschläge, 2. Aufl., Freiburg i. Br. 1987.
  • Ederer, F.: Das Betriebliche Vorschlagswesen, in: Betrieb und Wirtschaft, Heft 23 u. 24/1997, S. 887.
  • Hagenmüller, K. F.: Das Betriebliche Vorschlagswesen als Führungsinstrument, in: Betriebliches Vorschlagswesen, 6. Jg., 1980, S. 3-10.
  • Schüler, R.: Das betriebliche Vorschlagswesen. Planung - Durchführung - Kontrolle, München 1972.
  • Steih, M., Müller, F.: Hemmnisse des betrieblichen Vorschlagswesens in Klein- und Mittelbetrieben, in: Personal, Heft 8/1993, S. 364ff.

Einzelnachweise

  1. Druckfassung des §13 des Generalregulativs (Quelle: 125 Jahre Betriebliches Vorschlagswesen, Krupp, 1997)
  2. Jahresbericht 2005 des Deutschen Instituts für Betriebswirtschaft (dib) Frankfurt am Main

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