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Die Abfahrbereitschaft ist ein Begriff aus dem Eisenbahnbetrieb. Bevor ein Zug abfahren darf, müssen eine Reihe von Voraussetzungen geschaffen werden. Diese Voraussetzungen werden vom örtlichen Personal und Zugpersonal in genau festgelegten Einzelschritten geschaffen. Als letzten Schritt nach der Vorbereitung einer Zugfahrt stellt die Zugaufsicht die Abfahrbereitschaft des Zuges fest. Ein Zug ist abfahrbereit, wenn
- er für die Abfahrt vorbereitet ist; dazu gehört im Wesentlichen,
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- dass die Fahrzeuge untereinander richtig gekuppelt sind,
- die wagentechnische Untersuchung, soweit erforderlich, durchgeführt ist,
- ggf. eine Bremsberechnung vorgenommen wurde,
- soweit erforderlich die Bremsprobe durchgeführt ist und
- die Zugsignale angebracht sind;
- die Reisenden ein- und ausgestiegen sind,
- die Ladearbeiten eingestellt sind, also beispielsweise das Ein- und Ausladen von Fahrrädern beendet ist,
- die Außentüren geschlossen sind und
- der Fahrdienstleiter der Abfahrt zugestimmt hat.
Wenn die Zugaufsicht die Abfahrbereitschaft festgestellt hat, erteilt sie den Abfahrauftrag mit dem Abfahrsignal Zp 9 oder mündlich.
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