- Bewehrung (Heraldik)
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Die Heraldik, das Wappenwesen, beschreibt die bei Wappentieren als gemeine Figur vorkommende Bewehrung wie Krallen, Hörner, Zähne, Schnäbel, Hufe, Mähnen und dergleichen in Form und Farbe. Die Farbe der Bewehrung unterscheidet sich meist von jener des Wappenschildes oder der Wappenfigur. Sie wird auch Waffen genannt und man zählt die Ohren des Greifes ebenso dazu, wie beim Hahn den Kamm und der Kehllappen. Für die Fische lassen sich die Flossen anders tingieren. Alle gesondert gefärbten Teile sind in der Wappenbeschreibung (Blasonierung) zu melden. Die heraldischen „Metalle“, wie Gold und Silber werden bevorzugt. Die Form wird wichtig, wenn die angeführten Tierteile von der Grundhaltung abweichen.
Löwen und Adler sind besonders durch ihre Häufigkeit in Wappen davon betroffen.
Im Wappen zeigt der rote Bergische Löwe beispielsweise als blaugekröntes Wappentier eine blaue ausgeschlagene Zunge und blaue Krallen.
Fehlen dem Wappentier die natürlichen Waffen, so ist es unbewaffnet (unbewehrt). Beispiel ein Adler ohne Krallen, ein Löwe ohne Klauen, ein Eber ohne Hauer.
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