- Bezirksbürgermeister
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Als Bezirksbürgermeister werden die Vorsteher der Stadtbezirke verschiedener deutscher Städte bezeichnet.
Berlin
In Berlin stehen die Bezirksbürgermeister als hauptamtliche Verwaltungsvorsteher an der Spitze der 12 Berliner Bezirke (Bezirksamt). Sie werden von der Bezirksverordnetenversammlung ihres Bezirks für die Dauer einer Wahlperiode gewählt.
Im Gegensatz zur Wahl der Bezirksstadträte unterliegt die Bezirksbürgermeisterwahl nicht dem Grundsatz der Quotenwahl, sondern kann auch entsprechend der politischen Mehrheitsverhältnisse erfolgen.
Die Wahlen in den Berliner Bezirken sind stets an die Wahl zum Abgeordnetenhaus von Berlin gekoppelt.
Nordrhein-Westfalen
In einigen Städten Nordrhein-Westfalens – so in Köln, Dortmund, Bielefeld oder Münster[1] – führt der Vorsitzende der Bezirksversammlung anstelle der in § 36 Abs. 2 GO NRW vorgesehenen Amtsbezeichnung Bezirksvorsteher die Bezeichnung Bezirksbürgermeister.
Einzelnachweise
Kategorie:- Kommunalpolitik (Deutschland)
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