Bezirksverordnetenversammlung

Bezirksverordnetenversammlung

Die Bezirksverordnetenversammlung (BVV) ist die Volksvertretung auf Ebene der Berliner Bezirke. Die Bezirksverordnetenversammlungen der 12 Bezirke sind nach der Verfassung von Berlin Teil der Berliner Verwaltung. Aufgaben der BVV sind die Kontrolle des Bezirksamts sowie die Anregung von Verwaltungshandeln. Hierzu kann die BVV Ersuchen und Empfehlungen an das Bezirksamt richten.

Inhaltsverzeichnis

Mitgliedschaft, Struktur der BVV

Die BVV besteht aus 55 Bezirksverordneten (diese sind keine Abgeordneten). Mitglied der BVV kann jeder werden, der das aktive und passive Wahlrecht besitzt und in Berlin seinen Wohnsitz hat. Zu den Wahlen zur BVV treten die in Berlin etablierten Parteien (SPD, CDU, DIE LINKE, Bündnis 90/Die Grünen, Piratenpartei, FDP) oder auch lokale Wählergemeinschaften an. In einigen BVVen sind auch kleinere Parteien vertreten, seit den Wahlen 2006 sind oder waren dies Die Grauen in acht der zwölf BVVen, die WASG in sieben, die NPD in vier und die Republikaner in einer.

Die BVV-Wahl ist eine reine Listenwahl. Im Unterschied zu den Wahlen zum Abgeordnetenhaus von Berlin und zum Bundestag haben die Wahlberechtigten nur eine Stimme, mit der sie eine Wählervereinigung oder Partei wählen können. Einzelkandidaturen von Personen sind nicht möglich. Überhang- oder Ausgleichsmandate gibt es nicht. Das Mandat von Bezirksverordneten endet mit Ablauf der Wahlperiode, ansonsten durch Niederlegung, Aberkennung oder mit dem Tode. Zudem erlischt das Mandat automatisch, wenn ein Bezirksverordneter zum Bezirksbürgermeister oder zum Bezirksstadtrat gewählt wird, ins Abgeordnetenhaus von Berlin einzieht oder aus Berlin wegzieht.

Die aus einer zur BVV-Wahl aufgestellten Liste gewählten Kandidaten bilden eine Fraktion in der BVV. Mindestens drei (ansonsten fraktionslose) Bezirksverordnete, die derselben Partei angehören, können eine Fraktion bilden, zwei Fraktionslose eine so genannte Gruppe (diese Möglichkeit besteht allerdings nicht in allen Bezirken). Mitglieder verschiedener Parteien können nur gemeinsam einer Fraktion angehören, wenn sie auf derselben Liste gewählt worden sind.

Zu Beginn der Wahlperiode gibt sich die BVV eine Geschäftsordnung und wählt das Bezirksamt. An der Spitze der BVV steht der Vorstand, bestehend aus dem Bezirksverordnetenvorsteher, zwei Stellvertretern und weiteren Beisitzern.

Bezirksverordnete erhalten eine steuerfreie Aufwandsentschädigung. Die Höhe beträgt ein Zehntel der Diät eines Abgeordneten im Berliner Abgeordnetenhaus. Die monatliche Grundentschädigung beträgt 320 Euro. Hinzu kommen Sitzungsgelder (20 Euro pro Fraktions- oder Ausschuss-Sitzung sowie Sitzungen der Ältestenräte, 31 Euro für eine Plenumssitzung) und eine Fahrgeldentschädigung in Höhe von 41 Euro pro Monat. Für ihre herausgehobene Funktion und den damit verbundenen zeitlichen Mehraufwand erhalten die Fraktionsvorsitzenden die zweieinhalbfache und der Vorsteher der BVV die vierfache Grundentschädigung.[1]

Bei den Wahlen am 18. September 2011 zog die erstmals zur BVV-Wahl angetretene Piratenpartei in alle zwölf Bezirksverordnetenversammlungen ein, teils mit zweistelligen Ergebnissen. Aufgrund einer zu geringen Anzahl nominierter Kandidaten und gleichzeitigen Wahl einiger Kandidaten ins Abgeordnetenhaus kann die Piratenpartei nicht alle ihr zustehenden Sitze besetzen. So werden die BVV in den Bezirken Mitte, Spandau, Marzahn-Hellersdorf und Treptow-Köpenick nur je 54 und im Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg nur 51 statt 55 Bezirksverordneten haben.

Aufgaben der BVV

Die BVV ist nach der Berliner Verfassung (Artikel 69–73) „Organ der bezirklichen Selbstverwaltung“. Sie wählt das Bezirksamt. Ihre Aufgabe ist die Kontrolle der bezirklichen Verwaltung. Zudem beschließt sie den bezirklichen Haushalt, der jedoch der Zustimmung des Abgeordnetenhauses bedarf. Die BVV kann darüber hinaus kaum Beschlüsse fassen, die die Verwaltung dann umsetzen müsste. Sie kann das Bezirksamt befragen (beispielsweise Kleine Anfrage, Große Anfrage, Mündliche Anfrage) und über Ersuchen sowie Empfehlungen an das Bezirksamt Verwaltungshandeln anregen.

Die BVV setzt für ihre Arbeit Ausschüsse ein, denen neben Bezirksverordneten auch so genannte Bürgerdeputierte angehören können, die, auf fraktionellen Vorschlag, von der BVV gewählt werden.

Wahl

Die Wahlperiode der BVV ist gekoppelt an die Legislaturperiode des Abgeordnetenhauses. Sie beträgt also fünf Jahre, endet aber bei einer vorzeitigen Auflösung des Abgeordnetenhauses (wie im Jahr 2001) automatisch auch vorzeitig. Eine Ausnahme davon war die Wahl 1990, bei der im Zuge der Wiedervereinigung der Stadt nur das Abgeordnetenhaus neu gewählt wurde. 1992 fanden dann nur Wahlen zu den BVVen statt.

Bei den Wahlen zur BVV sind außer deutschen Staatsbürgern auch Angehörige anderer EU-Mitgliedsstaaten mit gemeldetem Wohnsitz in Berlin wahlberechtigt. Das Mindestwahlalter beträgt seit Oktober 2005 16 Jahre. Während bei der Abgeordnetenhauswahl eine Sperrklausel von 5 Prozent besteht, wurde diese für die Wahlen zur BVV durch ein Urteil des Berliner Landesverfassungsgerichtshofs für verfassungswidrig erklärt. Daraufhin wurde eine 3-Prozent-Hürde eingeführt.

Wahl des Bezirksamtes, Zählgemeinschaft

Das Bezirksamt, das von der BVV zu wählen ist, besteht aus fünf Mitgliedern: dem Bezirksbürgermeister und vier Bezirksstadträten. Die Bezirksamtsposten werden proportional zum bezirklichen Wahlergebnis nach dem d'Hondtschen Höchstzahlverfahren auf die Parteien verteilt. Die Bezirksamtsmitglieder werden – zumindest theoretisch – unabhängig von späteren Aufgabenbereichen gewählt. Welches Bezirksamtsmitglied später für welche Ressorts zuständig ist, bestimmt dann das Bezirksamt in eigener Verantwortung per Mehrheitsbeschluss. Das Vorschlagsrecht für die Wahl des Bezirksbürgermeisters steht grundsätzlich der stärksten Fraktion zu, kann jedoch an eine so genannte Zählgemeinschaft aus zwei oder mehr Fraktionen übergehen, die über mehr Mandate als die stärkste Fraktion verfügen muss.

Ausblick

Schon seit langem gibt es immer wieder Forderungen, das Proporzbezirksamt durch ein so genanntes politisches Bezirksamt zu ersetzen. Dann gebe es richtige „Bezirksregierungen“, die von einer Mehrheit, unter Umständen einer Koalition, gewählt würden. Damit stehe zu erwarten, dass die BVV ein noch politischeres Gremium werde als bisher schon. Dies hätte allerdings zur Folge, dass die Fraktionen, die sich nicht an der Koalition beteiligen, Opposition betreiben würden.

Zudem ist angesichts der leeren öffentlichen Kassen im Lande Berlin fraglich, ob und wie auf Bezirksebene wirklich politische Schwerpunkte gesetzt werden können.

Seit 1998 war gemäß Art. 99 a. F. der Verfassung geplant, dass das politische Bezirksamt zum 1. Januar 2010 in Kraft tritt. Durch das Neunte Gesetz zur Änderung des Bezirksverwaltungsgesetzes[2] und das Zehnte Gesetz zur Änderung der Verfassung von Berlin[3] (beide Gesetze vom 17. Dezember 2009) wurde dies jedoch kurz zuvor gestoppt. Beide Gesetze wurden in der Sitzung der Abgeordnetenhauses am 10. Dezember 2009 angenommen.[4]

Aktuelle Sitzverteilungen

Charlottenburg-Wilmersdorf Friedrichshain-Kreuzberg Lichtenberg Marzahn-Hellersdorf
Mitte Neukölln Pankow Reinickendorf
Spandau Steglitz-Zehlendorf Tempelhof-Schöneberg Treptow-Köpenick

Siehe auch

Weblinks

Einzelnachweise

  1. Bezirksverordnetenentschädigungsgesetz auf gesetze.berlin.de, abgerufen am 15. Oktober 2011 (Cookies müssen akzeptiert werden)
  2. Drucksache-Nr. 16/2804 (PDF-Datei)
  3. Drucksache-Nr. 16/2807 (PDF-Datei)
  4. Lfd. Nr. 3 C b) und c) des Beschlussprotokolls (PDF-Datei)

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