- Bezirksvertretung
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Als Bezirksvertretungen werden in Deutschland und Österreich politische Gremien bezeichnet, die Stadtteile oder Stadtbezirke verwalten.
Deutschland
In Nordrhein-Westfalen besteht nach § 35 Abs. 1 Gemeindeordnung NW die Pflicht, eine kreisfreie Stadt in Stadtbezirke einzuteilen. Kreisangehörigen Kommunen steht es frei, ihr Stadtgebiet in Bezirke einzuteilen. Die Bezirksvertretungen sind durch die kommunale Neugliederung in Nordrhein-Westfalen neu in die Gemeindeordnung aufgenommen worden, um eingemeindeten Städten bzw. Gemeinden weiterhin eine eigene Volksvertretung zu gewähren.
Es sollen nicht weniger als drei und nicht mehr als zehn Stadtbezirke geschaffen werden. Für jeden dieser Stadtbezirke ist eine Bezirksvertretung zu bilden, die aus elf bis neunzehn Mitgliedern bestehen darf, wobei die Anzahl der Mitglieder immer ungerade sein muss und wie der Rat auf fünf Jahre gewählt wird. Die Bezirksvertretung wählt aus ihren Reihen einen Bezirksvorsteher, der mit Beschluss des Rates der Stadt auch die Bezeichnung Bezirksbürgermeister führen darf.
Die Bezirksvertretung ist für alle Belange ihres Stadtbezirkes zuständig (Allzuständigkeit im Stadtbezirk), sie hat dabei die allgemeinen vom Rat der Gemeinde erlassenen Richtlinien zu beachten. In der Praxis haben viele Kommunen Zuständigkeitsordnungen erlassen, die Entscheidungs- und Anhörungsrechte der Bezirksvertretungen regeln.
Auch in anderen Bundesländern gibt es Volksvertretungen unterhalb der Ratsebene. (vergl.: Bezirksverordnetenversammlung für Berlin, Bezirksversammlung für Hamburg)
Österreich
In Österreich bestehen Bezirksvertretungen als von den Wahlberechtigten des jeweiligen Bezirks alle 5 Jahre gewählte Versammlung derzeit nur in den 23 Wiener Gemeindebezirken und in den 17 Grazer Stadtbezirken. Den einzelnen Bezirksvertretungen steht jeweils ein Vorsitzender vor. Dies ist oft der Bezirksvorsteher. Die politischen Bezirke bzw. Verwaltungsbezirke in den Bundesländern sind nicht demokratisierte Verwaltungseinheiten. Der Bezirkshauptmann wird durch die Landesregierung bestellt und ist Beamter, kein Politiker.
Wien
Bezirksvertretungen bestehen in Wien je nach Größe des Bezirkes aus 40 bis 60 gewählten Mitgliedern, den Bezirksräten. Ihnen übergeordnet ist der Bezirksvorsteher. Durch die Dezentralisierung der Wiener Verwaltung 1998 wurden aus den finanziell unterdotierten und politisch wenig bedeutenden Bezirksvertretungen einigermaßen wichtige Gremien. In die Entscheidungskompetenz der Bezirke fallen durch die Reform beispielsweise die Instandhaltung von Kindergärten und Pflichtschulen, die Erhaltung von Nebenstraßen sowie der Sicherung ihrer Verkehrssicherheit, die Errichtung und Pflege von Parks und Spielplätzen sowie die Führung von Pensionistenklubs. Zur Wahrnehmung dieser Aufgaben erhalten die Bezirke ein fixes Budget. Durch die vielen Fixposten (Schulsanierung, Straßenerhaltung) bleibt den Bezirksvertretungen aber nur ein kleiner budgetärer Spielraum, der nur durch Ansparungen und/oder Kredite beziehungsweise Vorgiffe erweitert werden kann. Gegenwärtig übersteigen allein die für Schulsanierungen jährlich erforderlichen Aufwendungen in vielen Bezirken das Gesamtbudget.
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