- Blankoanteil
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Als Blankodarlehen bezeichnet man Darlehen, die ohne Stellung von bewertbaren Sicherheiten vergeben werden. Wird nur ein Teil des Darlehens abgesichert, so spricht man von dessen ungesichertem Teil als dem Blankoanteil des Darlehens.
Man spricht auch von Blankodarlehen wenn Kreditsicherheiten gestellt werden, die aber banküblich nicht bewertet werden (z. B. Bürgschaften, Negativerklärungen, Lohn- und Gehaltsabtretung).
Voraussetzung für ein Blankodarlehen ist die einwandfreie Bonität des Schuldners.
Inhaltsverzeichnis
Privatkundengeschäft
Ratenkredite, Dispositionskredite, Mietavale und Kreditkartenlimite werden typischerweise als Blankokredite vergeben.
Firmenkundengeschäft
Betriebskredite zur Finanzierung des Umlaufvermögens werden oft als Blankokredite gewährt, dies bedeutet, dass keine Sicherheiten gestellt werden. Um die Kreditfähigkeit des Kunden besser beurteilen zu können, verlangt die Bank meistens, dass der gesamte Zahlungsverkehr über dieses Konto abgewickelt wird. Darüber hinaus steht es der Bank jederzeit frei, den Kredit zu kündigen; die Rückzahlung des Kredites hat in diesem Fall sofort zu erfolgen.
Bausparkredite
Blankodarlehen werden im § 7 Abs.4 des Bausparkassengesetzes geregelt. Dabei handelt es sich um Bauspardarlehen bis maximal 10.000 Euro oder Zwischenkredite bis 5.000 Euro, bei dem wegen des geringen Darlehensbetrages auf eine grundpfandrechtliche Sicherung verzichtet werden kann. Der Umfang der von der Bausparkasse ausgereichten Blankodarlehen ist aufsichtsrechtlich begrenzt.
Auf eine grundpfandrechtliche Sicherung wird bei Bauspardarlehen zwischen 10.000 Euro und 15.000 Euro Negativdarlehen üblicherweise ebenfalls verzichtet. Vom Darlehensnehmer wird hierfür eine Negativerklärung gefordert.
Schweiz
Mit der Einführung des Konsumkreditgesetzes müssen bei diesen Krediten jedoch umfangreiche Abklärungen über die finanziellen Verhältnisse des Kreditnehmers vorgenommen werden.
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