- Blauer Brief
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Blauer Brief ist die umgangssprachliche Bezeichnung für eine Benachrichtigung, mit der die Schule den Eltern eines Schülers (oder dem Schüler selbst, wenn dieser volljährig ist) mitteilt, dass die Versetzung gefährdet ist. Auch Kündigungsschreiben werden oft als Blauer Brief bezeichnet. Die Bezeichnung stammt aus dem 18. Jahrhundert, als königliche Anordnungen häufig blickdicht verpackt und gesiegelt werden mussten. Dafür eignete sich Papier, das aus Lumpen hergestellt wurde, oft von Uniformen, die in dieser Zeit preußisch Blau waren, besonders gut.
Inhaltsverzeichnis
Blauer Brief in Deutschland
Blaue Briefe sind in Deutschland, wie das gesamte Schulrecht, durch die Bundesländer geregelt. In Hessen hat eine Benachrichtigung unabhängig von einem Vermerk im Halbjahreszeugnis spätestens acht Wochen vor dem Ausgabetermin des Jahreszeugnisses zu erfolgen (Verordn. Schulverh. § 16 (2)).
Zuweilen wird auch ein schriftlicher Tadel (= schriftliche Missbilligung), d.h. die schriftliche Benachrichtigung der Eltern über ein Fehlverhalten in der Schule, als blauer Brief bezeichnet.
Blauer Brief in Österreich
In Österreich versteht man unter einem Blauen Brief auch einen von einer Behörde versandten RSa-Brief. Darunter versteht man ein behördliches Schriftstück, welches an den Empfänger mit Zustellnachweis eigenhändig zuzustellen sind. Solche Schriftstücke werden zur leichteren Erkennbarkeit in blauen Umschlägen versandt.
Frühwarnung
Die Frühwarnung oder das Frühwarnsystem ist ein an österreichischen Schulen eingeführtes Konzept, die Eltern und den Schüler während beider Semester darüber zu informieren, dass die Wahrscheinlichkeit von einem „Nicht Genügend“ (die schlechteste Note im österreichischem Schulsystem) im Jahreszeugnis hoch ist. Das heißt allerdings nicht unbedingt, dass der Schüler auf „Nicht Genügend“ steht, sondern nur, dass ein „Nicht Genügend“ aufgrund von schlechten Noten im zweiten Semester droht. Somit ist jeder, der im Semesterzeugnis ein „Genügend“ hat, ein potenzieller Kandidat für das Frühwarnsystem, weil es nur einer schlechten Mit- oder Schularbeitsnote bedarf, um auf ein Nicht Genügend zu kommen. Eine Frühwarnung im ersten Semester gilt nicht für das zweite Semester. Alle Verständigungen nach SchUG §19 haben ausschließlich Informationscharakter, das heißt, auch wenn sie nicht gemacht wurden, kann ein „Nicht genügend“ in der Schulnachricht oder im Jahreszeugnis gegeben werden, wenn es sachlich einwandfrei begründet ist.
Die Frühwarnung wird dabei in Form eines von den Eltern zu unterschreibenden Formulars dem Schüler ausgehändigt. Hat der Schüler bereits das 18. Lebensjahr vollendet, so ist er berechtigt, die Frühwarnung selbst zu unterzeichnen.
Ein Blauer Brief soll außerdem Eltern auf eine erhöhte Anzahl an Fehlstunden hinweisen.
Nachwarnung
Man kann auch eine „Nachwarnung“ bekommen, wenn die Leistungen abweichend vom Blauen Brief schlechter geworden sind.
Blauer Brief in Großbritannien und USA
In den USA hat sich der Begriff „pink slip“ etabliert. In Großbritannien und Irland spricht man vom "P45", nach der Referenznummer auf einem Steuerbescheid für den Arbeitnehmer.
Siehe auch
- Pink Slip Party
- P45 (englisch)
- Pink Slip (englisch)
Kategorien:- Schulrecht (Deutschland)
- Redewendung
- Verwaltungsrecht (Österreich)
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