- Blindmaterial
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Als Blindmaterial bezeichnet man das nicht druckende Material einer Druckform im Bleisatz. Die DIN 16514 des Deutschen Instituts für Normung e. V. beschreibt es so: „Nichtschrifthohe und damit nichtdruckende Teile des Satzes, wie z. B. Ausschluss, Quadrate, Stückdurchschuss, Regletten und Stege“.
Der Ausschluss ist der Teil des Blindmaterials, der zwischen den Worten oder Zeichen einer Zeile eingesetzt wird. Es gibt verschiedene Größen, schmale Teile heißen Spatien und sind 1/2 bis 1 1/2 Punkte breit. Sie werden auch zum Sperren von Schrift verwendet. Breitere Stücke nennt man Geviert, wobei dies einer quadratischen Fläche mit Höhe des Schriftkegels entspricht.
Regletten werden als Abstand zwischen die Zeilen eingesetzt. Sie werden auch Durchschuss genannt.
Stege sind Metallteile, die größere Leerräume füllen. Sie werden zwischen den Kolumnen und auch für die Ränder des Textblocks eingesetzt.
Das Standard-Blindmaterial besteht in der Regel aus Letternmetall, einer Legierung aus Blei, Zinn und Antimon. Spatien unter einem Punkt Breite werden meist aus Messing gefertigt, Stege werden aus Gusseisen oder einer Legierung aus Blei und Antimon ohne Zinn gefertigt.
Wenn Blindmaterial in der Druckform beim Drucken soweit nach oben rutscht, dass es mitgedruckt wird, nennt man es Spieß.
Quellen
- Severin Corsten, Günther Pflug, u.a. (Hrsg.): Lexikon des gesamten Buchwesens. 2. Auflage. Band I. Anton Hiersemann, Stuttgart 1987, ISBN 3-7772-8527-7.
- Paul Fritzsche: Der Schriftsetzer. Eine Berufskunde. VEB Fachbuchverlag Leipzig, 1968.
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