- Brabanter Revolution
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Am 24. Oktober 1789 brach die Brabanter Revolution aus. Sie fand damit nahezu zeitgleich zu anderen Revolutionen statt, stand aber unter ganz anderen Vorzeichen. Waren die französische und die amerikanische ebenso wie die Lütticher Revolution Ausdruck gesellschaftlicher Erneuerung, so ging es in der Brabanter Revolution darum, die bestehende Gesellschaftsordnung zu erhalten und gegen Josephinismus und Aufgeklärten Absolutismus zu verteidigen. In diesem Zuge entwickelten die Provinzen der Österreichischen Niederlande ein Zusammengehörigkeitsgefühl, das am 11. Januar 1790 in der ersten Gründung eines Belgischen Staates, der Vereinigten Belgischen Staaten, gipfelte. Dieser Staat scheiterte jedoch wenige Monate später nicht zuletzt an der Zerstrittenheit seiner Urheber.
Inhaltsverzeichnis
Vorbemerkung
Seit dem 3. Januar 1356 garantierte die Joyeuse Entrée, auf niederländisch: Blijde Inkomst (deutsch: der „heitere Amtsantritt“) den Ständen von Brabant und Limburg den Erhalt ihrer alteingesessenen Rechte und Privilegien. Öffentliche Ämter durften nur durch Eingesessene besetzt werden. Außerdem hatten die Stände das Recht, Steuern zu bewilligen oder zu verweigern und mussten bei außenpolitischen Angelegenheiten sowie in Kriegsfragen zu Rate gezogen werden. Brabanter Bürger durften nur vor heimische Gerichte gestellt werden. Auch die übrigen Provinzen der Österreichischen Niederlande beanspruchten dieses Recht.
Verstieß der Fürst gegen diese Bestimmungen, so hatten die Stände das Recht, ihm den Gehorsam zu verweigern. Die Auslegung dieser Bestimmungen waren im Vorfeld der Brabanter Revolution heiß umstritten. Die Maßnahmen Josephs II. hebelten diese Rechte und Privilegien immer mehr aus.
Seine Mutter, Maria Theresia, hatte es verstanden, mit Bedacht reformerisch die Befugnisse der katholischen Kirche einzuschränken und Veränderungen zugunsten einer zentralen Verwaltung im Sinne des Aufgeklärten Absolutismus herbeizuführen. Sie förderte bewusst die Entwicklung eines „belgischen Bewusstseins“ der zehn Provinzen, die die österreichischen Niederlande ausmachten, um so den Weg für eine zentrale Verwaltung zu erleichtern. Patrice-Francoise de Neny, Jean-Baptist Lesbroussart, Corneille-Francoise de Nelis und andere waren Wegbereiter für ein belgisches Nationalgefühl. Sie waren jedoch allesamt Royalisten, die der Habsburger Monarchie treu ergeben waren und die Notwendigkeit der Modernisierung der österreichischen Niederlande in Verwaltung und Wirtschaft erkannten. Unbeabsichtigt förderten sie das Entstehen eines patriotischen Bewusstseins und bereiteten so den Boden für die Brabantische Revolution.
Vorgeschichte
Die Reformpolitik Joseph II. (Kirche, Verwaltung, Justiz)
Nach dem Tod seiner Mutter am 29. November 1780 übernahm Joseph die Regierungsgeschäfte allein. Die bereits vorher von Maria Theresia bestimmten Statthalter für die österreichischen Niederlande, ihre Lieblingstochter Marie Christine und deren Mann Albert von Sachsen-Teschen (war zuvor erfolgreich Statthalter in Ungarn), hielten sich noch nicht in Brüssel auf und wurden von Joseph in Wien zurückgehalten, da er zunächst eine eigene Informationsreise durch die österreichischen Niederlande plante und durchführte.
Am 17. Juli 1781 nahmen die neuen Statthalter die Huldigung der Stände von Brabant in Brüssel entgegen. Joseph selbst hielt sich zu dieser Zeit in Holland auf. Auch die Huldigungen der anderen Provinzen nahm er nicht persönlich entgegen, sondern ließ sich durch die Statthalter bzw. den bevollmächtigten Minister vertreten.
Kirchenpolitische Reformen
Das Toleranzedikt vom 13. Oktober 1781 bestimmte, dass fortan Protestanten ihre Religion in den österreichischen Niederlanden frei ausüben durften, aber auch, und das war neu und ein erster Grund für Unmut, dass Protestanten der Zugang zur Bürgerschaft und zu den Gilden offen stand. Außerdem waren Protestanten fortan berechtigt, akademische Grade zu erwerben.
Auf Proteste reagierte Joseph im Frühjahr 1782 mit Erläuterungen zum Toleranzedikt und konnte damit anscheinend die Gemüter beruhigen. Die katholische Religion bleibe nach wie vor die bestimmende Staatsreligion. Selbst Kardinal Johann Heinrich von Frankenberg gab sich in seinem Hirtenbrief zur Fastenzeit besänftigt.
Im Jahr 1783 bestimmte Joseph die Aufhebung der kontemplativen Orden. Proteste und die anfängliche Weigerung des Rates von Brabant, dieses Edikt zu veröffentlichen, beantwortete er neuerdings mit Erläuterungen, das eingezogene Vermögen solle zur Schaffung sozialer Einrichtungen verwendet werden. Doch in der Folgezeit ließ er auch vakant gewordene Abtstellen unbesetzt und minderte damit die Macht der Kirche in den Ständen.
Seit dem 28. September 1784 beschnitten neue Bestimmungen den Aufgabenkanon der katholischen Kirche. Die Ehe wurde zum bürgerlichen Vertrag bestimmt und sollte auch ohne Mitwirkung der Kirche gültig sein. Bereits 1781 hatte Joseph verboten, dass wegen Dispenserteilungen nach Rom appelliert werden durfte.
Nach der Ankündigung im März 1786, ein staatliches Generalseminar in Löwen einzurichten und die bischöflichen Seminare zu schließen, kam es zu heftigen Protesten von Franckenberg und auch von Nelis. Erst nach der Zusicherung, eine Filiale in Luxemburg zu errichten und dass die Generalseminare in ihrer Lehre natürlich weiterhin unter bischöflicher Aufsicht stünden, eröffnete Franckenberg am 1. Dezember 1786 das Generalseminar in Löwen mit einer Vorlesung. Doch die Hetze gegen die Einrichtung hörte nicht auf, mehreren Dozenten wurde Jansenismus vorgeworfen. Ein dahinlautendes Schreiben wurde durch den päpstlichen Nuntius in Zusammenwirkung mit Kardinal Franckenberg vervielfältigt und publik gemacht. Franckenberg wurde nach Wien zitiert, der Nuntius ausgewiesen und der Bischof von Namur schließlich durch angedrohte Entmachtung gefügig gemacht.
Josephs Kirchenreformen sind in manchen Aspekten auf die Ideen von Patrice Francoise De Neny „Eglise Belgique“ zurückzuführen. Dieser verfasste im Auftrag von Maria Theresia die „Memoires historique et politiques sur les Pais-Bas autrichiens“ als Leitfaden und Denkschrift für Joseph für den politischen Umgang mit den südlichen Niederlanden. Für De Neny waren belgischer Partikularismus und Königstreue kein Widerspruch. Von einer Angleichung an die österreichischen Erblande riet Neny dringend ab.
Verwaltungsreformen
Im Jahr 1784 forderte Joseph die Magistrate aller Städte und Gemeinden auf, Listen mit den Vorschriften und Privilegien der lokalen Gilden zu erstellen, die nach deren Meinung hinderlich für die wirtschaftliche Entwicklung (Handel und Industrie) seien. Die meisten Magistrate, außer dem von Brüssel, kamen dieser Aufforderung nach. Der Magistrat von Brüssel war in den Ständen vertreten, während es außer dem Magistrat von Löwen und Antwerpen sonst keine Vertretung der Magistrate in den Brabanter Ständen gab. Heraus kam dabei ganz wunschgemäß, dass die Privilegien der Gilden Fortschritt und Handel hinderlich seien.
Im Januar 1787 erließ Joseph die sogenannten „Januaredikte“. Die Provinzen sollten danach in neun Kreise eingeteilt werden (Kreishauptmannschaften). Diese Kreise sollten einem Intendanten und zwölf Beauftragten unterstehen. Die Intendantur sollte berechtigt sein, die Entscheidungen der Stände aufzuheben. Alle Beamten der Kreishauptmannschaft sollten von der Regierung eingesetzt werden (nicht von den Ständen).
Justizreform
Für den 1. Mai 1787 war außerdem eine umfassende Justizreform geplant. Danach sollten die patrimonialen Gerichte in ihren unterschiedlichsten Erscheinungsformen wegfallen und die Oberen Gerichtshöfe umorganisiert werden. An die Stelle der alten Strukturierungen sollte ein klarer Instanzenzug treten. Es waren dreiundsechzig Gerichte erster Instanz vorgesehen. Der Oberste Gerichtshof sollte in Brüssel seinen Sitz haben und der Regierung in Wien direkt unterstehen. Die Gehälter der Richter sollten ebenfalls von der Regierung bestimmt werden.
Zuspitzung der Lage (1787 bis 1789)
1787
Der Rat von Brabant weigerte sich im Januar 1787, die Januaredikte als gesetzmäßig anzuerkennen und zu publizieren. Die Ständeversammlung protestierte gegen die geplanten Änderungen, erklärte sie als nicht mit dem Joyeuse Entrée vereinbar. Nachdem bis März aus Wien keine Reaktion auf den Protest vorlag, verweigerte die Ständeversammlung die Bewilligung der Subsidien und beriet weitere Maßnahmen.
Im April verfasste Henri van der Noot im Auftrag der Stände in zusammengefasster Form den Protest gegen die geplanten Änderungen. Die Ständeversammlung schickte die „Memoire sur les droits du peuple brabancon“ mit neun spezifizierten Forderungen nach Wien und erklärte, die Steuern nicht eher bewilligen zu wollen, bis ihre Forderungen erfüllt worden seien. Zu den Forderungen gehörte nicht nur die Rücknahme der geplanten Veränderungen in Justiz und Verwaltung, sondern auch die Neubesetzung erledigter Abteien.
Der Rat von Brabant formulierte seinen eigenen Protest. Mitglieder des Rates, die an den neuen Appellationsgerichtshof berufen wurden, verweigerten den Antritt ihres Amtes.
Im Mai 1787 unterbreitete Joseph ein Kompromissangebot. Er versprach, die Reformen solange zurückzunehmen, bis er die Zustimmung der Ständeversammlung erhalten haben würde. Der Rat von Brabant wurde restituiert.
Doch es kam zu weiteren Protesten wegen eines Brüsseler Bürgers. De Hondt war wegen eines Vergehens gegen die Zollbestimmungen im Zusammenhang mit der Schelde verhaftet und nach Wien verbracht worden, um ihn dort vor Gericht zu stellen.
Die Statthalter versuchten zu vermitteln und sistierten die Januaredikte. Sie wurden darauf nach Wien zitiert, ebenso der bevollmächtigte Minister Belgiojoso, der für eine gemäßigte Haltung gegenüber den Unruhen eingetreten war. Graf Murray wurde zum interimistischen Statthalter ernannt.
Im Juni 1787 begann van der Noot, der bis dahin nur über Flugschriften und andere meinungsbildende Maßnahmen den Widerstand gefördert hatte, diesen auch militärisch zu organisieren. Er rief die Führer der fünf Brüsseler Bürgermilizen, die Vorsitzenden der neun „Nationen“ und andere Notabeln zusammen. In der Folge gelang es ihm nur noch mit Mühe, diese Kräfte zu kontrollieren und damit den Ausbruch einer Revolution zu verhindern.
Indes verhärteten sich die Fronten immer mehr. Joseph lud eine Delegation der Stände nach Wien ein. Nach anfänglicher Weigerung wurde tatsächlich eine Abordnung der Stände nach Wien geschickt. Diese war aber nur befugt, sich gegen die Reformen auszusprechen und durfte sich auf keine Verhandlungen einlassen. Entsprechend frustrierend war das Ergebnis für beide Seiten. Inzwischen hatte Joseph Truppen in Richtung der österreichischen Niederlande in Bewegung gesetzt.
Im September stoppte Murray in völliger Fehleinschätzung der Lage die Truppenzusammenziehungen, geriet unter den Druck der Milizen und erklärte die uneingeschränkte Sistierung der Januaredikte, ohne dass einerseits die Vorbedingungen, die Joseph gestellt hatte, erfüllt worden waren und ohne den Hinweis, dass sich Joseph zu diesem Entschluss durchgerungen habe, damit die Stände Zeit hätten, selbst die Notwendigkeit dieser Reformen zu erkennen (also eigentlich eine Vertagung, keine endgültige Zurücknahme). Das hatte zur Folge, dass Murray abgesetzt und durch Alton ersetzt wurde. Dieser hatte bereits in Ungarn mit harter Hand die Aufstände blutig niedergeschlagen. Belgiojoso wurde ebenfalls abgesetzt und durch Ferdinand von Trauttmansdorff ersetzt. Durch die umfassenden Vollmachten, die Alton erhielt, hatte dieser jedoch kaum Handlungsspielraum.
Im Dezember 1787 erhielt Trauttmansdorff die Anweisung, den Zustand vom April 1787 wiederherzustellen. Dazu gehörte auch die Wiedereröffnung des zwischenzeitlich geschlossenen Löwener Generalseminars.
1788
Am 22. Januar 1788 lief das von Alton gestellte Ultimatum ab, dass die Ständeversammlung innerhalb von 24 Stunden die Dezemberedikte Josephs (Wiederherstellung des Zustands vom April 1787) zu verkünden habe. Nach Ablauf des Ultimatums feuerten die Soldaten in die versammelten Volksmassen. Dabei wurden mehrere Menschen getötet. Die Massen reagierten darauf eingeschüchtert, zumal es auch zu Verhaftungen kam und mehrere Zeitschriften (so auch die von Feller) verboten wurden. Van der Noot floh daraufhin nach England.
Doch im März scheiterte die Steuerbewilligung erneut am Veto des dritten Standes. In Löwen wurde das Generalseminar wiedereröffnet, was von der ausländischen Presse als Sieg Josephs über den Ultra-Montanismus registriert wurde. Doch im Herbst 1788 verweigerte der dritte Stand erneut die Steuerbewilligung.
1789
Am 29. April 1789 verblüffte Joseph mit der Ankündigung, dass zukünftig allen Brabantischen Städten erlaubt sei, ihre Vertreter in den dritten Stand zu entsenden. Der Rat von Brabant wurde angewiesen, dies als Gesetz zu verkünden. Doch widersetzte er sich mit Hinweis darauf, dass dies erneut gegen den Joyeuse Entrée verstoße. Damit hatte die Regierung in Brüssel nicht gerechnet. Man brauchte dringend die Steuergelder für den Konflikt mit der Türkei.
Im Juni forderte Trautmannsdorff von der einberufenen Ständeversammlung die sofortige Bewilligung der Steuern, die Neuorganisation des dritten Standes, die Etablierung einer neuen Rechtsordnung und eine Bestimmung, dass die Zustimmung des Rates von Brabant nicht länger für die Veröffentlichung von Gesetzen gebraucht werde. Als der Dritte Stand sich wiederum per Veto verweigerte, umstellte Alton das Hotel de Ville mit Truppen und verbarrikadiert es. Joseph erklärte den Joyeuse Entrée und alle provinziellen Rechte und Privilegien für erledigt und annulliert.
Im August konnte Vonck van der Mersch als Befehlshaber der Freiwilligenarmee gewinnen. Trautmannsdorff erhielt eine Warnung, Alton beantragte militärische Verstärkung. Trautmannsdorff schlug die Weiterleitung des Antrags aus, da er Gesichtsverlust fürchtete (sein Spitzelsystem hatte beim Geheimbund „Pro Aris und Focis“ versagt). Angesichts der Ereignisse in Paris verbot Joseph die Ausfuhr von Getreide und das Bierbrauen.
Im September wurde „Pro Aris und Focis“ weitgehend enttarnt. Nach Lüttich geschickte Truppen fanden aber keine Spur der Freiwilligenarmee, da diese gewarnt worden war.
Van der Noot, inzwischen in Breda, suchte nach wie vor auf Verhandlungswegen Bündnispartner bei der Tripelallianz. Nur Preußen war im Falle, dass Österreich sich mit Frankreich verbündete, bereit, den Brabantern zu helfen. Das Volk wurde jetzt auf den „heiligen Krieg“ eingestimmt, allen voran durch Feller. Vonck und van der Noot verständigten sich auf gemeinsames Vorgehen unter van der Noot als Generalbevollmächtigtem des Brabantischen Volkes.
Vereinigte Belgische Staaten
Am 24. Oktober 1789 fiel eine kleine, schlecht ausgerüstete, aber hochmotivierte Patriotenarmee in Brabant ein. Die wenigen kaiserlichen Truppen waren schnell überwunden und vertrieben. Einzig die Festung in Luxemburg konnten sie halten.
Am 18. Dezember 1789 zog van der Noot triumphierend in Brüssel ein. Die Vonckisten hatten in Brüssel wenig Anhänger und Rückhalt und van der Noot konnte die Übernahme der Souveränität durch die Brabanter Stände als Volkswillen darstellen.
Es kam zum offenen Konflikt zwischen Statisten und Demokraten (Vonckisten). Die Demokraten wurden als Josephinisten verhetzt und es kam sogar vereinzelt zu blutigen Auseinandersetzungen. Vonck und einige seiner Anhänger flohen nach Frankreich. Von Lille aus versuchten sie, eine Gegenbewegung gegen die Aristokraten, Statisten genannt, zu erzeugen. Vor allem in Flandern fanden sie größere Unterstützung.
Inzwischen war Leopold II. seinem verstorbenen Bruder Joseph II. auf dem Thron gefolgt.
Die Demokraten zeigten sich, der Herrschaft der Statisten überdrüssig, Leopold gegenüber verhandlungsbereit.
Inzwischen wurde ein starkes österreichisches Heer in Bewegung gesetzt und die Statisten unter van der Noot und van Eupen suchten militärische Unterstützung durch Preußen und Holland. Das Landvolk wurde durch die Geistlichen dazu bewegt, sich in die Städte zu begeben und feierliche Schwüre der Treue an die Stände abzugeben. Dies wurde begleitet von Fahnenübergaben an bäuerliche Milizen. In Pamphleten der Demokraten wurden diese Bauern als „angezogen und bewaffnet wie Witzfiguren“ bezeichnet. Doch alle Anstrengungen waren vergeblich.
Ende Dezember 1790 marschierten kaiserliche Truppen in Brüssel ein. Der Kongress hatte es nicht geschafft, auch nur ein Jahr zu regieren.
Quellen
- Der Text vom 11. Januar 1790 in Originalsprache: http://www.1789-1815.com/traite_belgique.htm (14. März 2006)
- Unabhängigkeitserklärung von Flandern vom 4. Januar 1790: http://www.storme.be/onafhankelijkhverklaring.html (14. März 2006)
Literatur
- Craeybeckx, J.: The Brabant Rovolution: A Conservative Revolt In A Backward Country?, in: Acta Historiae Neerlandica, Seite 49-83, Leiden 4/1970.
- Dhondt, Luc: De conservatieve Brabantse omwenteling an 1789 en het proces van revolutie en contrarevolutie in de Zuidelijke Nederlanden tussen 1780 en 1830, in: Tijdschrift voor Geschiedenis, 102/1989, Seite 422-450.
- Dhont, Luc: Politiek en institutioneel onvermogen 1780-1794 in de Zuidelijke Nederlanden, in: Algemene Geschiedenis der Nederlanden, Band 8, De revolutie tegemoet, 1748 - 1795, Utrecht 1956, Seite 139-159.
- Hochedlinger, Michael: Krise und Wiederherstellung, Österreichische Großmachtpolitik zwischen Türkenkrieg und „Zweiter Diplomatischer Revolution“ 1787 – 1791, Berlin 1997. (hier besonders: S. 281–289, 331–338, 353-401)
- Klueting, Harm: Der Josephinismus, Ausgewählte Quellen zur Geschichte der theresianisch-josephinischen Reformen, Darmstadt 1995, hier besonders: Einleitung, Seite 1 – 16.
- Koll, Johannes: Die belgische Nation – Patriotismus und Nationalbewußtsein in den Südlichen Niederlanden im späten 18. Jahrhundert, Münster 2003. ISBN 3-8309-1209-9
- Polasky, Janet L.: Revolution in Brussels 1787 – 1793, Brüssel 1982.
- Schlitter, Hanns: Briefe der Erzherzogin Marie Christine, Statthalterin der Niederlande an Leopold II., Wien 1896.
- Stradal, Helmuth: Die Brabantische Revolution des Jahres 1789 aus Wiener Sicht, in: Anciens Pays Et Assemblées D'Etats (APAE), SL 47/1968, Seite 271-317.
Kategorien:- Belgische Geschichte
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