Hirtenbrief

Hirtenbrief

Der Hirtenbrief ist in der römisch-katholischen Kirche ein Rundschreiben eines Bischofs an die Gläubigen seines Bistums. Sie befassen sich hauptsächlich mit Fragen zum Glauben und widmen sich auch den gesellschaftlichen Entwicklungen.

Inhaltsverzeichnis

Geschichte

Von den Apostelbriefen und den Briefen an die Gemeinden im Neuen Testament abgesehen wird erst im 16. Jahrhundert von einem Bischof berichtet, der zum Osterfest die Gläubigen seines Bistums auf dem schriftlichen Weg informierte, sie über Glaubensfragen unterrichtete und zu gesellschaftlichen Problemen Stellung bezog. Dieser „erste Hirtenbrief“ ist auf Karl Borromäus (1538–1584) dem Erzbischof von Mailand zurückzuführen. Besonders am Ende des Mittelalters dienten die bischöflichen Hirtenbriefe überwiegend dazu, rechtliche Entscheidungen zu verbreiten oder kirchenpolitische Programme anzukündigen.

In Deutschland werden seit dem 18. Jahrhundert regelmäßig zur Fastenzeit die so genannten „Fasten-Hirtenbriefe“ verfasst, die gleichzeitig als Wegweiser für die Vorbereitung auf das Osterfest dienen.

Hirtenbriefe der Neuzeit

Die neuzeitlichen Hirtenbriefe werden in der Regel an einem bestimmten Sonntag in allen Heiligen Messen in allen Kirchen des Bistums verlesen oder in schriftlicher Form den Gottesdienstbesuchern zur Kenntnis gegeben. Auch die gemeinsamen Schreiben der Bischöfe einer Bischofskonferenz werden Hirtenbrief oder Hirtenwort genannt.

Päpstliche Hirtenbriefe

Der Papst schreibt ebenfalls Hirtenbriefe[1], die nicht mit Enzykliken zu verwechseln sind. Bei diesen Hirtenbriefen handelt es sich um einen „apostolischen Hirtenbrief“ an die Gläubigen einer bestimmten Region, eines bestimmten Landes oder an die Bischöfe eines Landes. Auch diese Hirtenbriefe werden in den Gemeinden in schriftlicher oder gesprochener Form veröffentlicht.

Einzelnachweise

  1. Hirtenbrief des Heiligen Vaters Papst Benedikt XVI. „An die Katholiken in Irland“ [1]

Literatur

Weblinks


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