- Brennende Halden
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Brennende Halden sind eine Problematik, die im Betrieb einer Deponie entstehen können. Es handelt sich oft um Schwelbrände, gelegenlich auch offene Brände, durch entflammbare Bestandteile des Deponieguts.
Abraumhalden
Bei den Bergehalden aus dem Steinkohlenbergbau beträgt der Anteil der Restkohle bis zu 20 %, so dass schwelende Brände möglich sind, die Temperaturen von über 500 °C erreichen. Die Brände können über 100 Jahre andauern. Dabei werden teilweise auch giftige Schwelgase frei. Hangrutschungen sind möglich. Bei Löschversuchen kann es zu Verpuffungen und Explosionen kommen. Eine geothermische Nutzung wurde bislang nur erörtert, aber nicht umgesetzt.
Zu den brennenden Halden zählen zum Beispiel mindestens sieben der Halden im Ruhrgebiet.[1] Nach § 321 Abs. 12 der Bergverordnung für die Steinkohlenbergwerke (BVOSt) dürfen in Nordrhein-Westfalen brennende oder schwelende Halden ohne Ausnahmegenehmigung nicht abgetragen werden.
Beispiele:
- Halde Rheinelbe in Gelsenkirchen
- Halde Rungenberg in Gelsenkirchen
- Halde Preußen in Lünen
- Halde Graf Moltke in Gladbeck
- Halde Norddeutschland in Neukirchen-Vluyn
- Halde Wehofen-Ost in Dinslaken
- Halde Großes Holz in Bergkamen
- Halde Anna 1, Alsdorf (Richtung Würselen)[2]
- Absetzerhalde Ronneburg, Thüringen[3]
Bei den Temperaturen entstehen auch besondere Minerale, die hier erst entdeckt wurden.[4]
Einzelnachweise
- ↑ Volker Mrasek: Die glühenden Berge der Kohlereviere. In: Der Spiegel, 22. März 2005 (online)
- ↑ Steinkohle-Portal: Aachen
- ↑ Thomas Witzke: Arbeiten
- ↑ Forschungsarbeiten von Thomas Witzke
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