Bringschuld

Bringschuld

Der Rechtsbegriff Bringschuld wird im Zusammenhang mit dem Kaufvertragsrecht im deutschen Schuldrecht verwendet. Bei der Bringschuld fallen Leistungsort und Erfolgsort am Sitz des Gläubigers zusammen. Der Schuldner muss also die Leistung dem Gläubiger bringen. Diese Art der Schuld ist für den Schuldner regelmäßig ungünstig, da er Leistungsgefahr und Preisgefahr auch während des Transports zum Gläubiger zu tragen hat und der Gefahrübergang erst beim Gläubiger erfolgt.

Im Informationsmanagement bezeichnet Bringschuld die Verantwortung desjenigen, der über eine Information verfügt, diese den Betroffenen und Beteiligten rechtzeitig und umfassend und in geeigneter Form zur Verfügung zu stellen. Dabei ist zu Beginn eines Projektes zu klären, für welche Informationen eine Holschuld - und für welche eine Bringschuld besteht und wer die Verantwortung für die Informationsübermittlung innehat.

Siehe auch

Weblinks

Wiktionary Wiktionary: Bringschuld – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen
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  • Bringschuld — Brịng|schuld 〈f. 20〉 Schuld, die der Schuldner auf eigene Rechnung u. Gefahr dem Gläubiger übermitteln muss; Ggs Holschuld * * * Brịng|schuld, die; (Rechtsspr.): Schuld, die am Wohnort des Gläubigers zu begleichen ist. * * * Bringschuld,   eine …   Universal-Lexikon

  • Bringschuld — am ⇡ Wohnsitz des Gläubigers zu erfüllende Schuld, bei der der Wohnsitz des Gläubigers ⇡ Erfüllungsort ist. B. beruhen meist auf Vereinbarung oder ⇡ Verkehrssitte. Gegensatz: ⇡ Holschuld, ⇡ Schickschuld (kraft Gesetzes die meisten… …   Lexikon der Economics

  • Bringschuld — Brịng|schuld (Rechtssprache beim Gläubiger zu bezahlende Schuld) …   Die deutsche Rechtschreibung

  • Erfüllungsort — Der Leistungsort (vom Gesetz in §§ 447, 644 BGB, 29 ZPO sowie in der Vertragspraxis auch Erfüllungsort genannt) ist der Ort, an dem der Schuldner die Leistungshandlung zu bewirken hat. Der Leistungsort ist zu unterscheiden vom Erfolgsort, der den …   Deutsch Wikipedia

  • Leistungsort — Der Leistungsort (vom Gesetz in § 447, § 644 BGB, § 29 ZPO sowie in der Vertragspraxis auch Erfüllungsort genannt) ist der Ort, an dem der Schuldner die Leistungshandlung zu bewirken hat. Der Leistungsort ist zu unterscheiden vom… …   Deutsch Wikipedia

  • Abholung — Holschuld ist ein Begriff aus dem Schuldrecht. Mit dem Begriff wird umschrieben, dass der Schuldner seine Leistungshandlung an seinem Wohnsitz vorzunehmen hat und dort auch der Leistungserfolg eintreten soll. Bei der Holschuld muss sich der… …   Deutsch Wikipedia

  • Dynamisches Fahrgastinformationssystem — Eine dynamische Fahrgastinformation (DFI) soll Fahrgäste im öffentlichen Personenverkehr über die aktuell angebotenen Fahrten unterrichten. Dafür werden die Daten der langfristig – statisch – festgelegten Fahrpläne um fortlaufend – dynamisch –… …   Deutsch Wikipedia

  • Fahrgast-Informations-Anzeiger — Eine dynamische Fahrgastinformation (DFI) soll Fahrgäste im öffentlichen Personenverkehr über die aktuell angebotenen Fahrten unterrichten. Dafür werden die Daten der langfristig – statisch – festgelegten Fahrpläne um fortlaufend – dynamisch –… …   Deutsch Wikipedia

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  • Hauptleistungspflicht — Im deutschen Zivilrecht ist ein Rechtssubjekt verpflichtet, wenn sich ein Schuldverhältnis im engeren Sinne gegen es richtet. Synonym wird auch von Schuld (in Abgrenzung zur Haftung) gesprochen. Man unterscheidet nach Inhalt der Verpflichtung… …   Deutsch Wikipedia

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