- Bringschuld
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Der Rechtsbegriff Bringschuld wird im Zusammenhang mit dem Kaufvertragsrecht im deutschen Schuldrecht verwendet. Bei der Bringschuld fallen Leistungsort und Erfolgsort am Sitz des Gläubigers zusammen. Der Schuldner muss also die Leistung dem Gläubiger bringen. Diese Art der Schuld ist für den Schuldner regelmäßig ungünstig, da er Leistungsgefahr und Preisgefahr auch während des Transports zum Gläubiger zu tragen hat und der Gefahrübergang erst beim Gläubiger erfolgt.
Im Informationsmanagement bezeichnet Bringschuld die Verantwortung desjenigen, der über eine Information verfügt, diese den Betroffenen und Beteiligten rechtzeitig und umfassend und in geeigneter Form zur Verfügung zu stellen. Dabei ist zu Beginn eines Projektes zu klären, für welche Informationen eine Holschuld - und für welche eine Bringschuld besteht und wer die Verantwortung für die Informationsübermittlung innehat.
Siehe auch
Weblinks
Wiktionary: Bringschuld – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, ÜbersetzungenBitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten! Kategorie:- Allgemeines Schuldrecht (Deutschland)
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