- Erfolgsort (Schuldrecht)
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Der Erfolgsort ist ein schuldrechtlicher Begriff und bezeichnet den Ort, an dem der Leistungserfolg eintritt. Er ist zu unterscheiden vom Leistungsort (auch Erfüllungsort genannt), wo die Leistungshandlung vorzunehmen ist.
Im gesetzlichen Regelfall der Holschuld liegt der Erfolgsort wie auch der Leistungsort beim Schuldner; bei der Bringschuld liegen beide Orte beim Gläubiger. Nur bei der Schickschuld fallen die beiden Orte auseinander, dann liegt der Leistungsort zwar beim Schuldner, der Erfolgsort aber beim Gläubiger.
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