Holschuld

Holschuld

Holschuld ist ein Begriff aus dem Schuldrecht. Mit dem Begriff wird umschrieben, dass der Schuldner seine Leistungshandlung an seinem Wohnsitz vorzunehmen hat und dort auch der Leistungserfolg eintreten soll. Bei der Holschuld muss sich der Gläubiger also die Leistung beim Schuldner abholen, dort ist der Leistungs- und Erfüllungsort.

Wenn die Vertragsparteien nichts anderes geregelt haben und auch sonst nichts anderes aus den Umständen oder der Natur des Schuldverhältnisses ersichtlich ist, ist die Holschuld im bundesdeutschen Recht der gesetzliche Regelfall. Die Holschuld ist dort in § 269 Abs. 1 BGB geregelt.

Holschuld bezeichnet im Informationsmanagement die Verantwortung desjenigen, der eine Information benötigt, diese vom Inhaber der Information rechtzeitig und umfassend und in geeigneter Form abzuholen. Dabei ist zu Beginn eines Projektes zu klären, für welche Informationen eine Holschuld - und für welche eine Bringschuld besteht und wer die Verantwortung für die Informationsübermittlung innehat.

Siehe auch

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  • Holschuld — Holschuld, s. Bringeschuld …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Holschuld — Hol|schuld 〈f. 20〉 Schuld, die bei Fälligkeit vom Schuldner einzuziehen ist; Ggs Bringschuld * * * Hol|schuld, die; (Rechtsspr.): Geldforderung, Schuld, die am Wohnort des Schuldners geholt werden muss. * * * Hol|schuld,   eine Schuld, die der… …   Universal-Lexikon

  • Holschuld — Schuld, bei der ⇡ Erfüllungsort der ⇡ Wohn bzw. Geschäftssitz des Schuldners ist, der auch nicht zur Versendung verpflichtet ist. Anders: ⇡ Schickschuld, ⇡ Bringschuld …   Lexikon der Economics

  • Abholung — Holschuld ist ein Begriff aus dem Schuldrecht. Mit dem Begriff wird umschrieben, dass der Schuldner seine Leistungshandlung an seinem Wohnsitz vorzunehmen hat und dort auch der Leistungserfolg eintreten soll. Bei der Holschuld muss sich der… …   Deutsch Wikipedia

  • Erfüllungsort — Der Leistungsort (vom Gesetz in §§ 447, 644 BGB, 29 ZPO sowie in der Vertragspraxis auch Erfüllungsort genannt) ist der Ort, an dem der Schuldner die Leistungshandlung zu bewirken hat. Der Leistungsort ist zu unterscheiden vom Erfolgsort, der den …   Deutsch Wikipedia

  • Leistungsort — Der Leistungsort (vom Gesetz in § 447, § 644 BGB, § 29 ZPO sowie in der Vertragspraxis auch Erfüllungsort genannt) ist der Ort, an dem der Schuldner die Leistungshandlung zu bewirken hat. Der Leistungsort ist zu unterscheiden vom… …   Deutsch Wikipedia

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  • Gefahrenübergang — Gefahrübergang ist ein Ausdruck aus der Rechtssprache. Er ist im täglichen Leben vor allem im Kaufrecht von großer Bedeutung. Inhaltsverzeichnis 1 Allgemein 2 Rechtslage in Deutschland 2.1 Leistungsgefahr 2.2 Gegenleistungsgefahr …   Deutsch Wikipedia

  • Schickschuld — Die Schickschuld ist ein Rechtsbegriff aus dem Schuldrecht, (§§ 241 ff. BGB). Sie ist abzugrenzen von der sogenannten Holschuld, dem gesetzlichen Regelfall für Leistungen (vgl. § 269 Abs. 1 BGB), und der Bringschuld.… …   Deutsch Wikipedia

  • Schuldner — ist eine natürliche oder juristische Person, die aus einem vertraglichen oder gesetzlichen Schuldverhältnis eine Leistungspflicht trifft. Der Schuldner ist mithin verpflichtet, dem Gläubiger aus dem bestehenden Schuldverhältnis eine bestimmte… …   Deutsch Wikipedia

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