- Brüsseler Vertrag
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Der Brüsseler Pakt (aus dem 1954 die Westeuropäische Union (WEU) hervorging) war ein Militärbündnis, das am 17. März 1948 von Frankreich, Großbritannien und den Benelux-Staaten unterzeichnet wurde.
Dass in der Präambel und in den Begleitprotokollen als Zweck der Zusammenarbeit vor allem die mögliche Reaktion und Prävention gegen deutsche Aggressionen genannt wird, war ein Zugeständnis an die französische Öffentlichkeit. Tatsächlich war Deutschland zu diesem Zeitpunkt entmilitarisiert und die Hoheitsrechte übte der Alliierte Kontrollrat aus, militärische Aggressionen waren von Deutschland also nicht zu erwarten. Das eigentliche Ziel des Vertrags war daher der Aufbau einer militärischen und strategischen Kooperation als Antwort auf sowjetische Aggressionen in Mittel- und Westeuropa. Solche waren zwar bislang nicht vorgekommen, erschienen den Staaten nach dem Umsturz in der Tschechoslowakei im Februar/März 1948 allerdings möglich. Mit dem Brüsseler Pakt sollten daher die (verhältnismäßig geringen) westlichen Militärkapazitäten in Europa bei einem sowjetischen Angriff gebündelt werden. Dies konnte zwar als Gegengewicht zur Sowjetunion nicht ausreichen, war jedoch auch nur als Vorstufe eines transatlantischen Verteidigungspaktes mit den USA gedacht.
Das Scheitern der Europäischen Verteidigungsgemeinschaft (EVG) und die überzeugende Westpolitik Konrad Adenauers führten 1954 zu einer Erweiterung des Brüsseler Pakts zur Westeuropäischen Union (WEU), in der auch eine deutsche Beteiligung möglich war.
Literatur
Siehe auch
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