Besoldungsordnung R

Besoldungsordnung R

Die Besoldungsordnung R (BBesO R) beinhaltet die Besoldungsgruppen R 1 bis R 10 der Richter und Staatsanwälte in Deutschland. Höhe und Zusammensetzung der Besoldung ist in den Bundesländern teilweise unterschiedlich ausgestaltet, da das Besoldungsrecht im Rahmen der Föderalismusreform für ihre Bediensteten auf die Länder übergegangen ist.

Die Besoldung der Bundesrichter richtet sich nach dem Bundesbesoldungsgesetz (BBesG). Die Besoldung der Richter des Bundesverfassungsgerichts erfolgt nach dem Gesetz über das Amtsgehalt der Mitglieder des Bundesverfassungsgerichts.

Inhaltsverzeichnis

Besoldungsgruppe R 1

  • Richter am Amtsgericht
  • Richter am Arbeitsgericht
  • Richter am Bundesdisziplinargericht
  • Richter am Landgericht
  • Richter am Sozialgericht
  • Richter am Verwaltungsgericht
  • Direktor des Amtsgerichts
    • mit bis zu drei Richterplanstellen (mit Amtszulage)
  • Direktor des Arbeitsgerichts
    • mit bis zu drei Richterplanstellen (mit Amtszulage)
  • Direktor des Sozialgerichts
    • mit bis zu drei Richterplanstellen (mit Amtszulage)
  • Staatsanwalt
    • ohne herausgehobene Funktion
    • als Gruppenleiter bei der Staatsanwaltschaft bei einem Landgericht mit vier oder mehr Planstellen (mit Amtszulage)

Besoldungsgruppe R 2

  • Richter am Amtsgericht
    • als weiterer aufsichtsführender Richter an einem Gericht mit 15 und mehr Richterplanstellen
    • als der ständige Vertreter eines Direktors an einem Gericht mit acht und mehr Richterplanstellen
  • Richter am Arbeitsgericht
    • als weiterer aufsichtsführender Richter an einem Gericht mit 15 und mehr Richterplanstellen
    • als der ständige Vertreter eines Direktors an einem Gericht mit acht und mehr Richterplanstellen
  • Richter am Bundespatentgericht
  • Richter am Finanzgericht
  • Richter am Landessozialgericht
  • Richter am Sozialgericht
    • als weiterer aufsichtsführender Richter an einem Gericht mit 15 und mehr Richterplanstellen
    • als der ständige Vertreter eines Direktors an einem Gericht mit acht und mehr Richterplanstellen
  • Richter am Oberlandesgericht (Kammergericht)
  • Richter am Oberverwaltungsgericht (Verwaltungsgerichtshof)
  • Vorsitzender Richter am Bundesdisziplinargericht
  • Vorsitzender Richter am Landgericht
  • Vorsitzender Richter am Truppendienstgericht
  • Vorsitzender Richter am Verwaltungsgericht
  • Direktor eines Amtsgerichts
    • mit vier und mehr Richterplanstellen
    • mit acht und mehr Richterplanstellen (mit Amtszulage)
  • Direktor eines Arbeitsgerichts
    • mit vier und mehr Richterplanstellen
    • mit acht und mehr Richterplanstellen (mit Amtszulage)
  • Direktor eines Sozialgerichts
    • mit vier und mehr Richterplanstellen
    • mit acht und mehr Richterplanstellen (mit Amtszulage)
  • Vizepräsident des Amtsgerichts
    • als der ständige Vertreter eines Präsidenten eines Amtsgerichts in R 3 mit bis zu 15 Richterplanstellen
    • als der ständige Vertreter eines Präsidenten eines Amtsgerichts in R 3 mit mehr als 15 Richterplanstellen (mit Amtszulage)
    • als der ständige Vertreter eines Präsidenten eines Amtsgerichts in R 4 (mit Amtszulage)
  • Vizepräsident des Arbeitsgerichts
    • als der ständige Vertreter eines Präsidenten eines Arbeitsgerichts in R 3 mit bis zu 15 Richterplanstellen
    • als der ständige Vertreter eines Präsidenten eines Arbeitsgerichts in R 3 mit mehr als 15 Richterplanstellen (mit Amtszulage)
    • als der ständige Vertreter eines Präsidenten eines Arbeitsgerichts in R 4 (mit Amtszulage)
  • Vizepräsident des Bundesdisziplinargerichts
    • als der ständige Vertreter eines Präsidenten eines Bundesdisziplinargerichts in R 3 oder R 4 (mit Amtszulage)
  • Vizepräsident des Landgerichts
    • als der ständige Vertreter eines Präsidenten eines Landgerichts in R 3 oder R 4 (mit Amtszulage)
  • Vizepräsident des Sozialgerichts
    • als der ständige Vertreter eines Präsidenten eines Sozialgerichts in R 3 mit bis zu 15 Richterplanstellen
    • als der ständige Vertreter eines Präsidenten eines Sozialgerichts in R 3 mit mehr als 15 Richterplanstellen (mit Amtszulage)
    • als der ständige Vertreter eines Präsidenten eines Sozialgerichts in R 4 (mit Amtszulage)
  • Vizepräsident des Truppendienstgerichts
    • als der ständige Vertreter eines Präsidenten eines Truppendienstgerichts in R 3 oder R 4 (mit Amtszulage)
  • Vizepräsident des Verwaltungsgerichts
    • als der ständige Vertreter eines Präsidenten eines Verwaltungsgerichts in R 3 oder R 4 (mit Amtszulage)
  • Staatsanwalt beim Bundesgerichtshof
  • Oberstaatsanwalt
    • als Abteilungsleiter bei einer Staatsanwaltschaft bei einem Landgericht mit vier oder mehr Planstellen für Staatsanwälte
    • als ständiger Vertreter des Leitenden Oberstaatsanwalts in R 3 oder R 4 (mit Amtszulage)
    • als Hauptabteilungsleiter bei einer Staatsanwaltschaft bei einem Landgericht mit 101 und mehr Planstellen für Staatsanwälte (mit Amtszulage)
    • als Dezernent bei einer Staatsanwaltschaft bei einem Oberlandesgericht (Kammergericht)
    • als Leiter einer Amtsanwaltschaft mit 11 bis 25 Planstellen für Amtsanwälte
    • als Leiter einer Amtsanwaltschaft mit 26 und mehr Planstellen für Amtsanwälte (mit Amtszulage)
    • als der ständige Vertreter des Leiters einer Amtsanwaltschaft mit 26 und mehr Planstellen für Amtsanwälte (mit Amtszulage)
  • Leitender Oberstaatsanwalt
    • als Leiter einer Staatsanwaltschaft bei einem Landgericht mit bis zu 10 Planstellen für Staatsanwälte (mit Amtszulage)

Besoldungsgruppe R 3

  • Vorsitzender Richter am Bundespatentgericht
  • Vorsitzender Richter am Finanzgericht
  • Vorsitzender Richter am Landesarbeitsgericht
  • Vorsitzender Richter am Landessozialgericht
  • Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht (Kammergericht)
  • Vorsitzender Richter am Oberverwaltungsgericht (Verwaltungsgerichtshof)
  • Präsident des Amtsgerichts
    • mit bis zu 40 Richterplanstellen
  • Präsident des Arbeitsgerichts
  • Präsident des Bundesdisziplinargerichts
  • Präsident des Landgerichts
    • mit bis zu 40 Richterplanstellen
  • Präsident des Sozialgerichts
    • mit bis zu 40 Richterplanstellen
  • Präsident des Truppendienstgerichts
  • Präsident des Verwaltungsgerichts
    • mit bis zu 40 Richterplanstellen
  • Vizepräsident des Amtsgerichts
    • als der ständige Vertreter des Präsidenten eines Amtsgerichts mit 81 und mehr Richterplanstellen
  • Vizepräsident des Finanzgerichts
    • als der ständige Vertreter des Präsidenten eines Finanzgerichts in R 6 (mit Amtszulage)
  • Vizepräsident des Landesarbeitsgerichts
    • als der ständige Vertreter des Präsidenten eines Landesarbeitsgerichts in R 6 (mit Amtszulage)
  • Vizepräsident des Landessozialgerichts
    • als der ständige Vertreter des Präsidenten eines Landessozialgerichts in R 6 (mit Amtszulage)
  • Vizepräsident des Landgerichts
    • als der ständige Vertreter des Präsidenten eines Landgerichts mit 81 und mehr Richterplanstellen
  • Vizepräsident des Oberlandesgerichts (Kammergerichts)
    • als der ständige Vertreter des Präsidenten eines Oberlandesgerichts in R 6 (mit Amtszulage)
  • Vizepräsident des Oberverwaltungsgerichts (Verwaltungsgerichtshofs)
    • als der ständige Vertreter des Präsidenten eines Oberverwaltungsgerichts in R 6 (mit Amtszulage)
  • Vizepräsident des Verwaltungsgerichts
    • als der ständige Vertreter des Präsidenten eines Verwaltungsgerichts mit 81 und mehr Richterplanstellen
  • Oberstaatsanwalt beim Bundesgerichtshof
  • Leitender Oberstaatsanwalt
    • als Leiter einer Staatsanwaltschaft bei einem Landgericht mit 11 bis 40 Planstellen für Staatsanwälte
    • als Abteilungsleiter bei einer Staatsanwaltschaft bei einem Oberlandesgericht (Kammergericht)

Besoldungsgruppe R 4

  • Präsident des Amtsgerichts
    • an einem Amtsgericht mit 41 bis 80 Richterplanstellen
  • Präsident des Arbeitsgerichts
    • an einem Arbeitsgericht mit 41 und mehr Richterplanstellen
  • Präsident des Landgerichts
    • an einem Landgericht mit 41 bis 80 Richterplanstellen
  • Präsident des Sozialgerichts
    • an einem Sozialgericht mit 41 und mehr Richterplanstellen
  • Präsident des Verwaltungsgerichts
    • an einem Verwaltungsgericht mit 41 bis 80 Richterplanstellen
  • Vizepräsident des Bundespatentgerichts
  • Vizepräsident des Landesarbeitsgerichts
    • als der ständige Vertreter eines Präsidenten am Landesarbeitsgericht in R 8
  • Vizepräsident des Landessozialgerichts
    • als der ständige Vertreter eines Präsidenten am Landessozialgericht in R 8
  • Vizepräsident des Oberlandesgerichts (Kammergerichts)
    • als der ständige Vertreter eines Präsidenten am Oberlandesgericht in R 8
  • Vizepräsident des Oberverwaltungsgerichts (Verwaltungsgerichtshofs)
    • als der ständige Vertreter eines Präsidenten am Oberverwaltungsgericht in R 8
  • Leitender Oberstaatsanwalt
    • als Leiter einer Staatsanwaltschaft bei einem Landgericht mit 41 und mehr Stellen für Staatsanwälte
  • Generalstaatsanwalt
    • als Leiter der Staatsanwaltschaft bei dem Landgericht Berlin

Besoldungsgruppe R 5

  • Präsident des Amtsgerichts
    • an einem Amtsgericht mit 81 bis 150 Richterplanstellen
  • Präsident des Finanzgerichts
    • an einem Finanzgericht mit bis zu 25 Richterplanstellen
  • Präsident des Landesarbeitsgerichts
    • an einem Landesarbeitsgericht mit bis zu 25 Richterplanstellen
  • Präsident des Landessozialgerichts
    • an einem Landessozialgericht mit bis zu 25 Richterplanstellen
  • Präsident des Landgerichts
    • an einem Landgericht mit 81 bis 150 Richterplanstellen
  • Präsident des Oberlandesgerichts (Kammergerichts)
    • an einem Oberlandesgericht mit bis zu 25 Richterplanstellen
  • Präsident des Oberverwaltungsgerichts (Verwaltungsgerichtshofs)
    • an einem Oberverwaltungsgericht mit bis zu 25 Richterplanstellen
  • Präsident des Verwaltungsgerichts
    • an einem Verwaltungsgericht mit 81 bis 150 Richterplanstellen
  • Generalstaatsanwalt
    • als Leiter einer Staatsanwaltschaft bei einem Oberlandesgericht mit bis zu 100 Planstellen für Staatsanwälte im Bezirk

Besoldungsgruppe R 6

  • Richter am Bundesarbeitsgericht
  • Richter am Bundesfinanzhof
  • Richter am Bundesgerichtshof
  • Richter am Bundessozialgericht
  • Richter am Bundesverwaltungsgericht
  • Präsident des Amtsgerichts
    • an einem Amtsgericht mit 151 und mehr Richterplanstellen
  • Präsident des Finanzgerichts
    • an einem Finanzgericht mit 26 und mehr Richterplanstellen im Bezirk
  • Präsident des Landesarbeitsgerichts
    • an einem Landesarbeitsgericht mit 26 bis 100 Richterplanstellen im Bezirk
  • Präsident des Landessozialgerichts
    • an einem Landessozialgericht mit 26 bis 100 Richterplanstellen im Bezirk
  • Präsident des Landgerichts
    • an einem Landgericht mit 151 und mehr Richterplanstellen
  • Präsident des Oberlandesgerichts (Kammergerichts)
    • an einem Oberlandesgericht mit 26 bis 100 Richterplanstellen im Bezirk
  • Präsident des Oberverwaltungsgerichts (Verwaltungsgerichtshofs)
    • an einem Oberverwaltungsgericht mit 26 bis 100 Richterplanstellen im Bezirk
  • Präsident des Verwaltungsgerichts
    • an einem Verwaltungsgericht mit 151 und mehr Richterplanstellen
  • Bundesanwalt beim Bundesgerichtshof
  • Generalstaatsanwalt
    • als Leiter einer Staatsanwaltschaft bei einem Oberlandesgericht mit 101 und mehr Planstellen für Staatsanwälte im Bezirk

Besoldungsgruppe R 7

Besoldungsgruppe R 8

  • Vorsitzender Richter am Bundesarbeitsgericht
  • Vorsitzender Richter am Bundesfinanzhof
  • Vorsitzender Richter am Bundesgerichtshof
  • Vorsitzender Richter am Bundessozialgericht
  • Vorsitzender Richter am Bundesverwaltungsgericht
  • Präsident des Bundespatentgerichts
  • Präsident des Landesarbeitsgerichts
    • an einem Landesarbeitsgericht mit 101 und mehr Richterplanstellen im Bezirk
  • Präsident des Landessozialgerichts
    • an einem Landessozialgericht mit 101 und mehr Richterplanstellen im Bezirk
  • Präsident des Oberlandesgerichts (Kammergerichts)
    • an einem Oberlandesgericht mit 101 und mehr Richterplanstellen im Bezirk
  • Präsident des Oberverwaltungsgerichts (Verwaltungsgerichtshofs)
    • an einem Oberverwaltungsgericht mit 101 und mehr Richterplanstellen im Bezirk
  • Vizepräsident des Bundesarbeitsgerichts (mit Amtszulage)
  • Vizepräsident des Bundesfinanzhofs (mit Amtszulage)
  • Vizepräsident des Bundesgerichtshofs (mit Amtszulage)
  • Vizepräsident des Bundessozialgerichts (mit Amtszulage)
  • Vizepräsident des Bundesverwaltungsgerichts (mit Amtszulage)

Besoldungsgruppe R 9

Besoldungsgruppe R 10

  • Präsident des Bundesarbeitsgerichts
  • Präsident des Bundesfinanzhofs
  • Präsident des Bundesgerichtshofs
  • Präsident des Bundessozialgerichts
  • Präsident des Bundesverwaltungsgerichts
  • Richter am Bundesverfassungsgericht[1]

Besoldungsgruppe B 11

  • Vizepräsident des Bundesverfassungsgerichts (mit einer Amtszulage in Höhe eines Sechstels von B 11)[1]
  • Präsident des Bundesverfassungsgerichts (mit einer Amtszulage in Höhe eines Drittels von B 11, entspricht dem Amtsgehalt eines Bundesministers)[1]

Siehe auch

Einzelnachweise

  1. a b c Gesetz über das Amtsgehalt der Mitglieder des Bundesverfassungsgerichts BVerfGAmtsGehG

Literatur

  • Deutsches Beamten-Jahrbuch Nordrhein-Westfalen, Rechte und Ansprüche, Stand und Status. Textsammlung mit Gesetzen, Verordnungen, Verwaltungsvorschriften, Ausgabe 2011, Walhalla u. Praetoria Verlag, Regensburg, ISBN 978-3-8029-1183-5

Weblinks


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