Bundestagsdrucksache

Bundestagsdrucksache

Eine Bundestagsdrucksache (BT-Drs.) ist der Druck einer Vorlage des Deutschen Bundestages zur Verteilung an dessen Mitglieder, an die Mitglieder des Bundesrates und an die Ministerien. Vorlagen gemäß § 75 Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages (GOBT) sind z. B. Gesetzentwürfe, Große und Kleine Anfragen, jedoch auch Denkschriften und Gutachten. Entsprechend § 77 Abs. 1 GOBT sind diese Vorlagen zu drucken und zu verteilen.

Die Drucksache wird mit der Nummer der jeweiligen Legislaturperiode (früher in römischen, inzwischen in arabischen Ziffern) sowie einer fortlaufenden Zahl versehen. Der Entwurf zur Schuldrechtsmodernisierung ist beispielsweise BT-Drs. 14/6040, also die 6040. Drucksache der 14. Wahlperiode.

Da die Gesetzentwürfe in den Bundestagsdrucksachen mit Begründung veröffentlicht werden, sind sie oft ein wichtiges Hilfsmittel bei der späteren Auslegung der Gesetze.

Bundestags- und Bundesratsdrucksachen sowie die jeweiligen Plenarprotokolle werden über den Bundesanzeiger Verlag vertrieben.

Siehe auch Plenarprotokoll.

Landtagsdrucksachen

Entsprechendes gilt für die Landtagsdrucksachen (LT-Drs.) auf Länderebene.

Bundesratsdrucksachen

Entsprechendes gilt auch für die Unterlagen des Bundesrates, den Bundesratsdrucksachen (BR-Drs.).

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