Deutscher Ethikrat

Deutscher Ethikrat

Der Deutsche Ethikrat (Vorläufer von Juni 2001 bis Februar 2008: Nationaler Ethikrat) ist ein unabhängiger Sachverständigenrat, der „die ethischen, gesellschaftlichen, naturwissenschaftlichen, medizinischen und rechtlichen Fragen sowie die voraussichtlichen Folgen für Individuum und Gesellschaft verfolgt, die sich im Zusammenhang mit der Forschung und den Entwicklungen insbesondere auf dem Gebiet der Lebenswissenschaften und ihrer Anwendung auf den Menschen ergeben“[1]. Das am 1. August 2007 in Kraft getretene Ethikratgesetz bildet die Grundlage für seine Tätigkeit. Die konstituierende Sitzung fand am 11. April 2008 im Reichstagsgebäude in Berlin statt. Die 26 Mitglieder werden hälftig von Bundesregierung und Bundestag vorgeschlagen und vom Bundestagspräsidenten berufen. Durch dieses Verfahren „sollen unterschiedliche ethische Ansätze und ein plurales Meinungsspektrum vertreten sein“. Die Unabhängigkeit soll unter anderem durch das Verbot der Mitgliedschaft in Parlament und Regierung sichergestellt werden.

Inhaltsverzeichnis

Aufgaben

Der Deutsche Ethikrat erfüllt eine Doppelfunktion als Dialogforum und Beratungsgremium. In seiner Funktion als ethisches Dialogforum soll der Deutsche Ethikrat gemäß seiner rechtlichen Grundlage wissenschaftliche Spezialdiskurse zusammenführen (zentralisieren) und die gesellschaftliche Diskussion insbesondere durch öffentliche Veranstaltungen fördern. In seiner Funktion als bioethisches Beratungsgremium hat der Deutsche Ethikrat die Aufgabe, Stellungnahmen und Empfehlungen für politisches oder gesetzgeberisches Handeln entweder auf eigenen Entschluss oder im Auftrag von Bundesregierung und Deutschem Bundestag zu erarbeiten sowie die Zusammenarbeit mit anderen Ethikgremien auf nationaler und internationaler Ebene zu gewährleisten.

Der Deutsche Ethikrat erstattet dem Deutschen Bundestag und der Bundesregierung einmal jährlich Bericht über seine Aktivitäten und den Stand der gesellschaftlichen Debatte[2]. Parallel zur Einrichtung des Deutschen Ethikrates beschloss der Bundestag die Einsetzung eines eigenen Ethikbeirates als parlamentarisches Begleitgremium, das die Debatten des Deutschen Ethikrates im Bundestag unterstützen sollte[3]. Nachdem die Wiedereinsetzung dieses Gremiums in der laufenden Legislaturperiode abgelehnt wurde, führt der Deutsche Ethikrat seit März 2010 so genannte Parlamentarische Abende zum intensiven Austausch mit den Abgeordneten über ethische Fragen durch[4].

Arbeitsweise

Der Deutsche Ethikrat tagt in der Regel einmal monatlich, die Sitzungen sind grundsätzlich öffentlich. Ergänzend zu diesen Plenarsitzungen wird die inhaltliche Arbeit im Vorfeld der Veröffentlichung von Stellungnahmen überwiegend in Arbeitsgruppen geleistet, die auf Beschluss des Plenums themenspezifisch gebildet werden und sich in unregelmäßigen Abständen zu Arbeitstreffen zusammenfinden. Die Arbeit des Deutschen Ethikrates wird von einer Geschäftsstelle mit Sitz in Berlin unterstützt, die an der Berlin-Brandenburgischen Akademie der Wissenschaften angesiedelt ist. Der dem Deutschen Ethikrat vom Bund zur Verfügung gestellte jährliche Gesamtetat umfasst 1,695 Mio. €.

Einmal jährlich findet eine öffentliche Jahrestagung des Deutschen Ethikrates in Berlin statt; gemeinsam mit externen Sachverständigen berät und diskutiert der Deutsche Ethikrat in einer ganztätigen Veranstaltung über Themen wie Der steuerbare Mensch? Über Einblicke und Eingriffe in unser Gehirn (2009), Migration und Gesundheit. Kulturelle Vielfalt als Herausforderung für die medizinische Versorgung (2010) und Die Ernährung der Weltbevölkerung - eine ethische Herausforderung (2011)[5].

Daneben veranstaltet der Deutsche Ethikrat mehrmals jährlich und mit wechselnden thematischen Schwerpunkten ein Forum zur Bioethik in Berlin. Diese Abendveranstaltungen, die für gewöhnlich durch Gastvorträge eingeleitet werden, sind ebenso wie die Jahrestagungen darauf ausgerichtet, konkrete biopolitische Themen öffentlich zu diskutieren[6].

Gründung als Nationaler Ethikrat Deutschlands

Der Nationale Ethikrat wurde am 2. Mai 2001 durch Beschluss der damaligen rot-grünen Bundesregierung unter Bundeskanzler Gerhard Schröder eingesetzt[7]. Der Rat trat am 8. Juni 2001 zu seiner konstituierenden Sitzung in Berlin zusammen. Seine bis zu 25 Mitglieder aus verschiedenen Wissenschaftsbereichen wurden vom Bundeskanzler für die Dauer von vier Jahren, mit der Möglichkeit einmaliger Wiederberufung, direkt berufen. Laut Einrichtungserlass schloss die Mitgliedschaft im Nationalen Ethikrat eine aktive politische Tätigkeit aus. Zudem konnte gemäß § 1 Abs. 2 der Geschäftsordnung ein Mitglied im Einzelfall von Beratung und Beschlussfassung ausgeschlossen werden, insofern ein konkreter Interessenkonflikt vorlag.

In den Jahren 2001 bis 2007 veröffentlichte der nationale Ethikrat zwölf Stellungnahmen, sieben Tagungsdokumentationen und vier Jahresberichte sowie zahlreiche weitere Dokumente zu bioethischen Fragestellungen[8].

Der Nationale Ethikrat tagte letztmals im September 2007 und wurde durch einen Beschluss des Bundeskabinetts vom 13. Februar 2008 aufgelöst.

Besetzung

Der Deutsche Ethikrat besteht aus 26 Mitgliedern, die naturwissenschaftliche, medizinische, theologische, philosophische, ethische, soziale, ökonomische und rechtliche Belange in besonderer Weise repräsentieren. Zu seinen Mitgliedern gehören Wissenschaftler aus den genannten Wissensgebieten. Darüber hinaus gehören ihm Personen an, die in besonderer Weise mit ethischen Fragen der Lebenswissenschaften vertraut sind, sowie Kirchenvertreter. Die Mitglieder werden für die Dauer von vier Jahren berufen. Eine einmalige Wiederberufung ist möglich. Scheidet ein Mitglied vorzeitig aus, so wird ein neues Mitglied für vier Jahre berufen. Das Vorschlagsrecht für das neue Mitglied liegt dabei bei der Einrichtung, die auch den Vorschlag für das ausgeschiedene Mitglied gemacht hat.

Mitglieder des Deutschen Ethikrates

Am 15. Februar 2008 ernannte der Bundestagspräsident auf der Grundlage der Vorschläge der Bundesregierung und des Bundestages die 26 Mitglieder des Deutschen Ethikrates für die Zeit bis 2012:

Am 30. Juni 2010 wurden Heike Walles, Lehrstuhlinhaberin für Tissue Engineering und Regenerative Medizin an der Universität Würzburg, und Wolfgang Huber, evangelischer Theologe sowie ehemaliger Bischof von Berlin-Brandenburg und von 2003 bis 2009 Ratsvorsitzender der EKD, anstelle der im März 2010 auf eigenen Wunsch ausgeschiedenen Mitglieder Hermann Barth und Bettina Schöne-Seifert in den Ethikrat berufen[9].

In ihrer konstituierenden Sitzung wählten die Mitglieder des Deutschen Ethikrates Edzard Schmidt-Jortzig zu ihrem Vorsitzenden sowie Christiane Woopen und Eberhard Schockenhoff zu Stellvertretenden Vorsitzenden.

Themen

Die thematischen Schwerpunktsetzungen des Deutschen Ethikrates erfolgen i.d.R. in der letzten Sitzung eines Jahres, in der sich der Rat einen Arbeitsplan für die kommenden Monate vornimmt. Die Behandlung der einzelnen Themen - im Plenum, in eigens benannten Arbeitsgruppen sowie in speziellen Veranstaltungen - geschieht kontinuierlich und nimmt bis zur Veröffentlichung einer umfassenden Stellungnahme meist Jahre in Anspruch. Auch danach begleitet der Deutsche Ethikrat die entsprechenden politischen und gesellschaftlichen Debatten und untersucht die Aufnahme seiner Empfehlungen in der Öffentlichkeit.

So widmet sich der Deutsche Ethikrat seit 2008 den ethischen Problemfeldern der Anonymen Kindesabgabe, Biobanken, Chimären- und Hybridforschung sowie der Mittelverteilung im Gesundheitswesen. Für 2011 hat er darüber hinaus die Themen Demenz, Mensch-Tier-Mischwesen und Reproduktionsmedizin sowie die Frage einer Äußerungspflicht zur Organspende auf die Agenda gesetzt.

Das Forum Bioethik widmete sich am 22. September 2011 in einer Abendveranstaltung der ethischen Problematik der Arzneimittelforschung mit Kindern[10].

Anonyme Kindesabgabe

In seiner ersten öffentlichen Sitzung am 26. Juni 2008 befasste sich der Deutsche Ethikrat mit den rechtlichen und ethischen Problemen der seit 1999 eingerichteten so genannten Babyklappen und anonymen Geburten[11]; nach einer Anhörung mit externen Sachverständigen am 23. Oktober 2008 widmete sich auch die erste Stellungnahme vom 26. November 2009 diesem Thema[12]. Aufgrund der vielfältigen rechtlichen und persönlichen Probleme, die mit anonymen Kindesabgaben verbunden sind, sowie angesichts der nicht nachgewiesenen lebensschützenden Wirkung dieser Möglichkeiten empfiehlt der Deutsche Ethikrat hierin, diese Einrichtungen aufzugeben und stattdessen (anonymisierte) Hilfe und Vorsorge erheblich zu intensivieren sowie die gesetzliche Grundlage für eine vorübergehend vertrauliche Kindesabgabe zu schaffen.

Nachdem diese Empfehlungen auf dem ersten Parlamentarischen Abend mit Abgeordneten des Deutschen Bundestages diskutiert worden waren, untersuchte der Deutsche Ethikrat ein gutes Jahr nach der Veröffentlichung seiner Stellungnahme in einer öffentlichen Veranstaltung die Aufnahme und Wirkung seiner Empfehlung in Politik und Öffentlichkeit[13] und veröffentlichte eine an der FU Berlin angefertigte Studie dazu[14].

Humanbiobanken

Anknüpfend an eine Stellungnahme seines Vorgängergremiums, des Nationalen Ethikrates, aus dem Jahre 2004, in der vor allem die Notwendigkeit der Einwilligung der Spender betont worden war[15], sowie an den Schlussbericht der Enquêtekommission des Deutschen Bundestages Recht und Ethik der modernen Medizin[16], veröffentlichte der Deutsche Ethikrat am 15. Juni 2010 eine Stellungnahme über Humanbiobanken für die Forschung, in der er den Gesetzgeber mahnte, rechtliche Regelungen zur Wahrung des Biobankgeheimnisses sowie zur Sicherung dieser Prinzipien im internationalen Forschungsaustausch vorzunehmen, um Missbrauch und Weitergabe personenbezogener Daten auszuschließen[17]. In weiterführender Beobachtung dieser Problematik veranstaltet der Deutsche Ethikrat am 7. April 2011 ein Expertengespräch zum möglichen Regelungsbedarf für die Forschung mit Humanbiobanken[18].

Nutzen und Kosten im Gesundheitswesen

Nachdem Fragen der Allokation im Gesundheitswesen bereits in den beiden einschlägigen Enquêtekommissionen des Deutschen Bundestages an zentraler Stelle diskutiert, jedoch aus Zeitmangel nicht abschließend behandelt werden konnten[19], griff der Deutsche Ethikrat dieses Thema schon zu Beginn seiner Tätigkeit auf, indem Ratsmitglied Weyma Lübbe auf der Plenarsitzung am 25. September 2008 in einem Impulsreferat in die Problematik einführte. In seiner im Januar 2011 veröffentlichten Stellungnahme mit den Titel Zu Kosten und Nutzen im Gesundheitswesen regte der Ethikrat eine gesellschaftliche und vor allem politische Debatte über Fragen der Rationierung in der medizinischen Versorgung an[20]. Angesichts des zu erwartenden medizinischen Fortschritts bei gleichzeitigem Anstieg der allgemeinen Lebenserwartung werfe die unvermeidbare Kostensteigerung im Gesundheitswesen immer dringendere Fragen der Verteilungsgerechtigkeit knapper Ressourcen auf. Der Deutsche Ethikrat sieht hier insbesondere die demokratisch legitimierten Entscheidungsträger in der Verantwortung und mahnt eine offene politische Debatte an. Insbesondere kritisiert der Deutsche Ethikrat unzureichende gesetzliche Vorgaben hinsichtlich der Kosten-Nutzen-Bewertung, wie sie das IQWiG im Auftrag des Gemeinsamen Bundesausschusses vornimmt, und fordert eine Klarstellung von §35b SGB V durch den Gesetzgeber, sowohl was den Ausschluss des Prinzips einer patientengruppenübergreifenden Nutzenmaximierung als auch die Kosteneffektivitätsberechnung nach dem so genannten Effizienzgrenzenkonzept betrifft[21].

Präimplantationsdiagnostik

Am 22. Juli 2010 eröffnete der Deutsche Ethikrat anhand der beiden Impulsreferate von Jochen Taupitz zum Embryonenschutzgesetz und von Regine Kollek zu neuen reproduktionsmedizinischen Entwicklungen vor allem im Bereich der Präimplantationsdiagnostik (PID) seine Beratungen zur Fortpflanzungsmedizin und bildete eine Arbeitsgruppe unter der Leitung von Wolf-Michael Catenhusen. Am 16. Dezember 2010 informierte sich der Deutsche Ethikrat in einer öffentlichen Anhörung internationaler Experten zu den rechtlichen Regelungen und dem praktischen Umgang mit der Präimplantationsdiagnostik in europäischen Nachbarstaaten[22].

Angesichts der zur Beratung im Deutschen Bundestag anstehenden unterschiedlichen Gesetzentwürfe zu dieser Problematik stellte sich der Deutsche Ethikrat in seiner am 8. März 2011 veröffentlichten Stellungnahme zur Präimplantationsdiagnostik (PID)[23] ähnlich gespalten vor: 13 Mitglieder votierten für eine streng begrenzte Zulassung der PID, 11 für ein striktes Verbot, ein Ratsmitglied plädierte in einem Sondervotum dafür, die PID zur Feststellung der Lebensfähigkeit der Embryonen grundsätzlich zu erlauben und einen Indikationenkatalog dafür festzulegen[24]. Ein Mitglied des Ethikrates, die Philosophieprofessorin Weyma Lübbe, enthielt sich der Stimme[25].

Wie Wolf-Michael Catenhusen bei der Präsentation der Stellungnahme in der Bundespressekonferenz betonte, konnte im Deutschen Ethikrat insbesondere der verfassungsrechtliche Status des Embryos in vitro "nicht streitfrei" bestimmt werden: Während die Gegner einer PID aufgrund der Zugehörigkeit zur Spezies Mensch, der Kontinuität der Entwicklung, der moralischen Identität sowie der Potenzialität den menschlichen Embryo vom Zeitpunkt der Kernverschmelzung an als vollumfänglich schutzwürdig im Sinne des Grundgesetzes betrachten, sehen die Befürworter einer eingeschränkten PID als entscheidendes Kriterium nicht die artspezifische Zugehörigkeit, sondern erst das entstehende individuelle Leben an, wobei sie mehrere Zäsuren in der vorgeburtlichen Entwicklung annehmen. Zudem gehen die Befürworter einer begrenzten Präimplantationsdiagnostik davon aus, dass der Gesetzgeber im Falle eines Verbotes in Wertungswiderspruch insbesondere zu § 218ff StGB gerate.

Bei der Vorstellung der Stellungnahme sowie bei der Diskussion mit den Bundestagsabgeordneten anlässlich des zweiten Parlamentarischen Abends am 23. März 2011 fassten Christiane Woopen für das befürwortetende Votum und Wolfgang Huber für das ablehnende Votum die jeweiligen Argumente zusammen[26].

Selbstbestimmung und Demenz

Unter der Leitung des Ethikratmitglieds Michael Wunder richtete der Deutsche Ethikrat im Februar 2010 eine Arbeitsgruppe ein, die sich der Vorbereitung einer Stellungnahme zum Thema Demenz und Selbstbestimmung widmen sollte. Nachdem Michael Wunder auf der öffentlichen Sitzung des Ethikrates am 24. Juni 2010 bereits ein einführendes Referat zu diesem Fragenkomplex gehalten und mit den Kollegen des Rates diskutiert hatte[27], fand am 24. November 2010 in Hamburg eine öffentliche Tagung unter Beteiligung externer Referenten zu diesem Thema statt, deren Ergebnisse in die Stellungnahme des Ethikrates eingearbeitet werden sollen[28]. Auf der nichtöffentlichen Sitzung des Ethikrates am 25. August 2011 wurde die entsprechende Stellungnahme beraten[29].

Zwischengeschlechtlichkeit

Nachdem der Deutsche Ethikrat in seiner Veranstaltungsreihe Forum Bioethik bereits am 23. Juni 2010 eine öffentliche Tagung zur Problematik der Zwischengeschlechtlichkeit durchgeführt hatte, erfolgte zum Ende dieses Jahres erstmals ein Auftrag vonseiten der Bundesregierung an den Deutschen Ethikrat, einen Bericht zur Situation intersexueller Menschen in Deutschland zu verfassen[30].

Zur Vorbereitung dieser Stellungnahme veranstaltete der Deutsche Ethikrat vom 2. Mai bis zum 7. August 2011 ein öffentliches online-Diskursverfahren, an dem sich über 700 Betroffene, Wissenschaftler und Praktiker beteiligt haben und das mit über 34.000 Seitenaufrufen großes Interesse fand[31]. In diesen Diskurs flossen auch die Ergebnisse einer öffentlichen Anhörung ein, die der Ethikrat am 8. Juni 2011 mit Betroffenen ebenso wie Fachleuten verschiedener Fachrichtung zum Thema veranstaltete[32]. Auf der nichtöffentlichen Plenarsitzung des Ethikrates am 27. Oktober 2011 wird die in Vorbereitung befindliche Stellungnahme dazu beraten[33].

Mensch-Tier-Mischwesen

Am 27. September 2011 veröffentlichte der Deutsche Ethikrat eine Stellungnahme mit dem Titel Mensch-Tier-Mischwesen in der Forschung[34], worin er das im Embryonenschutzgesetz festgelegte Verbot bestärkte, menschliche Embryonen auf ein Tier zu übertragen oder Interspezies-Chimären oder -Hybride unter Verwendung menschlicher Embryonen herzustellen. Der Ethikrat plädiert dafür, auch das umgekehrte Verfahren der Einbringung tierischen Materials in den Menschen zu untersagen und ebenso die Übertragung von Mensch-Tier-Zybriden zu verbieten. Ein Teil des Ethikrates votierte zusätzlich für die Aufnahme eines Herstellungsverbots von Zybriden in das Embryonenschutzgesetz; wohingegen das Ratsmitglied Regine Kollek die Herstellung von Hybriden für ethisch vertretbar hält, da es sich dabei allem Anschein nach nicht um entwicklungsfähige menschliche Embryonen handele.

Veröffentlichungen

Neben den Wortprotokollen der öffentlichen Sitzungen und Veranstaltungen sowie den teils umfangreichen Stellungnahmen veröffentlicht der Deutsche Ethikrat dreimal jährlich in einem so genannten Infobrief zusammenfassende Berichte und Informationen zur eigenen Tätigkeit, die zur Information der Öffentlichkeit gedacht sind[35]. Entsprechend den Vorgaben des EthRG veröffentlicht der Deutsche Ethikrat daneben auch ausführliche Jahresberichte an Bundestag und Bundesregierung.

Siehe auch

Einzelnachweise

  1. Deutscher Ethikrat: Auftrag abgerufen am 25. Juni 2011
  2. Die Berichte zu den Jahren 2008 und 2009 auch als Bundestagsdrucksache 16/12510 und 17/1540; ebenso wie auch der neueste Jahresbericht zu 2010 unter Deutscher Ethikrat: Jahresberichte. Archiviert vom Original am 29. März 2011, abgerufen am 29. März 2011. .
  3. Vgl. Bundestagsdrucksache 16/5128
  4. Zum ersten dieser Parlamentarischen Abende vgl. den Jahresbericht 2010, S. 6, zum zweiten Parlamentarischen Abend am 23. März 2011 vgl. Deutscher Ethikrat: Pressemitteilung. Abgerufen am 29. März 2011.
  5. Jahrestagungen. Deutscher Ethikrat, abgerufen am 11. April 2011.
  6. Themen und Protokolle abzurufen bei Forum Bioethik. Deutscher Ethikrat, abgerufen am 11. April 2011.
  7. Einrichtung eines Nationalen Ethikrates. 25. April 2001, abgerufen am 28. Februar 2011.
  8. Diese Publikationen sind abrufbar über das Archiv der Website des Deutschen EthikratesNationaler Ethikrat. Abgerufen am 15. März 2011.
  9. Mitglieder neu berufen. In: Infobrief. Informationen und Nachrichten aus dem Deutschen Ethikrat. Juli 2010, S. 11, abgerufen am 3. März 2011.
  10. Deutscher Ethikrat: PRESSEMITTEILUNG 10/2011. In: ethikrat.org. Archiviert vom Original am 14. Oktober 2011, abgerufen am 14. Oktober 2011.
  11. Jahresbericht 2008. S. 8, abgerufen am 3. März 2011.
  12. Deutscher Ethikrat: Stellungnahme des Deutschen Ethikrates. Das Problem der anonymen Kindesabgabe. 26. November 2009, abgerufen am 25. Februar 2011.
  13. Streitfall Babyklappe. Pressemitteilung. 24. Februar 2011, abgerufen am 7. März 2011.
  14. lehmkuhl-studie-babyklappen-u-angebote-z-anonymen-geburt-i-d-deutschen-presse.pdf (application/pdf-Objekt). In: ethikrat.org. Archiviert vom Original am 16. Oktober 2011, abgerufen am 16. Oktober 2011.
  15. Nationaler Ethikrat: Biobanken für die Forschung. Stellungnahme. 2004, abgerufen am 7. März 2011.
  16. Schlussbericht der Enquete-Kommission "Recht und Ethik der modernen Medizin". Deutscher Bundestag, 14. Mai 2002, archiviert vom Original am 5. April 2011, abgerufen am 5. April 2011.
  17. Deutscher Ethikrat: Stellungnahme des Deutschen Ethikrates. Humanbiobanken für die Forschung. 25. Juni 2010, abgerufen am 25. Februar 2011.
  18. Deutscher Ethikrat: Expertengespräch. Abgerufen am 29. März 2011.
  19. Vgl. die Abschlussberichte der beiden Enquêtekommissionen Recht und Ethik der modernen Medizin sowie Ethik und Recht der modernen Medizin, Bundestagsdrucksache 14/9020, S.189, und 15/5980, S. 80.
  20. Deutscher Ethikrat: Stellungnahme des Deutschen Ethikrates. Nutzen und Kosten im Gesundheitswesen - zur normativen Funktion ihrer Bewertung. 27. Januar 2011, abgerufen am 25. Februar 2011.
  21. Deutscher Ethikrat: Nutzen und Kosten im Gesundheitswesen - zur normativen Funktion ihrer Bewertung. S. 96f., archiviert vom Original am 31. März 2011, abgerufen am 31. März 2011.
  22. Deutscher Ethikrat: Anhörung. Abgerufen am 29. März 2011.
  23. Deutscher Ethikrat: Stellungnahme des Deutschen Ethikrates. Präimplantationsdiagnostik. 8. März 2011, abgerufen am 9. März 2011.
  24. Eine Zusammenfassung der unterschiedlichen Voten in Pressemitteilung 3/2011. Deutscher Ethikrat legt Stellungnahme zur Präimplantationsdiagnostik vor. 8. März 2011, abgerufen am 9. März 2011.
  25. Vgl. ihr Interview zum Thema in der Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung: "Nicht streitfrei zu bestimmen", FAS, 13. März 2011, S. 64
  26. Die nahezu wortgleichen Statements bei beiden Anlässen nachzulesen bei Deutscher Ethikrat: Startseite. Archiviert vom Original am 4. April 2011, abgerufen am 4. April 2011.
  27. infobrief-2010-02-online.pdf (application/pdf-Objekt). In: ethikrat.org. Archiviert vom Original am 7. Juni 2011, abgerufen am 7. Juni 2011.
  28. Deutscher Ethikrat: Demenz - Ende der Selbstbestimmung? In: ethikrat.org. Archiviert vom Original am 7. Juni 2011, abgerufen am 7. Juni 2011.
  29. Deutscher Ethikrat: Plenarsitzung am 25. August 2011. In: ethikrat.org. Archiviert vom Original am 8. September 2011, abgerufen am 8. September 2011.
  30. Deutscher Ethikrat: Jahresbericht. 2010. S. 6, archiviert vom Original, abgerufen am 29. März 2011.
  31. Deutscher Ethikrat: PRESSEMITTEILUNG 09/2011. In: ethikrat.org. Archiviert vom Original am 8. September 2011, abgerufen am 8. September 2011.
  32. Deutscher Ethikrat: Diskursverfahren Intersexualität. In: ethikrat.org. Archiviert vom Original am 7. Juni 2011, abgerufen am 7. Juni 2011.. Im diesem Rahmen verwahrte sich der Deutsche Ethikrat gegen eine kritische Pressemitteilung einer Betroffenenorganisation Deutscher Ethikrat: Stellungnahme des Deutschen Ethikrates zur Pressemitteilung von „Zwischengeschlecht.org“ vom 19.07.2011. In: ethikrat.org. Archiviert vom Original am 22. August 2011, abgerufen am 22. August 2011.
  33. Deutscher Ethikrat: Plenarsitzung am 27. Oktober 2011. In: ethikrat.org. Archiviert vom Original am 24. Oktober 2011, abgerufen am 24. Oktober 2011.
  34. stellungnahme-mensch-tier-mischwesen-in-der-Forschung.pdf (application/pdf-Objekt). In: ethikrat.org. Archiviert vom Original am 5. Oktober 2011, abgerufen am 5. Oktober 2011.
  35. Infobrief. Informationen und Nachrichten aus dem Deutschen Ethikrat. Abgerufen am 4. März 2011.

Weblinks


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