Netzwerk Friedenssteuer

Netzwerk Friedenssteuer

Das Netzwerk Friedenssteuer ist eine Initiative, die eine gesetzliche Regelung anstrebt, nach der ein Steuerzahler entscheiden kann, dass die von ihm gezahlten Steuern nicht in die Rüstung fließen. Gegründet wurde sie 1983 unter dem Namen Friedenssteuer-Initiative. Im Jahr 1993 erhielt sie den Aachener Friedenspreis. Seit 2003 ist das Netzwerk ein eingetragener Verein mit Sitz in München. Der Verein ist als gemeinnützig anerkannt. Er hat nach eigenen Angaben 2009 rund 500 aktive Unterstützer.

Inhaltsverzeichnis

Konzept „Friedenssteuer“

Die Friedenssteuer (auch als Zivilsteuer bzw. negativiert als Kriegssteuerverweigerung bezeichnet) ist ein Vorschlag zur Umgestaltung des Steuerrechts. Dabei soll jeder einzelne Bürger bestimmen können, dass die von ihm an den Staat abgeführten direkten und indirekten Steuern ausschließlich zu nicht-militärischen Zwecken verwendet werden dürfen. Die Idee der Friedenssteuer kommt aus der Friedensbewegung und wird in mindestens zehn Staaten von verschiedenen Gruppierungen (z. B. den Quäkern[1]) vertreten. Die Organisationen halten seit 1986 alle zwei Jahre in wechselnden Ländern die "Internationale Konferenz für Militärsteuerverweigerung und Friedenssteuer-Initiativen" ab. In Deutschland wird der Vorschlag maßgeblich von der Initiative "Netzwerk Friedenssteuer e. V." getragen. Seit 1996 besteht die Dachorganisation Conscience and Peace Tax Initiative (CPTI) die regelmäßig an der Jahrestagung des Menschenrechtsrats der Vereinten Nationen teilnimmt.

Begründung

Die Verfechter der Friedenssteuer in Deutschland berufen sich auf die im deutschen Grundgesetz festgelegte Gewissensfreiheit sowie dem Recht auf Verweigerung des Kriegsdienstes. Sie argumentieren, dass angesichts moderner Kriegstechnik lediglich durch die Möglichkeit zur steuerlichen Verweigerung der Finanzierung des Militärs den im Grundgesetz niedergelegten Rechten genüge getan werden kann. Sie sehen sich in ihrem Anliegen in einer Reihe mit historischen Vorbildern (u. a. den Hutterern und Henry David Thoreau), die ebenfalls zu ihrer Zeit die Zahlung von Steuern zur Finanzierung von Krieg und Militär verweigerten.

Konzeptvorschlag

Um eine fiskalisch konsequente Trennung nach militärischen und zivilen Ausgaben des Staates zu ermöglichen, wurde vom Netzwerk Friedenssteuer e.V. ein Konzept für ein Zivilsteuergesetz in Deutschland entwickelt. Darin wird u. a. vorgeschlagen:

  • Die Finanzierung des "Bundesmilitärfonds" soll allein aus der Einkommensteuer der Bürger erfolgen, die die Verwendung ihrer Steuern nicht auf ausschließlich zivile Zwecke gemäß der Fridenssteuer festgelegt haben. Die Höhe dieses Prozentsatzes wird jährlich vom Bundestag über das Haushaltsgesetz neu festgelegt.

Rechtslage in Deutschland

Eine Steuerverweigerung aus Gewissensgründen und damit auch die geforderte Friedenssteuer ist in Deutschland nicht zulässig. Sie widerspricht nach Auffassung des Bundesverfassungsgerichtes[2][3] dem Gesamtdeckungsprinzip und damit dem Demokratieprinzip.

Gesetzentwürfe

In Deutschland wurden bereits vier Gesetzentwürfe (alle von der Fraktion der Grünen) in den Bundestag zum Beschluss der Friedenssteuer eingebracht.[4] Ähnliche Gesetzvorlagen wurden bereits in die Parlamente von Australien, Belgien, Großbritannien, Italien, Kanada, den Niederlanden und den USA eingebracht. In allen Ländern wurden die bislang eingebrachten Gesetzvorlagen abgelehnt.

Einzelnachweise

  1. Positionspapiere des Quaker Council for European Affairs zur Friedenssteuer.
  2. Vergleiche: BVerfG vom 26. August 1992 Az: 2 BvR 478/92
  3. BVerfG, 2 BvR 1775/02 vom 2. Juni 2003, Absatz-Nr. (1 - 6)
  4. Eingebrachte Gesetzvorlagen:
    1. Gesetz zur Errichtung und Finanzierung eines Friedensfonds (Bundestagsdrucksache Nr. 10/5420, 29. April 1986),
    2. Gesetz zur Befreiung von Militärsteuern (Bundestagsdrucksache Nr. 11/8393, 31. Oktober 1990),
    3. Gesetz zur Befreiung von Militärsteuern (Bundestagsdrucksache Nr. 12/74, 4. Februar 1991),
    4. Gesetz zur Verfassungsreform (Bundestagsdrucksache Nr. 12/6686, 27. Januar 1994)

Literatur

  • Wolfgang Krauß (Hrsg.): Was gehört dem Kaiser? Das Problem der Kriegssteuern, Agape-Verlag, 127 S., Weisenheim am Berg 1984, ISBN 978-3887440039.
  • Jan-Pieter Naujok: Gewissensfreiheit und Steuerpflicht, Verlag für Wissenschaft und Kultur Dr. Stein, Berlin 2003, ISBN 978-3936749885.

Weblinks


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