Eidgenössisches Personalamt

Eidgenössisches Personalamt
Eidgenössisches Personalamt (EPA)
«Corporate Design Bund»
Hauptsitz Bern
Vorsteherin Barbara Schaerer - Direktorin Eidgenössisches Personalamt
Barbara Schaerer
Direktorin Eidgenössisches Personalamt
Mitarbeitende 130
Website www.epa.admin.ch

Das Eidgenössische Personalamt (EPA) (französisch Office fédéral du personnel OFPER, italienisch Ufficio federale del personale UFPER) ist eine Bundesbehörde der Schweizerischen Eidgenossenschaft.

Es ist ein Amt des Eidgenössischen Finanzdepartements (EFD).

Inhaltsverzeichnis

Aufgaben

Das Eidgenössische Personalamt (EPA) ist die Fachstelle für die Personalpolitik der schweizerischen Bundesverwaltung. Es entwickelt Grundlagen und Instrumente zur Steuerung, Weiterentwicklung und Koordination des Personalwesens der Bundesverwaltung mit ihren rund 37 000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern.
Das EPA bereitet die personalpolitischen Geschäfte des Bundesrates vor und berät die Departemente und Bundesämter bei der Umsetzung der Personalpolitik. Es führt Evaluationen und Befragungen durch und pflegt die Kontakte zu den Sozialpartnern.

Die Aufgaben des Eidgenössischen Personalamts sind dabei sehr vielseitig. Das EPA:

  • arbeitet zuhanden des Bundesrates Leitlinien für die Personalpolitik der Bundesverwaltung aus (Personalstrategie).
  • gestaltet das Bundespersonalrecht und das Lohnsystem aus.
  • betreibt das Stellenportal der Bundesverwaltung.
  • sorgt dafür, dass durch angemessene Budgetierung dem Bund die finanziellen und personellen [Ressourcen] für die Aufgabenerfüllung zur Verfügung stehen.
  • stellt durch ein Personalcontrolling und -reporting die Berichterstattung zuhanden verschiedenster Instanzen Bundesrates, Parlament, etc.) sicher.
  • bietet für alle Bundesangestellten eine praxisorientierte Aus- und Weiterbildung an.
  • ist für die Umsetzung, Koordination und das Ausbildungsangebot in der Berufsbildungspolitik der Bundesverwaltung zuständig.
  • ist für den Betrieb sämtlicher Anwendungen des bundesweiten Personalinformationssystems BV PLUS verantwortlich.
  • erbringt durch das Dienstleistungszentrum Personal EFD (DLZ Pers EFD) zentral Personaldienstaufgaben für die Ämter des EFD (z. B. Aufgaben in der Personalgewinnung oder in der Personaladministration).
  • ist für die Information der Mitarbeitenden der Bundesverwaltung besorgt.
  • pflegt den Kontakt zu den Sozialpartnern.
  • betreibt Personalmarketing um den Bund als Arbeitgeber bekannt zu machen und um geeignete Mitarbeitende zu werben.
  • bietet mit der Personal- und Sozialberatung der Bundesverwaltung PSB eine spezialisierte betriebliche Beratungsstelle für alle Bundesangestellten an.
  • sorgt dafür, dass die Gleichstellung der Geschlechter sowie die Rechte von Menschen mit Behinderungen innerhalb des Bundespersonals sichergestellt sind.
  • fördert durch den Delegierten für Mehrsprachigkeit die Sprachenvielfalt in der Bundesverwaltung.

Organisation

Das Eidgenössische Personalamt ist in die Direktion und vier Geschäftsbereiche unterteilt.

Direktion

Personaldienst für das Eidgenössische Personalamt

Personalinformation / Kommunikation
Als Besonderheit und Hauptaufgabe in der Kommunikation des EPA ist die verwaltungsinterne Personalinformation zu betrachten. Sie stützt sich ebenfalls auf das Bundespersonalrecht und ist ein wichtiges Instrument für die Steuerung und Koordination der Personalpolitik des Bundes.

Personal- und Sozialberatung
Die Personal- und Sozialberatung für das Bundespersonal (PSB) ist eine betriebliche Sozialberatungsstelle für die Mitarbeitenden der Bundesverwaltung. Sie gehört zum EPA und ist Teil der Personalpolitik des Bundes. Das Aufgabenspektrum umfasst die Beratung in schwierigen Lebenslagen, Weiterbeschäftigung von behinderten Personen, die Bewirtschaftung des Unterstützungsfonds, Schulungen und Kurse sowie das Case Management.

Grundlagen und Systeme

Das Eidgenössische Personalamt ist zuständig für die personalpolitische „Hardware“ und trägt die Verantwortung für die folgenden Personalprozesse:

  • Personalgewinnung (Suche, Auswahl, Anstellung, Einführung, etc.),
  • Personalführung (Diversitymanagement, Personaleinsatz/-erhaltung, Arbeitssicherheit und Gesundheit, etc.),
  • Personalhonorierung (Führungssysteme und -instrumente wie das Honorierungssystem mit den Elementen Basislohn, Funktionsbewertung, Lohnfindung, Zielvereinbarung und Personalbeurteilung, leistungsdifferenzierte Lohnentwicklung, Zulagen, Prämien, Lohnnebenleistungen, berufliche Vorsorge, Invalidität etc.),
  • Personalrecht (Rechtsetzung, -auslegung, -beratung, Verfahren und Beschwerdewege, etc.)
  • Personalmarketing (Pflege des internen und externen Arbeitsmarktes, etc.).

Innerhalb dieser Personalprozesse entwickelt und bewirtschaftet das EPA die entsprechenden Grundlagen, Instrumente und Systeme für die ganze Bundesverwaltung und erarbeitet Bundesratsvorlagen.

Personalwirtschaft und Controlling

Das EPA sorgt dafür, dass die personellen Ressourcen des Bundes in einem vertretbaren Verhältnis zu dessen Aufgaben stehen. Dabei setzt es sich insbesondere für eine wirtschaftliche Verwendung der Mittel und einen angemessenen Stellenwert der Personalpolitik im Ressourcenmanagement der Bundesverwaltung ein. Das EPA erarbeitet zuhanden des Parlaments den jährlichen Voranschlag und die Rechnung zu den Personalkrediten und stellt sicher, dass über die Verwendung der finanziellen Mittel transparent Rechenschaft abgelegt wird. Im Weiteren berechnet das EPA die Kostenfolgen verschiedener Massnahmen, beispielsweise in der beruflichen Vorsorge, und diskutiert mit den Departementen anspruchsvolle Fragen der Personalbewirtschaftung. Eine andere Hauptaufgabe umfasst das strategische Personalcontrolling und Reporting. Mittels zielgruppengerechten Instrumenten wird die Berichterstattung an verschiedene Empfängerinnen und Empfänger (Bundesrat, eidgenössische Räte, Medien, usw.) sichergestellt und laufend optimiert.

Aus- und Weiterbildungszentrum der Bundesverwaltung AZB

Das Aus- und Weiterbildungszentrum (AZB) bietet als einziger Dienstleister in der BV die Aus- und Weiterbildung des Bundespersonals in Selbst-, Sozial- und Führungskompetenzen sowie in der beruflichen Grundbildung an. Das in drei Sprachen angebotene bedarfsgerechte und praxisorientierte Angebot fördert den überdepartementalen Austausch und trägt zur Entwicklung einer bundesweiten Unternehmenskultur bei. Das AZB funktioniert nach dem Prinzip der Leistungsverrechnung. Das EPA ist zudem zuständig für die Formulierung, Umsetzung und Evaluation der Berufsbildungspolitik in der Bundesverwaltung. Es führt die Geschäftsstelle der kaufmännischen Ausbildungs- und Prüfungsbranche Bundesverwaltung und stellt das Ausbildungsangebot für Lernende und in der Berufsbildung tätige Personen sicher.

Unter der Führung von Bundesrat Hans-Rudolf Merz war die zentrale Weiterbildung beim EPA 2006 zum grossen Teil abgeschafft worden. Ab 2008 wurde sie wieder neu aufgebaut.[1]

Personaldatenmanagement

Das Competence Center HR (CCHR) ist zuständig für den fachlichen Betrieb und die Ausbildung der Nutzer des bundesweiten Personalinformationssystems BV PLUS einschliesslich Lohnverarbeitung sowie für die fachliche Weiterentwicklung des Systems. Damit fungiert das CCHR als Vermittler und Drehscheibe zwischen dem Bundesamt für Informatik (BIT) als Leistungserbringer und den Verwaltungseinheiten als Leistungsbezüger. Das CCHR stellt die IT-Instrumente für das personalpolitische Controlling mittels dem System BV PLUS bereit. Das Dienstleistungszentrum Personal EFD erbringt Basisleistungen für alle Ämter des EFD, indem es die Personaladministration besorgt (Mutationen, Verarbeitung von Spesenabrechnungen usw.), personalrechtliche Änderungen umsetzt und die Personalrekrutierung von der Stellenausschreibung bis zur Vorsortierung der Bewerbungen administrativ betreut.

Einzelnachweise

  1. Bericht der Geschäftsprüfungskommission des Nationalrates vom 23. Oktober 2009, PDF, abgerufen am 5. November 2011

Weblinks

Siehe auch


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